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ten Pocken zu empfehlen, sondern insbeson- dere auch die LbcramtS- und JmpsAerzte unter Hinweisung aus den Inhalt der M>- nisicrialDersngung vom 5 . August izZI (Reg. Dl. S- 550) wiederholt auszufordern, durch die ungleichzeilige Entwicklung der einzelnen Pocken sich nicht, wie cs bisher öfters noch geschehen zu scyii scheint, ohne weiteres zu der Ansicht, daß dieselben »nacht sepen, ver­leiten zu lassen, vielmehr, wo eS nur immer thunlich ist, die Versuche mit Ucbertragung des Impfstoffs von der Kuh aus Menschen nicht btos an einem, sondern an mehreren aus einander folgenden Tagen vorzunehmen, und jede Gelegenheit zu benützen, die sich ihnen darbictet, um durch weitere Erforschung des unterscheidenden Charakters und des Entwick- lungSGangs der ächten Kuhpocken und durch Mitthcilung ihrer dicSfaUsigen Erfahrungen für die Beorderung des wohlthatigen Zwecks der SchutzpockenJmpfanstalt, thalig zu witken.

Indem nun dis zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird, sicht man sich veranlaßt den ImpsAerzten zugleich die Weisung zu ertheilcn, nicht nur da, wo die zuerst entwi­ckelten Pocken bereits in Borken üdergegan- gen sind, sich nicht abhalten zu lasten, mit den etwa noch nachgctricbenen frischen Po­cken, einen JmpfDersuch zu machen, sondern auch in Fallen, wo sie die Pocken überhaupt schon zu weit vorgerückt finden, um aus denselben mit flüssiger Lymphe impfen zu können, diese Impfung wo möglich mit den abgesallrnen Borken zu versuchen.

- Wo eS ferner erweislichcrmaßen an einem tauglichen näheren Jmpfarzte fehlen sollte, dem in einem AmteOrte die Wiederholung der JmpfVersuche an den nächstfolgenden Tagen, wofern solche für thunlich erachtet wird, und die Berichterstattung hierüber ohne Kosten oder mit geringeren Kosten übertragen werden könnte, da sind die Ober- annsAerzte ermächtigt, in diesen Amtsort zum Behuf jener Wiederholung zu reisen, weswegen man in solchen Fallen einer schleu­nigen Berichterstattung entgegen steht.

Endlich wird den JmpsAerzte», die sich solchen JmpfVersuchen, so wie dcr Beobach-

i tung der Natur und des Verlaufs der ur- sprüngliche» Kuhpocken und der Berichts- Erstattung hierüver auf eine erschöpfende und erfolgreiche Weise widincn, eine ent- sprechende Belohnung für ihre erweislich deshalb gehabte Bemühung zugesichcrt.

Die OrlsVvrsteher werden nun angcwi'e- scn dies sogleich zur allgemeinen Kenntnis zu bringe», und insbesondere den Jmpfärz. ten Eröffnung hievon zu machen, und dt« MinistcrialDcrsügung vom §. Aug. Neg.Bl. S. zgo die Preise für die Anzeigt pockenkranker Kühe betreffend ihren Amtsun- lergcbenen in's Gedächtnis zurückzunifcn. Wie geschehen ist binnen z Lagen unfehlbar Hanznzcigen. ^

Den 20. Novbr. rözz.

K. Obcrämker.

OberüMtsgericht Nagold.

Nagold. sGläubigerVorladungen.^ In den rechtskräftig erkannten Gannt- sachen,

1) des weiland Michael Luz, gewesenen Bauern in Schietingcn, und

2) des weiland Jakob Renz, gewesenen Zieglers in Egenhausen,

ist zur Vornahme der Schuldenliquida- tionen, womit VergleichsVersuche ver­bunden werden,

1) Tagsahrt auf

Freitag den 11. December und ack 2) Tagfahrt auf

Samstag den 19. December anberaumt.

Die Gläubiger der gedachten Schuld­ner werden daher aufgefordert, an den bemerkten Tagen

Morgens 8 Uhr

auf den Rathhäusern in den Wohnorten der Genieinschuldner entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch schriftliche Receß,