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dessen Bruder, Johann Jakob Walz geboren den 15 . Februar 1768. oder deren etwaige unbekannte Erben werden hiemit aufgefordert, sich binnen 90 Tagen hier zu melden, widrigenfalls angenommen werden würde, die erwähn­ten Verschollenen seyen unmittelbar nach zurückgelegtem 70sten Lebensjahr mit Hinterlassung einer Schwester als einzige Erbin, gestorben.

So beschlossen im K. Oberamtsge­richt zu Nagold am 19. März 1.808.

Straub.

Kameralamt Horb.

Horb. fDie Amts- und Geldlie» ferungsTage bei dem Kameralamt bekref- fend.j Da auswärtige Geschäfte des Kameralamts dftero die gleichzeitige Ab­wesenheit des Kameralbeamten und des Buchhalters nothwendig machen, so wird um den auswärtigen Personen, welche bei dem Kameralamt etwas zu thun ha­ben, einen vergeblichen Gang zu erspa­ren, den Schultheißen aufgegeben, ihren Gemeinden zu eröffnen, daß die Amts- täge des Oberamts, nemlich Montag und Freitag auch dieAmtstäge des Ka­meralamts, und daß insbesondere die Zahlungen Vormittags zu machen seyen, und nur von dem Beamten oder dem Buchhalter Jänke bescheint werden dürfen.

Den 26. März 1838 .

K. Kameralamt, Majer.

Horb. sFahrnißAuktion.j Aus der Verlassenschaft des verstorbenen Tuchmachers Jo­hannes Bailänder von hier wird eine FahrnißAuktion durch alle Rubriken statt, sinden, und insbesondere zum Verkauf kommen.

Am Donnerstag den 29. d. Mts.

feine und mittlere blaue Tücher, Man­chester, Multon aller Gattung, Fries von verschiedenen Farben, weißes Futtertuch, Garn, und unverarbeitete Wolle, am Freitag den Fo. d. Mts. Früchte, Vieh, Heu und Stroh, am Montag den 2. April Betten, Schreinwerk, allerlei Küchenge- schlrr, und gemeiner Hausrath, wozu die Liebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die erkauften Gegenstände nur gegen baare Bezahlung abgegeben werden können.

^Den 22. März 1838 .

Das Waisengericht zu Horb.

Vät. der Gerichtsnotar, für ihn

der gesetzliche Stellvertreter pr. G.Actuar Finckh. Wittlensweiler, Ober­amts Freudenstadt. fHauS» und Güter- auch FahrnißVer» kauf.j Die Relikten des kürzlich verstor­benen Friedrich Schittenhelm, Bauers dahier sind gesonnen ihre sämtliche besi­tzende Liegenschaft und Fahrniß im öffent­lichen Aufstreich zu verkaufen.

Die Verkaufsgegenstände sind fol­gende :

Ein 2stockigtes Wohnhaus mit Scheuer Schopf und Stall unter einem Dach unten im Dorf mit Holzgerechtigkeit, 16V2 Ruthen Baum-und Grasgarten, 7 Morgen Wiesen und Mähfelder, 12 Morgen 2 Viertel Aecker in Z Zeigen,

Vigtel an einer Sägmühle mit V2 Viertel Wald,

sodann Fahrniß durch alle Rubriken; Kühe, Fuhrgeschirr, Wägen, Sägklötze, Dachschindeln, Bretter, Latten, eine be­deutende Parthie Mauersteine, 91 Stäm-