Intelligenz

für die Obcramts-

Nagold, Freudcnstadt,

Nro 17.

Dienstag,

117

Älatt

zirke

Horb und Herrenbcrg.

1838.

, 27. Februar.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'sehen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Nagold. Freudenstadt. Horb. Herrenberg. Unter Beziehung auf den Erlaß vom Lg. Dccember V. I. (Jntelli- genzblatt Nro. Mi, S. 666, wodurch den LrlsVorstchern die strenge Handhabung des §. 4 der die Zigeuner betreffenden polizeili­chen Vorschriften vom Z. November 1328 aufgegebcn wurde, wird denselben in Folge hoher Weisung des K. Ministerium des In­nern vom 22 v. M. Folgendes zur Nach­achtung zu erkennen gegeben:

1) Da der h. 4 der MinistcrialDerfügung vom z November >g2» zunächst auf die Vcrwilligung des Aufenthalts ausländischer Zigeuner im Staatsgebiet sich bezieht so bleibt die blose Durchreise eines ausländischen Zigeuners durch die­ses Gebiet dem ZuläßigkcitSErkenntniß der Bezirkspolizeistclle unter der Voraus­setzung überlassen, daß «) der Zigeuner nicht nur mit den allgemein bei fremden Reisenden erforderten Aus­weisen über Person und Heimalh verse­hen sry. sondern auch

b) den Bcssz eine« genügenden NeisefondS nachzuweisen vermöge, und

c) weder aus dem in dem Passe ober der son- stigcn ReiskUrkunde angegebenen Zweck der Reife, noch au» der Art, wie er reist.

namentlich aus dem Mitführcn von Be­gleitern, noch auS irgend einem sonstigen Umstand eine Vcrmuthung sich ergebe, daß es bei ihm auf die Ausübung eines

- der in 7 der PolizriVerordnung vom n. September iz»7 bezcichneten oder überhaupt ,irgend eines umherzichcnden Gewerbes im diesseitigen StaatsGebielr abgesehen scp.

2) Da das Visa des Ministeriums der aus­wärtigen Angelegenheiten in einem Paß lediglich die Beglaubigung von Unter­schriften zum Zweck hat, so begründet dasselbe durchaus keine Präjudiz für das polizeiliche "Erkenntlich über die dem Paß- Inhaber zu gestattende Reise oder Auf» enthaltsnahme im diesseitigen Staats-

Gebiete.

Den lg-Februar iZZ?;.

K. Oberamter, Engel. Friz. DilleniuS. Martz-

Nagold. Freudensiadt. Horb. Herrenberg. AuS Veranlassung einer Oberamts Visitation hat man sich höhern DrtS zu der Anordnung veranlaßt gefunden, daß die Gemeinde- und StiftungSrechner in Zukunft ihren Rechnungen nur Belege auf halben Bögen anschlicßcn dürfen.

Damit diese Anordnung auch von Seite» der K. Kameralämter ringehaltk» werden