Seislingerr/6t , 10. Dez. 1942 Schwabstrahe n
Nach Gottes heiligem Willen starb am 14. November 1942 in einem Feldlazarett unser lieber, einziger Sohn und Bruder, Enkel, Neffe und Detter
Kriegsfreiwilliger
Gerhard Hengstberger
Soldat in einem Gedirgsjägerregiment
im Alter von 18*/, Jahren an seiner am II. Okt. 1942 vor Tuapje erlittenen schweren Verwundung. Er ruht aus dem deutschen Ehrcnsriedhos in Maitrop (Kaukasus).
In tiefem Leid: Die Eltern: Artur Hengstberger u. Frau Elsa ged. Hammer. Die Schwester: Gisela Hengstberger, zugleich im Namen aller Verwandten.
Ealw, den 11. Dezember 1942.
Todesanzeige
Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, dah unser lieber Schwager uub Onkel '
Zoh. Mich. Kusterer
Postafsi^ent i. R.
nach kurzer Krankheit seiner Frau im Tode uachge,olgt i>t.
Um stille Teilnahme bitten
Die trauernden Hinterbliebenen.
Beerdigung am Sonntag um '/,3 Uhr von der FriedhojhaUe aus.
Lelriitrt stell steirische» VVrristl üelkt Walstdräiiste verhüten!
Onssrs f-!silmiiikl uncl Icosmeiiscstsn ?räp»rsss sinci isst in clsr gsnren ^/slt ksksnnt uncl gsnishsn üirsrall cisn ksstsn kui
Bekanntmachung
des Leiters der Landesveriirqerungsut,statt Württemberg über die Durchführung der zweiten Lohnabzugsverordnung v. 15. v. 1V42 (iir.tS.Bl. I S. 463) und über die Bersiche- rnngspfltcht det Lehrlinge.
Quittungskarten von Versicherten, für die die Jn- vcilidenversicherungsbeiträge seit 29. Juni 1942 an die zuständige Krankenkasse abzuführen sind, werden, auch wenn sie vollgeklebt smd, erst umgetauscht, wenn ans dem Einlageblattckcin Raum für einen weiteren Eintrag mehr vorhanden ist oder wenn Beitragsmarken bis zum 28. 6. 1942 noch nachgeklebt werden müssen und die laufende Quittungskarte hiefür nicht mehr genügend Mar- kenselder enthärt.
Die Quittungskartcn sind vom Arbeitgeber gut auf-, zubewahren.
Bei Stellenwechsel oder sonstiger Beendigung des Beschästigungsverhä.tnifses hat der Arbeitgeber dem Gefolgschaftsmitglied, für das er die Jnvalidenversiche- rungsbciträge an die Krankenkasse bezahlt hat, auf dem in die Quirtungskarte einzuklebenden Einlageblatt die Zeit, in, der er den Versicherten seither gegen Entgelt beschäftigt hatte, sowie den gesamten Entgelt einschließlich des Werls der Sachbezüge, den der Versicherte in dieser Zeit erhalten hat, zu bescheinigen.
Der Wert der Sachbezüge beträgt s) für männliche Versicherte in Stuttgart monatlich 42 Rillt., in allen anderen Gemeinden des Landes monatlich 36 RM.,
b) für weibliche Versicherte und für Lehrmädchen 'in Stuttgart monatlich 36 Rillt., in allen anderen Gemeinden des Landes monatlich 30 RM.
Zum Entgelt gehören u. a. auch die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmcranteue zur Sozialversicherung und Lohnsteuerbeträge.
Zuschläge für Mehrarbeit, für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei der Ermittlung des gesamten Entgelts abzuziehen. Die Eisernen Sparbeträge dagegen dürfen vom Entgelt nicht abgezogen werden.
Liegt der Entgelt wöchentlich abwechselnd unter oder über 70 RM., so ist der tatsächliche Entgelt und nicht der der Beitragsberechnung zu Grunde gelegte Entgelt zu bescheinigen.
Arbeitsunterbrechungen von mehr als 4 Wochen wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen (z. B. unbezahlter Urlaub), für die kein Entgelt gezahlt wird, müssen auf der Quittnngskarte eingetragen werden.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß die Bescheinigung auf dem Einlageblatt zur Quittungskarte nach Ablauf des Jahres 1942 für alle Versicherten zu erteilen ist, die über den 31. Dezember 1942 hinaus weiterbeschästigt werden. Die Bescheinigung hat sich aus den Zeitraum zu erstrecken, für den die Jn- validenversicherungsbeiträge im Jahre 1942 an die Krankenkasse abgeführt worden sind.
Vom 1. Januar 1943 an sind alle Lehrlinge, die ein Barentgelt (Lehrlingsvergütung, Erziehungsbeihilfe usw.) beziehen, ohne Rücksicht auf die Hohe dieses Barentgelts invalidenversicherungspjlichtig. Wird jedoch nur freier Unterhalt gewährt, so besteht nach wie vor Versicherungsfreiheit in der Invalidenversicherung.
Die bisherigen Richtlinien für die Versicherungs- Pflicht der Lehrlinge werden hiermit auf 31. Dezember 1942 aufgehoben.
Es sind daher für alle Lehrlinge, die versicherungs- pflichtig sind, aber noch keine Quittungskarte besitzen, nunmehr Quittungskarten auszustellen.
Stuttgart, den 6. Dezember 1942.
Dr. Münzenmaier.
E».
Calw
KInderkirch« (anher d. Jüngsten) morgen */i2 Uhr im Vereinshaus. Hauptgottesdienft ebenfalls im Vereinshaus.
Calw: 7.30 Uhr unv 9.30 Uhr
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Stottern
Auskunft über Befestigung durch natürliche Methode erhallen Eie sofort kostenlos u. unverbindlich v. ehemaligem schweren Stotterer, der selbst durch die Tiefen seelischer Zerrüttungen gegangen ist. (Falls Zu- sendung in verschlossen. Umschlag ohneAuidruck gewünscht wird, kitte ich um Einsendung von 24 Rpf. in Briefmarken). Keine Anwendung von Medikamenten oder Hypnose. Nur die Sprechangst muß durch systematisch. Neuaufbau d. Sprache beseitigt werden. 35 jährige Praxis. L. Warnecke, Berlin-Halensee Kursürstcndamm 93
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Ladenschluß
Um oie Reibungslose Verteilung der Ware», insbesondere der Sonderzuteilungen zum Weihnachtsfcst sicherzustclle«, werden sämtliche für Lebens- und Genußmittelgeschäfte erteilten Genehmigungen zur zeitweiligen Schließung für die Zeit vom 14. bis 24. Dezember 1942 außer Kraft gesetzt. Lebens- und Genußrmttelgeschä'te sind während der genannten Zeit offen zuhalteri. Mittagsradenschluß ist zulässig.
Die Schutzpolizeibeamten der Gemeinden und die Gendarmeriebeamten haben Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung mir anzuzeigen.
Calw, den 10. Dezember 1942.
Der Landrat.
Verkäufe von Zugochsen
1. Meldepflicht
(1) Ich habe Veranlassung an meine Bekanntmachungen vom 27.9.1939 und 12. 10.1940 zu erinnern. Danach ist der Verkäufer von Zugochsen verpflichtet, mir jeden Verkauf innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu melden.
(2) Die Meldung muh enthalten:
s) Tag des Vertragsabschlusses
d) Name, Anschrist und Unterschrift des Verkäufers und Käusers
c) Höhe des Kaufpreises
cl) Gewicht, Alter, Gesundheit?- und Gebrauchszustand sowie Verwendungszweck des verkauften Tieres.
2. Höchstpreis«
(1) Die Anordnung des Wllrtt. Wirtschaftsministers — Prelsbil- dungsstelle — betr. Höchstpreise für Zuqochseii vom 25. Februar 1941 (Regierungsanzeiger Nr. IS vom 28. 2. 41) ist von mir »lit Verfügung vom 1. März 1941 bekannt gemacht worden. Sie wird in Erinnerung gebracht. Gleichzeitig wird dararlf hingewiesen, daß der Verkauf nur nach Gewicht erfolgen darf.
S.
Zuwiderhandlungen werdennachden geltenden Vorschriften bestraft. Eal», den 10. Dezember 1942
Der L»«drat.
Stadt Calw
Verkauf von Weihnachtsbämnen
Die Firma Schüttle 6 Burkhardt in Oberkollwangen wird in diesem Jahr den Baumoerkauf für Ealw durchführe», und zwar von M»utag. de» 14. De»., vormittags 9 Uhrab bis einschl. Mittwoch, den 18.De» zembee 1942, abends 16'/, Uhr, ans dem Brühl beim Schlachthaus.
Eine Anzahl Bäume aus dem Stadtwaid wird wieder, wie üblich, durch die NSB. an Bedürftige unentgeltlich abgegeben werden.
Cal», den 10. Dezember 1942.
Der Bürgermeister:
Göhner
Sonderzuteilung auf Weihnachten!
Weil manche Geschäfte die Zuckeswaren nicht rechtzeitig hercln- bekomnien konnten, findet der Sützwareu-Berkauf in Ealw erst ab 17. Dezember statt.
An jeden Platz kommt, der Bevölkerung entsprechend, genügend Ware. Die Verbraucher bitten wir, wenn einzelne Waren etwas später erst ausgegeben werden können, um Verständnis und Rücksicht. Die vordeslellte Ware und auch die Zuckerwaren können nur am Wohnort der Derbraucher bei den einschlägigen Geschäften abgegeben runden.
Wirtschaftrgruppe Einzelhandel, Kreisgruppe Ealw
Der Leiter: «- Der Rreisfachgruppenieiter
Ernst Pfeifser für Fachgruppe Nahrung und
Tenustmtttel: Gerhard Paulus
Zulaffimgskarten im Reichsbahnverkehr über Weihnachten und Neujahr 1942/43
In der Zeit vom 18. bis 28. Dezember und vom 27. De- ember bis 5. Januar dürfen die meisten Schnell- und ilzüge nur mit Zulassungskarten benutzt werden.
Zulaffungskarten werden mit den Fahrausweisen vom 8 . Tag vor dem Verkehrstag von 16-Uhr an ausgegeben, auch Sonn- und Feiertags. Vorverkauf bei den Fahrkartenausgaben ^bon 7 bis 20 Uhr bei den amtlichen Reisebüros während der Geschäftsstunden. Fernmündliche und schriftliche Bestellungen auf Zulassungskarten werden nicht angenommen.
Für kriegswichtige Reise« wird eine Anzahl von Zu- laffungskarten vorgehalten, die nach besonderen Bestimmungen über den Nachweis der Kriegswichtigkeit der Reise abgegeben werden.
Befreit von der Lösung von Zulassungskarten sind Uebergcmgsreisende, Inhaber von WehrmachtsfcchrauS- weisen, von Zeitkarten — auch Netz- und Bezirkskarten — und von Bettkarte».
Für die Ausgabe von Fahrausweisen für zulassungs- kartenpflichtige Züge in emem bestimmten Umkreis um die Ausgabebahnhöfe der Zulassungskarten sind besondere Beschränkungen vorgesehen.
Die zulassungskartenpftichtigen Züge sowie die weiteren Einzelheiten sind bei oen beteiligten Bahnhöfen durch Aushang bekanntgegeben.
Deutsche Reichsbahn Reichsbahndirektion Stuttgart
Eisernen
Zimmerosen
mit 2 Bratröhren (RM. so.—) hat zu verkaufen
Ehriftian Lutz. Ernftmiihl
Zu tauschen:
Staubsauger, neuwertig „Pro- tos" IIO Volt. Anschasfungswert RM. 250 - gegen Pelzumhang, grau, oder Kleiderstoff, wolle, Radio, kleinere Plastik. Zuerfragen: Teilla-arett Hirsau
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Verlier L plleiäerer Stuttxart-Peuerbaek
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prüpanrt« di» l«»r»GK Ks5t
Zum Frühjahr oder früher werden noch einige
Schloffer- und Raschner (Feiublechnerj-tttzrliM
gesucht.
Lehrl. Abt. und Werkküche war» Händen.
Siegle L Epple
Inh.: Fr. Eppl« Lofttechn. Anlagen
Stgt.—WeUimdorf
ksukt ru den besten Isges- ^ preisen (such verunglückte,)
vottlal» «4-ckt, pkercle- Schlächterei, lob. dt. tiüllick,
I^korrlreli»», kernspr. 7254»