Tagen bei der Unterzeichneten Stelle um so gewisser vorzulegen, als nach frucht- losem Ablauf dieser Frist der Pfandschein für kraftlos erklärt würde.
Freudenstadt am b. März 1837 - K. Oberamtsgcricht Kübel.
Mözingen. sSchuldenLiquidation.j In der Schuldensache des weiland Ja» kob Friedrich Sattler gewesenen Tag» löhnerS in Mözingen, ist das AmtsNo- tariat und der Gemeinderath zur außergerichtlichen Behandlung oberamtsgerichtlich ermächtiget, und hat man nun zur Schuldenliquidation und zum Vergleichs- Versuch Tagfahrt auf
Mittwoch den 5 . April d. I. festgesetzt.
Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche zu machen haben, werden daher hiermit vorgeladen, an obigem Tage
Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhaus in Mözingen persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder, wenn ihre Forderungen voraussichtlich keinem Anstande unterliegen, durch Einreichung eines schriftlichen Recesses zu liquidiren und die Dokumente, worauf sich ihre Ansprüche, so wie die etwaigen Vorzugs- Rechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Fall eine» Vergleichs, sowie ln Hinsicht auf die Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaft angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitreten , und die unangezeigt bleibenden Forderungen, «erden, im Vergleichsfall
in einer der nächstfolgenden Oberamts- gerichtsSitzungen von der Masse ausgeschlossen.
Den t. Merz 18Z7.
K. AmtsNotariat Bondorf und Gemeinderath ln Mözingen.
Vär. Amtsnotar Hausse.
Be r n e ck. sLiegenschaftsVerkauf.^ Nach K. oberamtsgerichtlichem Auftrag soll wegen gewissen Verhältnissen nachstehende Liegenschaft im öffentlichen Auf- streich amtlich verkauft werden.
1) ein Wohnhaus, worauf die Schild- wirthschaft zum Hirsch damit verbunden ist, nebst einem Anbau, Keller und hinlängliche Stallungen. L) eine Scheuer zunächst bei dem Haus, und einen weitern Stall zunächst dabei.
5) Küchen-, Gras- und Baumgarten etwa 1 Viertel.
4) 3 Morgen Wässerungswiefen.
5 ) 15 Morgen Brand- und Mehfelder.
6) 1 Morgen 5 Viertel Eich- und Buchwald.
Es wird dabei bemerkt, daß die sämmtliche Liegenschaft in einem ganz guten Zustand sich befindet, und täglich eingesehen werden kann.
Die etwaige Liebhaber wollen sich am 27. März d. I.
Mittags 12 Uhr
als am Ostermontag auf dem Rathhau« einfinden, wo alsdann vor der Aufstreichs- Verhandlung die Bedingungen bekannt gemacht werden. Auswärtige Unbekannte haben sich über Prädikat und Vermögen durch obrigkeitliche Zeugnisse auszuweisen. Die H. Ortsvorsteher möchten sol-