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für die Oberamts -

Nagold, Freudenstadt

Nro. 22.

Dienstag,

»4t

Slatt

Bezirke

Horb und Herrenberg^

183 7.

21. Marz.

Mit Allerhdchsier Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

^ Oberamt Nagold.

Nagold. Die Schultheißenamter wer­ben hiemit auf den in Nro. 50 der Stutt» garterAnzeigen enthaltenen Steckbrief des peinlichen VcrhöramtS zu Frankfurt gegen die am io. Jan. d. I. von der Constablcr- Wache Entwichenen, der Theilnahme an der Meuterei vom z. Apr. igzz angeschuloigken sechs Lrtudenten und den der Beihülfe zu ihrer Entweichung angeschuldigten Gefan- genwarterSKnecht besonders aufmerksam ge­macht, und angewiesen, den Preis, der auf die Habhaftmachung oder Entdeckung eines jeden dieser Flüchtlinge gesetzt ist, zur allge­meinen Kenntniß zu bringen.

Den 19. Marz 1337.

K. Lbcromt, Engel.

Nagold. sDie GemcindeWege betref­fend.^ Den Schullheißen-Aemtern werden die besonders ergangenen Obcramtlichcn Be­fehle wegen Verbesserung der Dicinal-Wege vom vorigen Herbst noch im Gedächtnisse stehen. Sine damals plötzlich eingetretene ganz ungünstige Witterung ließ die getroffenen Maaßregeln nicht ganz in Ausführung brin- gen, auch wurde von einigen Gemeinden um Nachsicht bis zum Frühjahr gebeten. Es ist nun aber die Zeit vorhanden, wo

der Herstellung der GemcindeWege kein Hin­derniß entgegen tritt, und cS werden dcß- wegcn die crthcilten besondern Befehle hie- mit in ihren ganzen Umfange erneuert, und die Ortsvorstcher angewiesen, den ihnen zu- gchenden Insinuationen deS OberamtsWeg- meisterö gehörige Aufmerksamkeit zu widmen.

Im besondern ertheilt man folgende Weisungen: ' --

1) cs ist sogleich die Verschaffung deS Ma­terials anzuordnen, und dieses verarbei­ten zu lassen;

2) die Steine müssen so klein als möglich und gleichmäßig geschlagen werden, denn wenn dieß nicht der Fall ist, bleibt der Weg rauh und holpericht, und die Fuhr­werke sind nicht im Stande die Steine zu zermalmen, sondern sie nur abzurun­den ; auch würden die größeren Steine die kleineren «ruS ihrer Lage drücken, und dadurch die Verbindung verhindern;

z) die bestehenden AbzugSGräbcn sind un­verzüglich.auszuschlagen, und da, wo noch keine angebracht sind, solche anzubringen, wobei bemerkt wird, daß die Gräben eine solche Tiefe haben sollten, daß da» Was­ser wenigstens einen Schuh unter dem Fundament deS Wegs steht;

4) die Säuberung der Brücken und Dohlen, und deren Verbesserung und Herstellung hat gleichfalls sogleich zu beginnen, auch sind an allen Brücken, Dohlen und an jeder