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für die Lberamts

Nagold, Freudenstadt, Nro. 53.

Freitag,

Blstit

Bezirke

Horb Ul,d^ Herrenberg' 183 5.

24. Juli.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Nagold. F r e u d e n st a d t. Horb. Herrenberg. Durch die Erlasse des K. Ministerium des Innern vom 26. Dezember izl2 (Reg.Blatt ig,Z Seite 17) vom n. September >4 (Reg.Blatt Seite zzo) und vom g. November 13,6 (Reg Blatt Seite zzz) ist der Gebrauch kupferner Kühl- rohren beim Branntweiubrenncn gänzlich verboten. Dieses Verbot wird aber, wie man neulich in Erfahrung gebracht hat, nicht allenthalben beobachtet, und es werden von vielen Branntweinbrennern noch kupferne Von innen verzinnte Kühlröhren gebraucht.

Da aber auch diese nach der oben ge­dachten Vorschrift vom g. November 1316 unter dem Verbot begriffen sind, so wird den Schulthcißenämtern aufgegebcn, streng darüber zu wachen, daß solche kupferne wenn gl lch von innen verzinnte Kühlröhren unter Anwendung wirksamer Maasregeln gegen widerstrebende Branntweinbrenner, hinweggeschaft werden.

Künftig muß Jeder zum Branntwein­

brennen neu Concessionirte noch vor dem

Beginnen seines Gcwcrbs sich gehörig auS» weisen, daß er mit vorschriftmäßigen Kühl, röhren versehen sei, sonst darf er von der erhaltenen Eoncession keinen Gebrauch ma­chen. auch ist genau darauf zu sehen, daß die vorgcschricbcne Visitationen bei den Bräunt- weinbrcnnern pünktlich vorgenommen werden.

Den 22. Juli igZ 5 -

K. Obcramter.

Nagold. Freu den stadt. Dieje­nigen Herren. welche einen befreiten Gerichts. ? stand genießen, und im Intel!.Blatt Nro. 54 - zur Einreichung ihrer CapitalstcucrFassioNe» ^ pro aufgefordcrt worden sind, diese

H aber noch nicht übergeben haben, werden hiemit «wl> ter. io Tagen daran erinnert.

Gleich nach Empfang dieses Blattes ist solches den Herrn Geistlichen und Förstern rc. mitzutheilen.

Den 17. Juli 18ZZ.

K. Oberamter, Engel. Friz.

^ Oberamt Nagold.

Nagold. Die AmtSBoten kommen in neuerer Zeit so spat in der Amtsstadt an, daß dem Oberamt keine Zeit mehr übrig