erforderlichen Gebäude nach Belieben er, richtet werden können, sowie das wirklich schon vorhandene OekonomieGebäude in welchem ein gut eingerichteter Felsenkeller sich befindet am
Dienstag den Z. Februar d. I. auf dem Rathhause zu Rexingen Vormittags 10 Uhr an den Meistbietenden verkauft.
Hiebei wird bemerkt, daß nur diejenigen Kaufsliebhaber zum Staigernzuge- lassen werden, welche sich mit einem hinlänglichen Vermögens- und Prädikats- zeugniß auszuweiscn vermögen, auch nebst diesem genügende Bürgschaft zu leisten im Stande sind, die weiteren Bedingungen werden bei der Verhandlung selbst eröffnet werden. Schließlich wird noch bemerkt, daß der Ortiooo Einwohnerzählt.
Die Herrn Ortsvorsteher werden höflich ersucht, solches ihren Untergebenen bekannt machen zu lassen.
Den 10. Januar 1835.
Im Namen des Gemeinderaths, Schultheiß Asprion.
Egenhausen, Oberamts Nagold. sVieh- und KrämermarktöVerlegung.j Die hiesige Gemeinde ist gnädigst er- mächtigt worden, ihren, seither im September abgehaltncn 5"" Vieh- u. Krämermarkt künftig auf den Tag nach dem Feiertag Maria Reinigung zu verlegen, und wird solcher daher erstmals an diesem Tage, als am Z. Febr. l. I. abhalten.
Die löbl. Ortsvorstände werben deß- halb ersucht, dieses ihren Gemeindeangehörigen bekannt zu machen.
Den 2. Januar 1855.
Vclt. Schultheiß Gemeinderath.
B a u r.
Besen selb, Oberamts Freuden» stadt. sBauAkkordj Die hiesige Gemeinde ist gesonnen aufs Frühjahr 1835 ein neues Schulhaus zu erbauen, zu dieser AbstreichsVerhandlung wird Samstag der Zi. Januar 1835 festgesetzt, wobei die Liebhaber Morgens io Uhr
in dem SchultheißenHaus sich einfinden können.
Nach dem Ueberschlag betragen
Grabarbeit.27 fl. 24 kr.
Maurer- und Steinhauer-
Arbeit.74z fl. 2z kr.
Gebrannte AieglcrWaaren . zz2 fl- 12 kr. Beifuhr der MaurerMaterial. 264 fl. 10 kr.
Zimmerarbeit.234 fl- 27 kr.
Beifuhr des Bauholzes , . 95 fl- 4 kr. Nagel zur Zimmerarbeit . zo fl. zg kr. Schreinerarbeit .... 506 fl. Z kr. Glaserarbeit ..... 172 fl. 27 kr.
Schlosserarbeit. 242 fl- 52 kr.
Hafnerarbeit.5 fl. zo kr.
Pflasterarbcit.45 fl. — kr.
Die Herrn Ortsvorsteher welchen die. scs Blatt amtlich zukommt, werden ersucht, Vorstehendes den betreffenden Hand- rverksleuten, (besonders den Zieglern) mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nur solche Handwerksleute zu» gelassen werden, welche entweder dem Ge» meinderath hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit und Tüchtigkeit persönlich bekannt sind oder sich hierüber mit glaubwürdi, gen Zeugnissen vollkommen befriedigend auszuweiscn vermögen.
Den 14. Januar 1833.
Im Namen des Gemeinderaths Schultheiß S ch a i b l e.