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Oberamtsgericht zu Nagold, daß der Angeschuldigte wegen öffentlicher grober Beleidigung seines Zunftgenossen Augustin Roller durch Verfassung und Verbreitung eines Pasquilles, welchen Vergehens der Angeschuldigte, so weit er desselben nicht geständig ist, LäugnenS unerachtet, für überwiesen angenommen wird, ;u einer ?
vierwöchigen Gefängnißstrafe, je am dritten Tage bei Wasser und Brod, und Bezahlung sämmtlicher Kosten ver- urtheilt seye, auch daß dieses Erkennt- niß nach beschrittener Rechtskraft auf Kosten des Verurtheilten durch das Nagolder Intelligenz-Blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden soll.
So beschlossen im K. Oberamtsgerichte zu Nagold am 12 . Decbr. 183 §.
Nagold. sVorladung zum Gantverfahren.j In der rechtskräftig erkannten Gantsache des Adam Schaible von Egenhausen hat man zur Schuldenliquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaßvergleichs, Tagfahrt auf
Freitag den 5 . Mai 1887 Vormittags 8 Uhr
anberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, und überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Egenhausen mit den Beweismitteln für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand verwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schriftlicher Eingaben angemeldet und ausgeführt werden. Wer aber weder das Eine, noch das Andere thut, wird, so weit seine Forderungen
und Vorzugsrechte nicht aus Len Ge- richtsAkten bekannt sind, durch den Ausschlußbescheid, welcher nach beendigter Liquidation ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welch» sich weder vor noch an der Tagfahrt schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg- oder NachlaßVergleichs, so wie über den Verkauf der zur Masse gehö- rigen Gegenstände und die Bestellung des Güterpflegers erklären, wird angenommen, daß sie hinsichtlich des Vergleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleich- stehenden Gläubiger beitreten, und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschließen.
Nagold am 28. März 1887.
Oberamtsrichter
Straub.
Heselbronn, Gerichtsbezirks Nagold. sSchuldenLiquidation.j Gegen Johann Jakob Keppler, Bürger und Bäcker in Heselbronn ist der Gant rechtskräftig erkannt und das K. Amts- Notariat Altenstaig mit der Vornahme der Schuldenliquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg, oder Nachlaßvergleiches beauftragt worden.
Zu dieser Verhandlung ist nun Tagfahrt auf
Montag den 24. April d. I.
Vormittags 8 Uhr
anberaumt, wobei die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, in dem Wirthshaus zum Ochsen in Heselbronn mit den Beweismittel»