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auf dem Rachhaus zu Hochdorf persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheine», oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Re- ceffes zu liquidiren, und die Documente worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften, angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Categorie beitreten.
Die nicht angezeigten Forderungen werden nach der Liquidationshandlung durch Präklusivbescheid von der Masse ausgeschlossen.
Den 5. Januar 18Z9.
K. Oberamtsgericht, Herrmann.
Kameralamt Horb.
Horb. Forstrevier Thumlingen. Dem Waldschützen Grieb in Rexingen wurde auf wulhwillige Art an seinem Krautlande ein Schaden zugefügt. Da diese boshafte Handlung ohne Zweifel aus Rache gegen sein Diensibenehmen verübt wurde, so erhielt derselbe aus der Cameralkasse volle Entschädigung, was hiemit auf höher» Befehl öffentlich bekannt gemacht wird.
Den 18. Januar 1889«
K. Kameralamt, M ajer.
Kameralamt Altenstaig.
Altensiaig. Walddorf. sBau- Akkord.) Die am 26. Novbr. v. I. vorgenommene AkkordsVerhandlung über die Arbeiten an der neu zu erbauenden
Kirche in Walddorf hat die höhere Ge
in dem D
nehmigung nicht vollständig erhalten, es
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sind vielmehr nach hohem Erlaß der K«
Finanzkammer v. 2. d. M. in wieder
in der 8
holten Abftreich zu bringen.
Holz ivl
Die Maurer- und Stein-
9 Sägkl
hauerarbeit mit einem Anbot
öffentlich
von . . . 56o5fl. Ilkr.
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Die Zimmerarbeit desgl. von 3826fl. 26kr,
ladet, w
Die Schreinerarbeit mit einem
Bauholz
Voranschlag von . lOtZfl. iZkr.
vereigens
und die Fuhr- und Handarbeit bei der
Maurer- und GypSarbeit,
in das V
Mit der diesfalligen Verhandlung
fty.
welche am
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Montag den 28. d. M
Vormittags 10 Uhr
auf dem Rathhause zu Walddorf statt
V
findet, wird noch ein weiterer Abstreich
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von einigen Bauarbeiten an dem Pfarr,
ner und
hause daselbst verbunden werden.
welche 1
Indem die Akkordslustigen zu dieser
Großma
Verhandlung eingeladen werden, wird
hier in ir
noch bemerkt, daß die Handwerksleute
gestände.
Zeugnisse über ihre Tüchtigkeit, und ein
ihre Scl
hinlängliches Vermögen beziehungsweise
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von angestellten oder zum Staatsdienst
der untc
befähigten Baumeistern und von ihren
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Ortsobrigkeiten beizubringen haben.
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Die Ortsvorsteher werden ersucht, dieß
dieser Ar
gehörig bekannt machen zu lassen.
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Den 17. Jannar 1889.
da dessen
K. Kameralamt
gleich g<
Altenstaig,
Den
u. VauJnspectorat
Calw.
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Felldorf. fHolzverkauf.Z
Freitag den 8. k. M. Hornung
werden in den herrschaftlichen Waldun
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gen der.Revier Felldorf, und zwar
gänge 1
Morgens 9 Uhr
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