- 167 -

Nagold. ^Vorladung zum Gantverfahren.j In der rcchtskräf- tig erkannten Gantsache des Gcmeinde- rathes Johann Georg Brenner von Ebershardt hat man zur Schuldenliqui- dation verbunden mit dem Versuche ei­nes Borg- oder NachlaßVergleiches, Tagfahrt auf

Freitag den 21. April 1807 Vormittags um 8 Uhr

anberaumt. Hiebei haben die Gläubi, ger und Bürgen, und überhaupt alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu ma­chen haben, in dem Schulhause zu Ebershardt mit den Beweismitteln für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schrift­licher Eingaben angemeldet und ausge­führt werden. Wer aber weder das Eine, noch das Andere thut, wird, so weit seine Forderungen und Vorzugsrechte nicht aus den GerichtsAkten bekannt sind, durch den AusschlußIescheid, wel­cher nach beendigter Liquidation ausge­sprochen wird, von derMasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor noch an der Tagfarth schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg- oder NachlaßVergleiches, so wie über den Verkauf der zur Masse gehö­rigen Gegenstände und die Bestellung des Güterpflegers erklären, wird ange­nommen, daß sie hinsichtlich des Verglei­ches der Mehrzahl der ihnen der Rang­ordnung der Forderungen nach gleichste­henden Gläubiger beitreten, und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der

Masse und der Wahl des Güterpfleger­beschließen.

Am 20. März 18Z7.

Oberamtsrichter

Straub.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Wittlensweiler, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sVerschollener.j Mat- theus Widmayer, von Wittlensweiler, geb. am 11. März 1767, ist seit 06 Jahren von Haus abwesend, und von seinem Leben oder Tod konnte inzwischen nichts mehr in Erfahrung gebracht wer­den. An denselben beziehungsweise seine Leibeserben ergeht nun die Aufforderung, sich innerhalb neunzig Tagen um so ge­wisser bei Unterzeichneter Stelle zu melden, als im Versäumnißfall nach Ablauf dieser Frist der Verschollene für todt angenommen, und sein Vermögen an seine Seitenverwandte ausgefolgt würde.

Freudenstadt am 28. März 18Z7.

K. Oberamtsgericht Kübel.

Qberanttsgericht Horb.

Horb. Die Schuldenliquidation des Joseph Anton Fischer, Kaufmanns in Horb wird am

Freitag den 5. Mai 1827 Morgens 8 Uhr

auf^dem Rathhause in Horb vorgenom­men, wobei die Gläubiger und Bürgen desselben bei Strafe des Ausschlusses ihre Forderungen geltend zu machen ha­ben, wie dieß aus den Stuttgarter all­gemeinen Anzeigen und dem Schwäbi­schen Merkur näher zu ersehen ist.

Den 25 . März 18Z7.

K. Oberamtsgericht A.V. Herrmann.

Nordstetten. Die Schulden!!»