K a m e r a l a m t H o r b.
Sämmtliche in das ForstRevier Thumlingen eingetheilte Schultheißeuämter haben ihren Amtsuntergebenen zu eröffnen, daß diejenigen Personen, welche für ihre Holzgeldschuldigkeitei, Borgfrist wünschen, die Bürgschaftsurkunden ganz in der nachstehenden durch die Instruktion für die Holzverkäufe vorgeschriebenen Form dem Kameralamt zu übergeben haben, widrigenfalls solche zurückgewiesen und über das Holz anderwärts verfügt werden würde.
(Formular:)
Bürgschafts-Urkunde.
Nach der unterm ten 18 im Forst-Revier abge-
haliencn Holz-Versteigerung sind die untengcnannten Käufer die bcigeschten Beträge schuldig geworden, um deren Anborgung bis gebeten wird.
Auf diesen Fall haften für pünktliche Zahlung nachbcmerkte Bürgen, jeder für die «eben ihm genannte Holzgeldsschuld als Selbstschuldner und Sclbstzähler d. h. unter Verzichtleistung auf die Einrede der Vorausklage und bekräftigen dieses durch ihre eigenhändige Unterschrift. , .
Name und Wohnort des Käufers.
Holzgeldschuld.
Name, Wohnort und Unterschrift des Bürgen.
an das Kameralamt
Betrag.
fl-
Daß Vorstehendes die genann- ^ ten Bürgen eigenhändig unterschrieben haben, daß dieselben zahlun gs- fähig sind, und daß sie in die Beurkundung dieser Verschreibung im Sinne des Art. 15 des Prio- ritätsGesehes vom 15. April 1825 eingewiüigt haben, beurkundet den ten 18
OrtsVorsteher:
Diese Formulare sind in der Vischer'schen Buchdruckerei in Nagold zu haben. Den 20. Juni 1 . 837 .
K. Kameralamt, Majer.
H erzogswei ler, Oberamts Freudenstadt. sHolzVerkauf.j Dis hiesige Gemeinde wird am
Montag den 2 §. Juni d. I. aus ihrem Communwald Sattelacker folgendes Holz im öffentlichen Aufstreich verkaufen, als:
70 . Stück von Zoger bis zumLoger und 1 ? Sägklötze.
Die näheren Bedingungen werden vor dem Verkauf im Wirthshause zur Linde dahier bekannt gemacht werden.
Die Herrn OrtsVorsteher wollen solches gefälligst bekannt machen lassen.
Den 14 . Juni t837'
Schultheißenamk,
Gutekunst.