Intelligenz
für die OberamtS-
Nagold, Freudenstadt,
Uro. 64.
Freitag,
Sla tt
Bezirke
Horb und Herrenba^.
1838.
d io. August.
Mit Allerhbchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer' schen Buchdruckerei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freudenstadt. Horb. Herrenberg. In Gemäsheit hohen Erlasse» der K. Kreisregierung v. 27- v. M. wird den Gemeindebehörden hienach eine von dem K. Finanzministerium unterm 22 . Mai- d. I. erlassene allgemeine forflpolizciliche Verfügung zur Kcnnlniß und Nachachtung, namentlich rücksichtlich de» Schneidens der Erndtewieden und der Bestrafung der Wald« Excesse mitgelheilt.
Den 6. August rLzs-
K. Oberamt, Engel. Friz.
DilleniuS. Martz.
Königliches Finanzministerium.
In Betracht de» unter den neueren Ge- werbrverhaltnisscn mehr gewürdigten Holz- werthS werden, aus Anlaß einer die Erhöhung der Produktion von Brennstoffen bezweckenden Eingabe der Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe, den K. Forsibehörden folgende, schon in den bisherigen ForstVerwaltungS« Vorschriften begründete Maßregeln auf» Neue empfohlen:
1 ) Auf die Durchforstungen geschloffener Bestände, in welchen sich entweder bereits unterdrückte» Holz in bedeutender Anzahl vsrfindet, oder ein Theil de» Bestände» un
terdrückt zu werden beginnt, ist sorgfältigst Bedacht zu nehmen, da durch deren rechtzeitige und zweckmäßige Vollsührung nicht nur der Wachsthum des herrschenden Bestände» in hohem Grade befördert, mithin der Wald- Ertrag erhöht, und die Gefahr von Duft- und Sckineebrüchcn, zumal in jungen Nadel- holzbcständen. vermindert, sondern auch eine beträchtliche Masse Holze», das größtcntheil» dem Verderben überlassen wäre, gewonnen wird.
Obgleich in Beziehung auf den Zeitpunkt ihrer Einlegung sehr verschiedene Verhältnisse zu berücksichtigen sind, so kann doch in der Regel eine Durchforstung dann eintreten, wenn der HolzErlö« einen Ueberschuß über die Arbeitslöhne gewährt, ausnahmsweise aber auch schon früher in jungen Bestanden, wenn wegen allzudichten und gedrängten Stande» die Pflanzen nichtgehörig erstarken können, sondern allzuschlank aufwachfen, mithin gegen Duft und Schnee rc. sich nicht zu halten vermögen.
Da übrigen» eine unzweckmäßige Behänd- lung der Durchforstungen gewöhnlich mit den größten Nachtheilen vcrbundenist, und da häufig statt der schwachen unterdrückten Stamme stärkere und vorherrschende auSgehauen werden. bei welchem Mißgriff statt einer Durchforstung eine Fi'mmlung der Bestände erfolgt, so haben dießfall« die Forstämter und Förster das untergeordnete Personal so wie dir Holz-