IntelÜHenr

für dic Obcramts-

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 7.

Dienstag,

Sla tt

Bezirke

Horb und Herrenberg.

1839.

22. Januar.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Obcramtsgericht Nagold.

Nagold. ^Vorladung zum Gant- verfahren.^ Zn der rechtskräftig erkann­ten Gantsache des Johannes Theurer von Spielberg wird die SchuldenLiquk- dation, veibunden mit dem Versuche eines Borg- oder NachlaßVergleichcs

Freitag den 18. Februar 1859 Vormittags um g Uhr vorgenommen. Hiebei haben die Gläu­biger und Burgen, sowie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An­sprüche an die Masse zu machen haben, in dem Ochsenwirthshause zu Spielberg mit allen sich auf ihre Ansprüche bezie­henden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sach­walter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die An­sprüche schriftlich angemeldet und aus- gefuhrt werden.

Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpstegers und die Genehmigung des

Verkaufs der Masse wird von den Gläu­bigern, welche sich hierüber weder schrift­lich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.

Den ii. Januar 1889.

Oberamtsrichter

Straub.

Oberamtsgericht Horb.

Horb. Ueber das Vermögen be­ledigen Jakob Friedrich Walz in Hoch­dorf ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidation Tagfarthauf

Montag den 11. Februar d. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche Ansprü­che an das vorhandene Vermögen ma­chen wollen, werden hiermit vorgeladen, bei dieser Verhandlung

Morgens 8 Uhr