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—15 Klaftr. Buchenholz und 15 Klaftr. Tannenholz im öffentlichen Ausstrcich an den Meistbietenden verkauft, was die OrtsVorsie- her ihren Amtöuntcrgcbeneu bekannt ina- chen wollen.
Den 12 - Januar 1835.
Kameralamt Dorustetten.
Altenstaig, Gerichtsbczirks Nagold. sSchuldenliquidation.j Von dem K. Oberamtsgericht Nagold hat die Unterzeichnete Stelle den Auftrag erhalten, das Schuldenwesen des weil. Christoph Friedrich Faßnacht, gew. Bürgers und Rosenwirths dahier wo möglich im außergerichtlichen Wege durch Vergleich zu erledigen.
Es wird deßwegen qm
Montag den 9 . Februar l. I. eine Schuldenliquidation, verbunden mit einem VergleichsVersuche auf dem allhiesigen Rathhause vorgsnommen werden, und es ergehet deßwegen an sämmtliche Gläubiger des Faßnacht und deren etwaigen Bürgen, derAufruf, an gedachtemTage Morgens 8 Uhr
entweder in Person oder durch gesetzlich Bevollmächtigte auf dem allhiesigen Rathhause zu erscheinen, ihre Forderungen gesetzlich zu liquidiren und sich über einen Borg- oder Nachlaßvergleich zu erklären.
Gegen die Nichterscheinenden, sowie nicht aus den Akten bekannten Gläubiger wird in der nächsten Sitzung des K. Oberamtsgerichts der AusschlußBescheid von der gegenwärtigen Blasse ausgesprochen, von den Nichterscheinenden, jedoch aus den Akten bekannten Gläubiger aber wird, falls ein Vergleich zu Stande kom
men sollte angenommen werden, daß sie den Erklärungen der Mehrzahl der erscheinenden Gläubiger ihrer Cathegorie beikreten.
Den 0 . Januar 1833.
K. Amtsnotariat, Stroh.
Altcnstaig. sHolzmacherlohnsAk- kord.j Auf hiesigem Rathhaus wird
Mittwoch den 21 . Januar d. I.
Vormittags 9 Uhr
über das Fällen und Aufbcreiten des in hiesigen »ordern und hintern Stadtwaldungen p. 1855 zur Nutzung kommen, den Holzes im AbstreichsAkkord vorge, nommen, was zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wolle.
Den 11 . Januar 1835.
Stadtschultheißenamt
Speidel.
Reringen, Oberamts Horb. sGe- traide-MühleGerechtigkeitsVerkauf.j Die Gemeinde Rcxingen hat vermöge Dekrets von K. KreißRegierung die Erlaub- niß erhalten, auf die Stelle der cinge- gangenen Pulvermühle eine Mahlmühle erbauen zu dürfen, welches Werk mit 2 Mahlgängen und einem Gerbgang mit 2 überschlächtigen je Zo Fuß hohen Wasserräder am Ende des Orts errichtet werden kann.
Diese Gerechtigkeit wird zu Folge ge. meinderäthlichem Beschluß samt der noch stehenden Pulvermühle wovon bas vorhan. dene Wasserrad und noch andere Theile zur Einrichtung der Mahlmühle benützt werden können, nebst 1 Vrtl. zehentfreien mit schönen Obsibäumen bewachsenen Garten, und weiter ungebauten Platz auf welchem unbeschadet dem Wasserfall die