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Gefahr drohenden Stelle tüchtige Sicher- Heil-Schranken zu setzen, und in gutem Stand zu erhalten. — z) Schon die ältesten Verordnungen empfch- len die Anpflanzung der Bäume an den Straßen, insbesondere aber ist dieß durch die allgemeine Verordnung vom 2Z. Juni rzvz (Neg.Blatt S. Z 47 ) gesetzlich vor- geschrieben.
Es sind daher die VicinalStraßen überall mit fruchtbaren Bäumen, und wo diese nicht fortkommen, jedenfalls mit wilden Obst- oder Waldbäumen zu besetzen. Die Bäume sollen in einer Distanz von z6 Schuh ausclnander gehalten und 6 Schuh vom äußersten Grabenrand gegen da- Gut gesetzt werden; auch ist eS zweckmäßiger den Baumsatz über das Kreuz zu machen, so daß die Bäume, welche auf der einen Seite des Weges gesetzt werden, gerade der Mitte des zwischen zwei Bäumen auf der andern Seite deS Wege» befindlichen Zwischenraums gegenüber zu stehen kommen, und der Weg also auf keinen Fall unter den Bäumen Noth leiden kann. — Vorstellungen gegen die Baumpflanzung werden durchaus nicht angenommen^»
6) die Wegweiser und Grcnzsiöcke betreffend, so erwartet man, daß die dießfallsige besondere Anordnung nunmehr vollend» durchgeführt werde.
Uebcr den Vollzug dieses Befehls ist bis den » 4 - Mai d. I- Bericht zu erstatten. Inzwischen aber ist stch am 5 . April über den Angriff der Arbeiten und am 26. April über den Fortgang derselben gehörig auSzu- weisen. — Jede Saumseligkeit hat exemplarische Rüge zur Folge.
Den 20. März 1887.
K. Oberamt Engel.
Oberamt Herrenberg.
Herrenberg. sAuswanderung.j Der ledige Bauer Christian Heck von Nusringen, hiesigen Oberamts, wandert nach NordAme- rika aus, und hat die gesetzliche Bürgschaft geleistet.
Den 17. Marz 1857 -
K. Oberamt Martz.
Dettensee. sVerakkordlrung vd» Landes-Grenzsteinen.^ Nachdem der Akkord über Anschaffung von 17 Stück Hoheitssteinen auf die Grenze von Dek tensee und Nordstetten rc. rc. nicht genehmiget worden ist, so wird zu noch« maliger Abstreichs-Verhandlung, durch welche die Verarbeitung und Beifuhr obiger Anzahl Grenzstein« verliehen werden soll, Tagfahrt auf
Mittwoch den 5 . April d. I.
Vormittags 9 Uhr
anberaumt, und die Steigerungslusikgen in die OberamtsCanzlei dahier ringe« laden, wo die Bedingungen eröffnet werden sollen.
Glatt den 10. März lßZ?.
F. Oberamt,
Schmutz.
Forstamt Aitenstaig.
Altenstaig. sSteinbetfuhrAkkord.) Die Unterzeichnete Stelle ist ermächtigt, über die Beifuhr von 5 oo Roßlasten Steine jährlich, zu der herrschaftlichen Enzstraße einen Akkord auf Z Jahre abzuschließen. Der Distrikt beginnt auf dem sogenannten Herdtwasen in Simmersfeld und beendigt sich auf der herrschaftlichen Enzstaige.
Die Verhandlung wird
Mittwoch den 29. März d. I.
Morgens 9 Uhr
in der ForstamtsCanzlei dahier vorgenommen werden. Es werden die Liebhaber hiezu eingeladen.
Den 14. März i8Z7-
K. Forsiamt, von Seutter.
Kameralamt Domstetten.
Dornstetten. sPapier.Verkauf.j Die Unterzeichnete Stelle ist angewiesen,