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einzureichen, ihre Forderungen unter Vorlegung der OriginalDocumente zu erweisen, und sich über einen Vergleich, so wie über die Genehmigung des Lie- genschaftsVerkaufs und der Aufstellung des Güterpsiegezs zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche sich in vorbemerkten Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschluß der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Cache» gorie beitretend, angesehen, und diejenigen welche nicht liquidiren, durch den gleich nach der LiquidationsVerhandlung auszusprechenden PräclusivBescheid von den gegenwärtigen Maßen ausgeschlossen,, und nach Möglichkeit die Eröffnungen des LocationsErkenntnißes und Vorweisungs-Projekts damit verbunden werden.
Der 19. Novbr. 1835.
K. OberamtsGericht.
Oberamtsgerrcht Fceudmstadt.
. D 0 rnstetten, Gerichtsbe^irks Freudenstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen weil. Carl Friedrich Sting, von Dornsterten, gewesenen Grenz-Aufseher zu Beffendorf, Oberamts Oberndorf, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche
Dienstag d. 22. Decbr. d. Is. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechts- Grunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gcmeinschuldnerö,
Morgens 9 Uhr
auf dem Rathhause in Dornstetten ent« weder persönlich oder durch gehörig Be
vollmächtigte, oder durch schriftliche Re» cesse ihre Forderungen rechtsgenügend dar» zuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein in der nächst folgenden Oberamts» Gerichts-Sitzung auszusprechendes Er- kenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rückskcht. lich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpsiegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den 24. Novbr. 1835 .
K. Oberamtsgericht, Kübel.
OberamLsgericht Horb.
Wiesenstetten, Oberamts Horb. sSchuldenLiquidation.j Die SchuldenLiquidation des weil. Lorenz Wohrstein, gewesenen Dorfschützen wird am
Montag den 28. Decbr. d. I.
Morgens 8 Uhr
in Wiesenstetten vorgenommen, wobei die Gläubiger und Bürgen desselben bei Strafe des Ausschlusses ihre Forderungen geltend zu machen haben, wie dies aus den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen und dem Schwäbischen Merkur näher zu ersehen ist.
Den 14. Novbr. 1855 .
K. Oberamtsgericht.
Akt. Herrmann.
Nagold. Mit Genehmigung des K. Oberamts wird hiemit bekannt gemacht, daß von jetzt an bis letzten De»