für die Lberamts-
NagKd, Freud.'nstadt,
Aro. 33.
Dienstag,
Bezirke
"'^7/?' Horb und Herrenberg.
1837 .
2. Mai.
Mit Allerhöchster iS e n e h m i g u n g.
Im Verlag der F. W. Vi sch er'sch? n Buchdruckerei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Nagold. F r e udenstadt. Horb. Herrcnberg. Behufs der Bcrathung der vorliegenden verschiedenen Eutwürfc von Bestimmungen wcg-n der Gebühren der Amrs- Corporalions- und Gemeinde-Diener und insbesondere wegen der denselben zu gestattenden Sportelbezüge, wünscht das K. Ministerium des Innern darüber genaue Notizen zu erhalten,
1) welche Sporteln bisher von den ersten OrtSVorstchern, von den Gemeinderakhs-
- Collcgien und von den Nathsschreibern bei einzelnen Verrichtungen oder Verhand- lungen im Verwaltungs-Fache, nie z. B. bei Ausstellung von stcug- .nist n rc. bezogen worden sind, ob und welche dieser Bezüge auf gesetzlichen Be. stimmung.n oder rechtlichem Herkommen beruhen 's
2) Ob und welche Belohnungen für die Verwahrung von Depositen ausgcsetzt zu werden pflegen'?
z) Wer bisher die Exekutionen bei öffentlichen Schuldigkeiten, und namentlich den Verkauf von ExckutionS - Gegenständen besorgt habe, und ob und welche Belohnungen bisher hiefür passirt worden sehen ? 4) Ob und welche Gebühren bisher für Vor- ladungs-Schreiben zu gemeinderathlichen
Verhandlungen in Anrechnung gekommen sepeu, und mit welcher Legitimation?
Z) Ob und welche Gebühren die AmtSdicner für Eröffnung einzelner Ladungen (namentlich auch zurBezahlung kameral. amtlicher Getalle rc. Unterzeichnung der AusstreichsProtvkolle bei kamcralamc- lichen Holzverkaulen u. s. w. zu Forst- Nugtagen rc.) Verfügungen, Beschlüsse oder Erkenntnisse bisher bezogen haben, und von wem und mit welcher Ermächtigung ?
6) Wie es mit Bekanntmachung allgemeiner in den Anteilig,mzBlättern oder in besonder» Schreiben enthaltener Vorladungen oder Ankündlgungon der K. Kameralämker in Betreff öffentlicher Auf. oder AbstreichsVerhandlungen, in Betreff des FcilbietenS herrschaftlicher Früchte auf den Kasten, in Betreff der Erlaub- niß zum Aekerichlesen in Staatswaldungen, in Betreff des Waid- oder Wald- Verbots rc. gehalten zu werden pflege, und ob und welche Belohnung bisher hiefür bezogen worden, und aus welcher Kasse?
Außerdem wünscht man darüber in Kenutniß gesetzt zu werden.
7) Wer das Verbieten zu Frohnleistungen für den Staat besorge, und ob und w iche Belohnung, und aus welcher Kaffe solche bisher bezogen, worden?