Qualität aufmerksam gemacht, welche für verhältnißmäßig billige Preiße erkauft werden können. Der Unterzeichnete erbietet sich, Jeden, der ein derartiges Bedürfnjß zu befriedigen wünscht, auf persönliche Erkundigung bestens zu be- rächen.
Küfermeister Schieber.
Wöchentliche Frucht-, Fleisch- und Brod - Preiße.
In Nagold,
den 7. Februar 1835.
Dinkel i Scdfl. alter-fl. —kr.—fl. —kr.—fl. —kr.
Verkauft wurden: . . . o Scheffel.
Dinkel i — neuer -fl. Z2kr.-fl. 26kr. -fl. 20kr Verkauft wurden: . . . uv Scheffel.
Haber — -fl. 2-kr.-fl. 20kr.-fl. i8kr.
Verkauft wurden: . . . it Scheffel.
Gersten ' — 7fl. 3«kr. 7fl. 22 kr. 7fl- t3kr.
Verkauft wurden: . . 6 Scheffel. 0 Sri.
59 —
Roggen — —fl.— kr.—fl. —kr.—fl. —kr.
Verkauft wurden: . . —Scheffel, o Sri.
Erbsen i Sri. ifl. 20kr. —fl. —kr. —fl. —kr. Verkauft wurden . . o Scheffel. 5 Sri.
Fleisch.Preiße.
Rindfleisch t Pfund .6kr-
Schweinefleisch mit Speck ...... ökc-
— — ohne —.7kc-
Kalbfleisch i Pfund 6kr.
Brod-Taxe.
Kernenbrod ....... 8 Pfund i8kr.
i Kreuzcrweck schwer.9 ^Loth.
L. Stadtschultheißenamt,
F u ch s t a r r.
In Altenstaig,
den -. Febr. iSZ 5 .
Dinkel t Sch fl. Haber i — Kernen i Sri. Roggen — Gersten — Bohnen — Erbsen —
-fl. 52kr. -fl. 36kr. ifl. »ükr. ifl. —kr. ifl. -kr. -fl. —kr.
-fl. -8kr. -fl. -okr. -fl. 30kr. —fl. —kr. ifl. i-kr. —fl. —kr. -fl. -kr. -fl. -kr. -fl. -kr. -fl. -kr. -fl. -kr. -fl. -kr. -fl. -kr. -fl. -kr.
K. Oberamter Nagold, FreudenstadL, Horb und Herrenberg.
Don dem K. General-Consul zu Baltimore, ist eine Anzahl von Exemplaren der nachstehenden Schrift in der Absicht überschickt worden, durch deren Verbreitung im Vaterlande Nutzen zu stiften.
In Gemüsheil höheren Auftrags wird nun der Inhalt dieser Schrift, seinem Wortlaute nach, hier gegeben.
Den 5. Februar igZ5«
König!. Oberämter.
Wohlgemeinter Rath der Deutschen Gesellschaft von Maryland an Deutsche die irgend ein Interesse an der Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika fühlen.
Baltimore: gedruckt bey I. H. Dreyer u. Sohn, 1334.
An das Deutsche Publicum.
Die seit 1817 hier unter dem Namen „Deutsche Gesellschaft von Maryland" gesetzlich bestehende Vereinigung von gebornen Deutschen und Abkömmlingen deutscher Eltern hat nach den Worten ihrer Constitution zum Zweck: „Ausgewanderte aus Deutschland „und aus der Schweiz, die Rath und Beistand bedürfen, und dessen würdig sind, damit „zu versehen."