OberamtsgerichL Nagold. Nagold. ^Verschollene.? Die beiden Verschollenen Jakob GroßhanS von Altenstaig geboren am 12. Februar 1767 und
Johann Georg Holzinger von Gau- genwald- geboren am 9. Juli 1766 oder deren Leibes-, Testaments- oder VertragsErben werden hiemit aufgefordert, sich binnen der Frist von 90 Tage bei dem Unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls angenommen werden würde, die Verschollenen seien unmittelbar nach zurückgelegtem 70. Lebensjahre gestorben, ohne andere als die bereits bekannten Erben zu hinterlassen.
So beschlossen im Königlichen Oberamtsgericht zu Nagold am 27. Februar 1-67.
Oberamtsrichter
Straub.
Nagold. sVorladung zum Ga nt verfahren.? In der rechtskräftig erkannten Gantsache des Bäckers Ludwig Kehle zu Altenstaig hat man zur SchuldenLiquidation verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nach- laßVergleiches, Tagfahrt auf
Freitag den 14. April 1 83 ?
Vormittags um 8 Uhr anberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, und überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Altenstaig mit den Beweismitteln für ihre Ansprüche entweder in Person zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche mittelst schrift»
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licher Eingaben angemeldet und ausgeführt werden. Wer aber weder das Eine noch das Ändere thut, wird, so weit seine Forderungen und Vorzugsrechte nicht aus den GerichtsAkten bekannt sind, durch den Ausschlußbescheid, welcher nach beendigter Liquidation ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor, noch an der Tagfahrt schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg- oder NachlaßVcrgleiches, sowie über den Verkauf der zur Masse gehörigen Gegenstände und die Bestellung des GüterpsiegerS erklären, wird angenommen, daß sie hinsichtlich des Vergleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleich- stehenden Gläubiger beitreten, und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse «nd der Wahl des Güterpflegers beschließen.
Am 1. März 1807.
Oberamtsrichter
Straub.
OberamtsgerichL Freudenstadt.
Hallwangen, Gerichts-Bezirks Freudenstadt. sVerlorener Schuldscheins Die Wittwe des Maurers Johann Georg Kämmerer von Hallwangen, Regine geh. Kienzle, ist den Erben des weil. Peter Stokinger von Jgelsberg ein — auf den 28. Januar und 1829 erstmals verzinsliches Capital von 29 fl. 19 kr. schuldig gewesen, wofür den Gläubigern am 28. Juli 1828 ein gerichtlicher Pfandschein ausgestellt worden ist. Dieser ist verloren gegangen, und es wird nun der unbekannte Jnnhaber desselben aufgefordert, die Urkunde binnen 30