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Nagold. ^Vorladung zum Gantverfahren.j In der rcchtskräf- tig erkannten Gantsache des Gcmeinde- rathes Johann Georg Brenner von Ebershardt hat man zur Schuldenliqui- dation verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder NachlaßVergleiches, Tagfahrt auf
Freitag den 21. April 1807 Vormittags um 8 Uhr
anberaumt. Hiebei haben die Gläubi, ger und Bürgen, und überhaupt alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, in dem Schulhause zu Ebershardt mit den Beweismitteln für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schriftlicher Eingaben angemeldet und ausgeführt werden. Wer aber weder das Eine, noch das Andere thut, wird, so weit seine Forderungen und Vorzugsrechte nicht aus den GerichtsAkten bekannt sind, durch den AusschlußIescheid, welcher nach beendigter Liquidation ausgesprochen wird, von derMasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor noch an der Tagfarth schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg- oder NachlaßVergleiches, so wie über den Verkauf der zur Masse gehörigen Gegenstände und die Bestellung des Güterpflegers erklären, wird angenommen, daß sie hinsichtlich des Vergleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten, und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der
Masse und der Wahl des Güterpflegerbeschließen.
Am 20. März 18Z7.
Oberamtsrichter
Straub.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Wittlensweiler, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sVerschollener.j Mat- theus Widmayer, von Wittlensweiler, geb. am 11. März 1767, ist seit 06 Jahren von Haus abwesend, und von seinem Leben oder Tod konnte inzwischen nichts mehr in Erfahrung gebracht werden. An denselben beziehungsweise seine Leibeserben ergeht nun die Aufforderung, sich innerhalb neunzig Tagen um so gewisser bei Unterzeichneter Stelle zu melden, als im Versäumnißfall nach Ablauf dieser Frist der Verschollene für todt angenommen, und sein Vermögen an seine Seitenverwandte ausgefolgt würde.
Freudenstadt am 28. März 18Z7.
K. Oberamtsgericht Kübel.
Qberanttsgericht Horb.
Horb. Die Schuldenliquidation des Joseph Anton Fischer, Kaufmanns in Horb wird am
Freitag den 5. Mai 1827 Morgens 8 Uhr
auf^dem Rathhause in Horb vorgenommen, wobei die Gläubiger und Bürgen desselben bei Strafe des Ausschlusses ihre Forderungen geltend zu machen haben, wie dieß aus den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen und dem Schwäbischen Merkur näher zu ersehen ist.
Den 25 . März 18Z7.
K. Oberamtsgericht A.V. Herrmann.
Nordstetten. Die Schulden!!»