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hat der Schultheiß dem 2. Verzeichnisse. anzufchließ-n. Die gedachten beiden Verzeichnisse müssen um so genauer unterworfen werden- Als später ohne hinlänglichen Grund i.oon solchen nicht ab- gegangen werden darf, wenn sie die nd- thige Revision paßirt haben und auf deren Grund von höherer Stelle Ermächtigungen zu Holzabgaben im Revierpreis dem Forstamt ertheilt seyn werden.
Nach Ablauf obgcdachten Termins kann dao..Zorstamt keine Verzeichnisse und darf der K, Revierförster keine Bauholz- Anmeldungen mehr annehmen, welch Letzteres den Bürgerschaften ausdrücklich zu eröffnen ist.
Den 20. März 18Z7.
K. Forstamt,
Graf v. Uxcul.
Forftamt Altenstaig.
Altenstaig. sSleinbeifuhrAkkord.j Die Unterzeichnete Stelle ist ermächtigt, über die Beifuhr von 500 Roßlasten Steine jährlich, zu der herrschaftlichen Enzstraße einen Akkord auf Z Jahre abzuschließen. Der Distrikt beginnt auf, dem sogenannten Herdtwasen in Simmersfeld und beendigt sich auf der herrschaftlichen Enzstaige.
Die Verhandlung wird .
Mittwoch den 29.'März d. I. .
Morgens 9 Uhr
in der ForstamtsCanzlei dahier yerge- uommen werden. Es werden die Liebhaber hiezu eingeladen.
Den 14. März i8,Z7-
K. Forstamt, von Seutter.
Kameralamt Horb.
Horb. sDie Amts- und Geldlie- ferungsTage und die Unterschrift des Buchhalters betreffend,^ Unter Bezie
hung auf das Averlissiment in Nro. Z7 Seite 591 dieses Blattes, vom Jahr l8ö6, wornach mit Ausnahme der Feiertage der Montag und Freitag dir Amtstage des Kameralamts sind, und die Geldlieferungen an diesen Tagen zur Vormittagszeit geschehen sollen, und >)ur von dem Beamten oder Buchhalter bescheinigt werden dürfen, wird hiemit bekannt gemacht, daß der Buchhalter Scheuermann einen Urlaub auf etliche ^ Monate angetreten habe und daß der Kam.eralCandidat Schnizer von Mün- stngen als BuchhalterAmtsVerweser eingetreten, mithin dessen Unterschrift für Zahlungen als gültig anzusehen scy.
Den 22. März 18Z7.
K. Kameralamt, Majer.
Wildberg. sSchulconfereuz und LesegesellschaftsBeiträge.j Die auf den 1. April hieher ausgeschriebene Schulte n seren z wird erst den darauf folgenden Mittwoch, den fünften April statt finden. Ich bitte, von dieser Abänderung das betreffende Schulpersonal mit dem Anfügen gef. in Kenntniß setzen zu wollen, daß ich an diesem Tage auch die gesetzlichen LesegesellschaftS- Beiträge in Empfang nehmen werde. Sehr erwünscht wäre es mir, wenn die H.H. Lehrer mit ihren Beiträgen zugleich auch die meiner H.H. College» und der resp. Gemeinden mitbringen würden; die Quittungen will ich parat halten. Jedenfalls sind die Gemeinde- Beiträg^ im Laufe des Aprils amtlich einzuschicken, worauf mit nächstem Boten, tag die Quittungen zugesendet werden sollen.
Stadtpfarrer
Haldenwang,