1) Steuerbar sind nach der Vorschrift des

AbgabcnGeschcs vom 20. Juni 1821 und des Gesetzes vom 22. Juli 1836 die Be­soldungen und Pensionen, so wie sonstige Gehalte, welche den jährlichen Betrag von 300 fl. übersteigen, wobei den Gchülfen, welche freie Kost und Wohnung genießen, hicfür 150 fl. zum Salair gerechnet wer­den. ^

2) Die Bestimmung wegen Freilassung der Naturalbcsoldungcn bis auf 300 fl. ist auf­gehoben, und sind solche künftig vollstän­dig und ohne Abzug zu versteuern.

8) Wenn bei einem Steuerpflichtigen seit der letzten Fassion keine Veränderung in seinem Einkommen eingetreten ist, so genügt cs an der Anzeige, haß die Fassion pro 1837 33 auch für das Etatsjahr 183839gelte.

4) Fassioncn sind nach §. 33 des Gcschcsvon allen denjenigen Besoldeten und Pensionä­ren bei dem Oberamt cinzurcichcn , welchen nicht die Steuer bei den Staats-Kassen an der Besoldung oder Pension abgezo­gen wird.

5) Die Verheimlichung eines Einkommensthcils oder eine zu niedrige Angabe desselben ist mit der Strafe des 15fachen Betrags der zurückgebliebenen Steuer bedroht.

6) Die HandlungShäuscr werden noch beson­ders aufgcfordcrt, ein genaues Verzeichnis; ihrer. Gchülfen und deren Gehalte vorzu- lcgen, auch, wenn Gchülfen seit der letzten Fatirung ausgetreten seyn sollten, anzuge- ben, wann dieses geschehen sei und wo sich dieselben nun befinden. Bei Neueingctre- tcncn ist anzugebcn wann der Eintritt ge­schehen, wo sie vorher waren, und mit welchem Gehalte.

7) Ist ein Handlungshaus ohne Gchülfen, so wird hierüber eine kurze Anzeige erwartet.

8) Wenn die Fassioncn nicht innerhalb des obigen Termins cinkommcn, so erscheint zu deren Abholung ein Warrbote, der von dem Säumigen bezahlt werden muß.

Die OrtsVorstände werden über diß

noch angewiesen, denjenigen welche dieses Blatt

nicht amtlich erhalten dasselbe binnen 4 Ta­gen bei StrafVermeidung mitzutheilen.

Den 10. December 1838.

K. Oberamt,

E ngel.

Oberamt Freudenstadk.

Freudenstadt. Am

Dienstag den 18. d. M. ist volle Amtsversammlung dahier, bei welcher die Amtspflegrechnung verlesen, Verwilligun- gcn aus dem Unzuchtstrafenfonds gemacht, das Gesuch des Arztes zu Pfalzg^.fenweiler um ein Wartgcld bcrathen, und andere Ge­genstände Vorkommen werden.

Auch wird dabei zur Berathung gebracht wer­den, welche besonder« Anliegen unseres Bezirkes dem neuen Abgeordneten zu nennen und zu empfehlen scycn.

Sämmtliche Ortsvorsteher haben dieser Amtsversammlung anzuwohnen und sich Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhause dahier cinzufinden.

Den 8. Dezember 1838.

K. Obcramt, Friz.

Freuden stadt. Immanuel Strobel, Kohlenbrenner von Obermusbach ist dahier in einer Untersuchungssache zu hören.

Da, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, so werden die Polizeibehörden ersucht, densel­ben anzuwcisen, daß er sich mit seinem etwa 14 Jahre alten Sohn ohne Verzug dahier stelle.

Den 8. Dezember 1838.

K. Obcramt, Friz. -

Nagold. Fre udenstadt. In Betracht, daß bisher eine große Ungleichheit in der Große der Bahnschlittcn statt gefunden hat; daß diese meist zu schmal, und viel zu kurz, und daher ohne dem Verkehr Nutzen zu bringen, sehr schwer zu führen sind, sehen sich die Obcrämter zu folgender Verfügung veranlaßt.

1) Die Bahnschlittcn müssen auf den Staats­straßen wenigstens 12 Schuh (am äußer­sten Ende) breit und 18 Schuh lang, auf anderen Straßen und Wegen wenigstens 10 Schuh breit und 16 Schuh lang seyn;

2) sie müssen durchaus mit fest angemachten starken Deichseln versehen seyn;

3) Es versteht sich von selbst, daß jede Orts­gemeinde mit einem Bahnschlitten versehen seyn muß.

Die Schultheißenämter haben für den