IntelÜHenr
für dic Obcramts-
Nagold, Freudenstadt,
Nro. 7.
Dienstag,
Sla tt
Bezirke
Horb und Herrenberg.
1839.
22. Januar.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Obcramtsgericht Nagold.
Nagold. ^Vorladung zum Gant- verfahren.^ Zn der rechtskräftig erkannten Gantsache des Johannes Theurer von Spielberg wird die SchuldenLiquk- dation, veibunden mit dem Versuche eines Borg- oder NachlaßVergleichcs
Freitag den 18. Februar 1859 Vormittags um g Uhr vorgenommen. Hiebei haben die Gläubiger und Burgen, sowie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, in dem Ochsenwirthshause zu Spielberg mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und aus- gefuhrt werden.
Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpstegers und die Genehmigung des
Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.
Den ii. Januar 1889.
Oberamtsrichter
Straub.
Oberamtsgericht Horb.
Horb. Ueber das Vermögen beledigen Jakob Friedrich Walz in Hochdorf ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidation Tagfarthauf
Montag den 11. Februar d. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgeladen, bei dieser Verhandlung
Morgens 8 Uhr