— ig6 —
6 Schuh vom äußersten Grabrand gegen bas Gut gesetzt werden; auch ist er zweck. ? mäßiger den Baumsatz über bas Kreuz zu machen, so daß die Bäume, welche auf der einen Seite de» Wegs gesetzt werden, gerade der Mitte de» zwischen zwei Bäumen auf der andern Seite des Weges befindlichen Zwischenraum« gegen, über zu stehen kommen, und der Weg also auf keinen Fall unter den Bäumen Noth leiden kann. — Vorstellungen gegen die Baumpflanzung werden durchaus nicht angenommen;
6) die Wegweiser und Grenzstöcke betreffend, so erwartet man, daß die dißfallsige besondere Anordnung nunmehr vollends durchgeführt werde.
Ueber den Vollzug dieses Befehl« ist bis den 14. Mai d. I. Bericht zu erstatten. Inzwischen aber ist sich am 5. April über den Angriff der Arbeiten und am so. April über den Fortgang derselben gehörig außzu. weisen. — Jede Saumseligkeit hat exem- Plansche Rüge zur Folge.
Den 20. März 1555.
K. Oberamt, Eng e l.
Nagold. Die Unterzeichnete Stelle sieht sich hlemit veranlaßt, die Aufforderung vom 10. Februar d. I. in Betreff der Einreichung der Besoldungssteuerfaffionen (Jntell.Dlatt Nro. 4 S. 22) unter dem Anfügen zu wiederholen, daß diejenigen, die der Aufforderung nicht binnen 4 Tagen Nachkommen, einen Wartbotcn erhalten werden.
Die LrtSDorsteher haben dieses Blatt sogleich den BesoldUngSsteuerpflichtigen, be. sonder« den Förstern, Aerzten, Pfarrern, No- raren und anderen Angestellten mitzutheilen. Den 27. Februar lüsz.
K. Oberamt, Engel.
- Qberamt Horb.
Horb. sBesoldungssteuer betreffend.^ Diejenigen Besoldungssteuerpflichtigen,welche ihre Fassionen für das Jahr ig^/ss noch nicht>ingereicht haben, werden hie mit auf- geforhert, solche sogleich und längstens binnen 8 Tagen zuverläßig an das Oberamt einzusenden.
f Zugleich wird bemerkt, daß wenn sich da« Einkommen gegen das vorige Jahr nicht verändert, hat es an einer kurzen Anzei- ge genüge.
Die OrtsDorsteher haben, wie längst vorge» schrieben.dieses Blatt sogleich den Besoldung»- steuerpflichtigen zur Einsicht mitzutheilen.
Den 22. März iggg.
K. Oberamt,
DilleniuS.
Horb. sSteckbrkef.^ Georg Hi'ppchen Von Hallberg bei Saarbrücken und sein Sohn Peter haben sich von Mühl a/N. wo sie seit dem 14. August v. I. in Arbeit standen unter Zurücklassung von Schulden heimlich entfernt und ziehen nun auswcieloS herum. Die Behörden werden nun ersucht, dieselben im Betretungsfalle zu arretiren und hieher zu liefern.
Georg Hippchen ist etwa 4z Jahr« alt, von großer Statur und bekleidet mit rundem Hute, schwarzer Weste, schwarzem Halstuche, blauem abgetragenem Frak, solchen Beinkleidern und Stiefeln.
Dessen Sohn Peter ist 15 Jahre alt. Von mittlerer Größe und bekleidet mit blauer Stilpkappe, gestreifter Weste, blau tuchenem WammS und Hosen, und Stiefeln.
Den 14. März igllz.
K. Oberamt, DilleniuS.
Horb. In der Kanzlei de» Unkerzeich. neten findet ein gesitteter mit den nöthigen Dorkenntniffen versehener junger Mensch, der eine gute Handschrift schreibt, und der sich für das Derwaltungsfach auözubilden wünscht unter ganz billigen Bedingungen und guter Behandlung Aufnahme.
Der Eintritt könnte sogleich geschehen.
Lberamtmann,
DilleniuS.
OberamtsgerichL Nagold.
Nagold. ^Verschollene.^ Die beiden Verschollenen
Christian Walz von Nothfelden, ge«
boren den io. December t?65 und