Intelligenz
für die Oberamts-
Nagold, Frcudenstadt,
Nro- 100.
Freitag,
- 65?
Glatt
Bezirke
Horb und Herrenberg.
1837 .
22. December..
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vlscher' schen Buchdruckerei.
Da mit Ablauf diese» Monats die Pränumeration auf dieses Blatt zu Ende 'geht, so nimmt sich die Redaktion die Freiheit, beim Schlüsse des Jahres zur zahlreichen Theilnahme, an ihrem wöchentlich zweimal erscheinenden Intelligenz-Blatt für die K. Oberämter Nagold, Freudenstadt, Horb und Herrenberg einzuladen, mit der Bitte die Bestellungen bei Zeiten ihr zukommcn zu lassen. Die bisherige H.H. Abonnenten aber werden höstichst ersucht, die halbjährige Pränumeration, welche ohne Speditions-Gebühr wenige — 45 kr. beträgt, gef. zu entrichten.
Für Nagold und den ObcramtsBezirk wird bei der Redaktion, in andern Oberamts. Pezirken bei den betreffenden K. Postämtern abonnirt.
Anzeigen aller Art werden die gedruckte Zeile zu l*/, kr. ausgenommen.
Die Redaktion.
Erlasse der Königlichen Bezlrks- Behörden.
Oberarm Nagold.
Nagold. Die Unterzeichnete Stelle bringt hiemtt nachstehende Anordnungen, die Slra. ßenpolizei den Winter über betreffend zur öffentlichen Kenntniß:
L) Bei eintretendem Glatteis hat jeder HauS» Eigenthümer oder Bewohner den Thcil der Straße, welcher zum Wandeln der Fußgänger nöthig ist, längst seinem Hause und den dazu gehörig»» Nebengebäuden, Scheunen und Garten, mit Sägmehl, Asche oder Sand zu bestreuen, und zwar wenn das Glatteis bei Tag eintritt, so
gleich. wenn es aber in der Nacht einge- trcten ist. am folgenden Morgen nach Ta» gesAnbruch.
2) Wenn starker Schnee fallt, so ist jeder HausEigenthümer od Bewohner bei Vermeidung einer Strafe schuldig, langst seinem Hause und den Nebengebäuden, Scheunen und Gärten den Schnee auf die Seite gegen die Mitte der Straße kehren zu lassen, damit den Fußgänger« rin hinreichender Fußpfad gebahnt wird. Der weggekehrke Schnee ist jedoch nicht auf Haufen zu sammeln, sondern au» einander zu werfen.
z) Jeder Hausbesitzer ist bei Strafe ge. halten, vor seinen Gobäuden da»' von