OberamtsgerichL Nagold. Nagold. ^Verschollene.? Die beiden Verschollenen Jakob GroßhanS von Altenstaig geboren am 12. Februar 1767 und

Johann Georg Holzinger von Gau- genwald- geboren am 9. Juli 1766 oder deren Leibes-, Testaments- oder VertragsErben werden hiemit aufgefor­dert, sich binnen der Frist von 90 Tage bei dem Unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls angenommen wer­den würde, die Verschollenen seien un­mittelbar nach zurückgelegtem 70. Lebens­jahre gestorben, ohne andere als die be­reits bekannten Erben zu hinterlassen.

So beschlossen im Königlichen Ober­amtsgericht zu Nagold am 27. Februar 1-67.

Oberamtsrichter

Straub.

Nagold. sVorladung zum Ga nt verfahren.? In der rechtskräf­tig erkannten Gantsache des Bäckers Ludwig Kehle zu Altenstaig hat man zur SchuldenLiquidation verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nach- laßVergleiches, Tagfahrt auf

Freitag den 14. April 1 83 ?

Vormittags um 8 Uhr anberaumt. Hiebei haben die Gläubi­ger und Bürgen, und überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Altenstaig mit den Beweismitteln für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schrift»

zo -

licher Eingaben angemeldet und ausge­führt werden. Wer aber weder das Eine noch das Ändere thut, wird, so weit seine Forderungen und Vorzugsrechte nicht aus den GerichtsAkten bekannt sind, durch den Ausschlußbescheid, wel­cher nach beendigter Liquidation ausge­sprochen wird, von der Masse ausge­schlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor, noch an der Tagfahrt schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg- oder NachlaßVcrgleiches, sowie über den Verkauf der zur Masse gehö­rigen Gegenstände und die Bestellung des GüterpsiegerS erklären, wird ange­nommen, daß sie hinsichtlich des Ver­gleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleich- stehenden Gläubiger beitreten, und das­jenige genehmigen, was die erscheinen­den Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse «nd der Wahl des Güter­pflegers beschließen.

Am 1. März 1807.

Oberamtsrichter

Straub.

OberamtsgerichL Freudenstadt.

Hallwangen, Gerichts-Bezirks Freudenstadt. sVerlorener Schuldscheins Die Wittwe des Maurers Johann Georg Kämmerer von Hallwangen, Regine geh. Kienzle, ist den Erben des weil. Peter Stokinger von Jgelsberg ein auf den 28. Januar und 1829 erstmals ver­zinsliches Capital von 29 fl. 19 kr. schuldig gewesen, wofür den Gläubigern am 28. Juli 1828 ein gerichtlicher Pfandschein ausgestellt worden ist. Die­ser ist verloren gegangen, und es wird nun der unbekannte Jnnhaber desselben aufgefordert, die Urkunde binnen 30