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für die LberamtS-

Nagold, Freudenftadr, Nro. 73.

Dienstag,

Bezirke

Horb und Herrenberg« 1834.

16 . September.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Nagold. Freudenstadt. Horb. Da neuerdings über das schädliche Erndt- weidenschnciüen in de» GemeindeWa!düngen Klage erhoben wurde, so sind die Oberämter veranlaßt worden, hiemit die Königl. Ver­ordnung Vom 16. Juni igi4. Reg.Bl. S. 24Z in Erinnerung zu bringen und die Lrtsvorsiände zu beauftragen, in deren Ge- mäshcit die erforderlichen Einleitungen zu Abstellung jeder schädlichen ErndtweidNutzung für die Zukunft zu treffen.

Den 12. September iöZ4-

K. Oberamter.

Oberamt Nagold.

Nagold. sBaumsatz.^ Da man die Bemerkung gemacht hat, daß der Baumsatz an den Straßen noch nicht überall durchge­führt ist und da wo cs geschehen, hie und wieder abgegangene Bäume durch Gesunde ersetzt werden müssen, so werden die Orts- Vorsteher an ihre dißfallsige Obliegenheit jetzt, wo die zum Baumsetzen passende Zeit ein- tritt, ernstlich erinnert.

Den 10 . Sept. 1ÜZ4. K. Oberamt.

Oberamt Freudcnstadt.

Freudcnstadt. In Folge hoher Ver­fügung der K. KreisRegierung werden die OrtsDorsteher auf folgende gemeinnützige Schrift :

über die hohe Wichtigkeit der Waldwirlh- schaft, über den HolzDiebstahl und die Befriedigung des HolzBedürfnisscS im allgemeinen in Würtcmberg mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß sie manches Gute enthält und der Preis nicht höher als ig kr. steht.

Den 12. September 1834 .

K. Lberamt, Friz.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Baiersbronn, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sSchuldenLiquidation.^ Ge­gen Johann Georg Finkbeiner, Halb- bauren in Ospach zu Baiersbronn, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuchs Freitag der Z. Okt. d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle