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15 Klaftr. Buchenholz und 15 Klaftr. Tannenholz im öffentlichen Ausstrcich an den Meist­bietenden verkauft, was die OrtsVorsie- her ihren Amtöuntcrgcbeneu bekannt ina- chen wollen.

Den 12 - Januar 1835.

Kameralamt Dorustetten.

Altenstaig, Gerichtsbczirks Na­gold. sSchuldenliquidation.j Von dem K. Oberamtsgericht Nagold hat die Un­terzeichnete Stelle den Auftrag erhalten, das Schuldenwesen des weil. Christoph Friedrich Faßnacht, gew. Bürgers und Rosenwirths dahier wo möglich im außer­gerichtlichen Wege durch Vergleich zu erledigen.

Es wird deßwegen qm

Montag den 9 . Februar l. I. eine Schuldenliquidation, verbunden mit einem VergleichsVersuche auf dem all­hiesigen Rathhause vorgsnommen werden, und es ergehet deßwegen an sämmtliche Gläubiger des Faßnacht und deren etwai­gen Bürgen, derAufruf, an gedachtemTage Morgens 8 Uhr

entweder in Person oder durch gesetzlich Bevollmächtigte auf dem allhiesigen Rath­hause zu erscheinen, ihre Forderungen ge­setzlich zu liquidiren und sich über einen Borg- oder Nachlaßvergleich zu erklären.

Gegen die Nichterscheinenden, sowie nicht aus den Akten bekannten Gläubiger wird in der nächsten Sitzung des K. Oberamtsgerichts der AusschlußBescheid von der gegenwärtigen Blasse ausgespro­chen, von den Nichterscheinenden, jedoch aus den Akten bekannten Gläubiger aber wird, falls ein Vergleich zu Stande kom­

men sollte angenommen werden, daß sie den Erklärungen der Mehrzahl der er­scheinenden Gläubiger ihrer Cathegorie beikreten.

Den 0 . Januar 1833.

K. Amtsnotariat, Stroh.

Altcnstaig. sHolzmacherlohnsAk- kord.j Auf hiesigem Rathhaus wird

Mittwoch den 21 . Januar d. I.

Vormittags 9 Uhr

über das Fällen und Aufbcreiten des in hiesigen »ordern und hintern Stadtwal­dungen p. 1855 zur Nutzung kommen, den Holzes im AbstreichsAkkord vorge, nommen, was zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wolle.

Den 11 . Januar 1835.

Stadtschultheißenamt

Speidel.

Reringen, Oberamts Horb. sGe- traide-MühleGerechtigkeitsVerkauf.j Die Gemeinde Rcxingen hat vermöge De­krets von K. KreißRegierung die Erlaub- niß erhalten, auf die Stelle der cinge- gangenen Pulvermühle eine Mahlmühle erbauen zu dürfen, welches Werk mit 2 Mahlgängen und einem Gerbgang mit 2 überschlächtigen je Zo Fuß hohen Was­serräder am Ende des Orts errichtet wer­den kann.

Diese Gerechtigkeit wird zu Folge ge. meinderäthlichem Beschluß samt der noch stehenden Pulvermühle wovon bas vorhan. dene Wasserrad und noch andere Theile zur Einrichtung der Mahlmühle benützt werden können, nebst 1 Vrtl. zehentfrei­en mit schönen Obsibäumen bewachsenen Garten, und weiter ungebauten Platz auf welchem unbeschadet dem Wasserfall die