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für die Oberamts -
Nagold, Freudenstadt
Nro. 22.
Dienstag,
— »4t —
Slatt
Bezirke
Horb und Herrenberg^
183 7.
21. Marz.
Mit Allerhdchsier Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
^ Oberamt Nagold.
Nagold. Die Schultheißenamter werben hiemit auf den in Nro. 50 der Stutt» garterAnzeigen enthaltenen Steckbrief des peinlichen VcrhöramtS zu Frankfurt gegen die am io. Jan. d. I. von der Constablcr- Wache Entwichenen, der Theilnahme an der Meuterei vom z. Apr. igzz angeschuloigken sechs Lrtudenten und den der Beihülfe zu ihrer Entweichung angeschuldigten Gefan- genwarterSKnecht besonders aufmerksam gemacht, und angewiesen, den Preis, der auf die Habhaftmachung oder Entdeckung eines jeden dieser Flüchtlinge gesetzt ist, zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Den 19. Marz 1337.
K. Lbcromt, Engel.
Nagold. sDie GemcindeWege betreffend.^ Den Schullheißen-Aemtern werden die besonders ergangenen Obcramtlichcn Befehle wegen Verbesserung der Dicinal-Wege vom vorigen Herbst noch im Gedächtnisse stehen. — Sine damals plötzlich eingetretene ganz ungünstige Witterung ließ die getroffenen Maaßregeln nicht ganz in Ausführung brin- gen, — auch wurde von einigen Gemeinden um Nachsicht bis zum Frühjahr gebeten. Es ist nun aber die Zeit vorhanden, wo
der Herstellung der GemcindeWege kein Hinderniß entgegen tritt, und cS werden dcß- wegcn die crthcilten besondern Befehle hie- mit in ihren ganzen Umfange erneuert, und die Ortsvorstcher angewiesen, den ihnen zu- gchenden Insinuationen deS OberamtsWeg- meisterö gehörige Aufmerksamkeit zu widmen.
Im besondern ertheilt man folgende Weisungen: ' --
1) cs ist sogleich die Verschaffung deS Materials anzuordnen, und dieses verarbeiten zu lassen;
2) die Steine müssen so klein als möglich und gleichmäßig geschlagen werden, denn wenn dieß nicht der Fall ist, bleibt der Weg rauh und holpericht, und die Fuhrwerke sind nicht im Stande die Steine zu zermalmen, sondern sie nur abzurunden ; auch würden die größeren Steine die kleineren «ruS ihrer Lage drücken, und dadurch die Verbindung verhindern;
z) die bestehenden AbzugSGräbcn sind unverzüglich.auszuschlagen, und da, wo noch keine angebracht sind, solche anzubringen, wobei bemerkt wird, daß die Gräben eine solche Tiefe haben sollten, daß da» Wasser wenigstens einen Schuh unter dem Fundament deS Wegs steht;
4) die Säuberung der Brücken und Dohlen, und deren Verbesserung und Herstellung hat gleichfalls sogleich zu beginnen, auch sind an allen Brücken, Dohlen und an jeder