für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich durch rechtsgül­tig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen haben. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schriftlicher Eingaben angemeldet und ausgeführt werden.

Wer aber weder das Eine, noch das Andere thut, wird, so weit seine Forderungen und Vorzugsrechte nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, durch den Ausschlußbescheid, welcher in der dieser Verhandlung nächstfolgenden Gerichtssitzung ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor noch an der Tagfahrt schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg- oder Nachlaßvergleichs, so wie über die Bestellung des Güterpflegers erklären, wird angenommen, daß sie hin­sichtlich des Vergleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forde­rungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen der Wahl des Güterpflegers beschließen.

Nagold den 22. März 1807.

Oberamtsrichter

Straub.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Wittlensweiler, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sVerschollener.j Mat- theus Widmayer, von Wittlensweiler, geb. am ri. März 1767, ist seit Z6 Jahren von Haus abwesend, und von seinem Leben oder Tod konnte inzwischen nichts mehr in Erfahrung gebracht wer­den. An denselben beziehungsweise seine Leibeserben ergeht nun die Aufforderung, sich innerhalb neunzig Tagen um so ge­wisser bei Unterzeichneter Stelle zu melden, als lm Versäumnißfall nach Ablauf

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dieser Frist der Verschollene für todt angenommen, und sein Vermögen an seine Seitenverwandte ausgefolgt würde.

Freudenstadt am 28. März 1.8Z7.

K, Oberamtsgericht

Kübel.

Oberamtsgericht Horb.

> Horb. Die Schuldenliquidation des Joseph Anton Fischer, Kaufmanns in Horb wird am

Freitag den 5. Mai 1827 Morgens 8 Uhr

auf dem Rathause in Horb vorgenom- men, wobei die Gläubiger und Bürgen desselben bei Strafe des Ausschlusses ihre Forderungen geltend zu machen ha­ben, wie dieß aus den Stuttgarter all­gemeinen Anzeigen und dem Schwäbi­schen Merkur näher zu ersehen ist.

Den 20. März 18Z7.

K. Oberamtsgericht A.V. Herrmann.

Ebershardt, Oberamts Nagold. Es ist ein mit Silber beschlagener Ta- baksPfeifenkopf zwischen Warth und Ebershardt gefunden worden, der recht­mäßige Eigenthümer kann denselben ge­gen Bezahlung der EinrückungsGebühr abholen.

Den 23 . März 1827.

Schultheißenamt.

Thumlingen, Oberamts Freuden­stadt. sGefundener Radschuh.^j Es ist auf der Straße zwischen Oberiflingen und Schopfloch ein eiserner Radschuh gefunden worden. Derjenige, welcher rechtlichen Anspruch an ihn machen kann, der kann ihn gegen Einrückungsgebühr bei der Unterzeichneten Stelle in Empfang nehmen.

Den l8. März 1837«

Schultheiß H-Hn.