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Freitag der 17. Oktbr. d. I. festgesezt worden, an welchem Tag alle diejenige,,, welche aus irgend einem RechtsGrunde, Ansprüche an diese Gant­masse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners, Morgens 9 Uhr

in dem Wirthshaus zum Ochsen daselbst entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein nach der LiquidationsHandlung aus- zusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nicht­erscheinenden angenommen werden, ste seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzug­ten, und in Betreff des Verkaufs der MaffeObjekte, so wie der Wahl des Gü­terpflegers der Erklärung sämmtlicher ^scheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt, den 1. Septr. 18Z4.

K. Oberamtsgericht, Kübel.

Oberamtsgericht Nagold.

Warth, Gerichtsbezirks Nagold. fSchuldenLiquidation.j In der rechts­kräftig erkannten Gantsache des Gott­fried Jakob Zoller, Schulmeisters von Warth, wird die SchuldenLiquldation in Verbindung mit einem Vergleichs- Versuche am

Donnerstag den 2. Okt. d. I.

Morgens 9 Uhr

auf dem Rathhaus in Warth vorge­nommen werden.

i Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an ge­nannten Zoller zu machen haben, so wie die Bürgen desselben werden daher aufgefordert, an dem genannten Tag und Stunde ihre Forderungen entweder per­sönlich, oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder durch schriftliche Recesse rechts­genügend darzuthun, widrigenfalls sie durch ein unmittelbar nach der Liquida­tionsHandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der Masse ausgeschlossen werden würden.

Auch wird von den Nichterscheinen, den angenommen, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich bevorzugten, und in Be. trcff des Verkaufs der MaffeObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers, der Erklärung sämmtlichererscheinenden Gläu­biger beigetreten.

Nagold, den 2Z. August 18Z4.

K. Oberamtsgericht,

Akt. Rieker.

Glatten, Gerichtsbezirks Freu­denstadt. sVerlorenc SchuldUrkunde.j Der Weber Jakob Schlaich von Glat­ten hat unter dem 20. Sept. 182 5 , dem Schreiner Johannes Beilhar; von da einen Schuldschein für 50 fl. Ca­pital ausgestellt, und dabei Versicherung durch Unterpfänder geleistet, welche in dem Unterpfandsbuch Theil 2, Bl. 90 eingetragen ist. Am 2. Sept. 1832 ist die Schuld bezahlt worden, der Schuldschein konnte aber bis jetzt nicht aufgefunden werden, und es wird nun auf Ansuchen des Schlaich der etwaige