— Z77
JtllMgmz- ^
für die Oberamtr-
Nagold, Freudenstadt,
Nro. 70 .
Freitag
MM
if
lall
Bezirke
Horb und Herrmberg. 18 34 .
4--.. 5. September.
Mll Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerer.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden. Oberamtsgericht Freudenstadt.
Witte ndorf, Gerichtsbezirks Freudenstadt. s Schulden.Liquidation. j Gegen den verstorbenen Flözer, Andreas Ziegler von Wilkendorf, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche Freitag der io. Okt. d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde Ansprüche an diese Gantmaffe zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,
Morgens 8 Uhr
in dem Wirthshaus zum Löwen in Wittendorf, entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Receffe ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
> Diejenigen, welche ihre Rechte nicht I zur Zeit gewahrt haben , werden durch lein nach der LiquidationsHandlung aus- i zusprechendes Erkenntniß von der Masse ^ ausgeschlossen. Auch wird von den Nicht«
- erscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der , Mehrheit der mit ihnen gleich bevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MaffeObjekte, so wie der Wahl des Güterpssegers der Erklärung fämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Freudenstadt den r. Sept. 18Z4.
K. Oberamtsgericht, Küb el.
Oberiflingen, Gerichts! ezick Freuden stadt.sSchuldenLlquidation.j Ge. gen Alt Friedrich Schmid, Schmid in Ob« erifiingen ist der Gant rechtskräftig erkannt - und zu Vornahme der SchulbenLiquida» tion in Verbindung mit einem Vergleichst Versuchs