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Oberamtsgericht zu Nagold, daß der Angeschuldigte wegen öffentlicher grober Beleidigung seines Zunftgenossen Augu­stin Roller durch Verfassung und Ver­breitung eines Pasquilles, welchen Ver­gehens der Angeschuldigte, so weit er desselben nicht geständig ist, LäugnenS unerachtet, für überwiesen angenommen wird, ;u einer ?

vierwöchigen Gefängnißstrafe, je am dritten Tage bei Wasser und Brod, und Bezahlung sämmtlicher Kosten ver- urtheilt seye, auch daß dieses Erkennt- niß nach beschrittener Rechtskraft auf Kosten des Verurtheilten durch das Nagolder Intelligenz-Blatt zur öffent­lichen Kenntniß gebracht werden soll.

So beschlossen im K. Oberamtsge­richte zu Nagold am 12 . Decbr. 183 §.

Nagold. sVorladung zum Gantverfahren.j In der rechtskräf­tig erkannten Gantsache des Adam Schaible von Egenhausen hat man zur Schuldenliquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaßver­gleichs, Tagfahrt auf

Freitag den 5 . Mai 1887 Vormittags 8 Uhr

anberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, und überhaupt alle dieje­nigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen ha­ben, auf dem Rathhause zu Egenhausen mit den Beweismitteln für ihre An­sprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand verwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schriftlicher Eingaben angemeldet und ausgeführt werden. Wer aber weder das Eine, noch das Andere thut, wird, so weit seine Forderungen

und Vorzugsrechte nicht aus Len Ge- richtsAkten bekannt sind, durch den Aus­schlußbescheid, welcher nach beendigter Liquidation ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welch» sich weder vor noch an der Tagfahrt schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg- oder NachlaßVergleichs, so wie über den Verkauf der zur Masse gehö- rigen Gegenstände und die Bestellung des Güterpflegers erklären, wird ange­nommen, daß sie hinsichtlich des Ver­gleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleich- stehenden Gläubiger beitreten, und das­jenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschließen.

Nagold am 28. März 1887.

Oberamtsrichter

Straub.

Heselbronn, Gerichtsbezirks Na­gold. sSchuldenLiquidation.j Gegen Johann Jakob Keppler, Bürger und Bäcker in Heselbronn ist der Gant rechtskräftig erkannt und das K. Amts- Notariat Altenstaig mit der Vornahme der Schuldenliquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg, oder Nach­laßvergleiches beauftragt worden.

Zu dieser Verhandlung ist nun Tag­fahrt auf

Montag den 24. April d. I.

Vormittags 8 Uhr

anberaumt, wobei die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle diejeni­gen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen ha­ben, in dem Wirthshaus zum Ochsen in Heselbronn mit den Beweismittel»