— Z65 —
Beilage zum Intelligenz-Blatt Nco. 67 .
Dienstag den 26. August 1354.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. Nach einer Mitteilung des K. ForstamtS Wildberg sind vom 1. Juli »gzz bis letzten Juni iZz 4 in folgenden Quartalen, keine ForstStrafcn angesetzt worden, welche von nachbemcrkten Gemeinden zum Einzug zu bringen wären, und zwar:
r) Revier Nagold.
Nagold, im 2. und 4. Quartal.
Emmingen, im i. 2. z. und 4. Quartal. Wildberg, im 2. und 4 - Quartal.
Sulz, im 1. und z. Quartal.
Jselshausen, im ganzen Jahr.
Schietingen, )
Untcrschwandorf,>deßgleichen.
Lbcrschwandorf,)
Nothfelden, im 1. z. und 4. Quartal.
2) Revier Schönbronn. Schönbronn, im 2. und z. Quartal. Nothfelden, im i. 2. und z. Quartal. Wenden, im 1. 2. z. und 4. Quartal. Pfrondorf, deßgleichen.
Den betreffenden Gcmeindcvorständen wird dieß unter dem Anfügen eröffnet, daß in den Rechnungen sich auf gegenwärtigen Erlaß zu beziehen seye.
Den 21. August I 8 Z 4 -
K. Oberamt.
Oberamt Freudcnstadt.
Freudenstadt. Diejenigen Personen, welche einen befreiten Gerichtsstand genießen, werden aufgcfordert, ihre CapitalsteuerFassio- nen pro 13^/35 "ach dem Besitzstände vom i. Juli iöz 4 längstens binnen g Tagen hie- her zu übergeben. ^
Die Ortevorsteher werden angewiesen,
dieser JntelligenMatt den Herren Geistlichen, Förstern rc. zur Einsicht mitzutheilen.
Den 2 t. Aug.
K. Oberamt, Friz.
Freudenstadt. Im Verlaufe dieser Woche wurde ein Perspectiv zwischen Röth und Reichenbach im hiesigen OberamtSbezirk gefunden. Der Eigenthümer kann solches hier in Empfang nehmen.
K. Oberamt, Friz.
Freuden stad t. Nach Art. 72. der GcwerbeOrdnung kann zwar die Leinwand- weberci auch ohne Meisterrecht, jedoch nur als NebenBeschaftigung, geübt werden.
Es ist aber bei der lezten Zunftversamm- sung zur Anzeige gekommen, daß viele Perlenen, die kein anderes Hauptgeschäft haben, die Leinwandweberei betreiben, ohne da- Meisterrecht erlangt zu haben.
Die Ort-Vorsteher haben daher allgemein bekannt zu machen, daß dieß verboten sep, und daß die Personen von der obengenannten Claffe binnen drei Wochen bei dem Obmann der Webcrzunft dahier, bei Strafe, um das Meisterrecht sich zu melden haben.
Die Uebertreter sind nach Art. 74. zu bestrafen.
Den 2Z. August iKZ 4 .
K. Lberamt, Friz.
Freudenstadt. Am Samstag den zo. d. MtS. Vormittags 10 Uhr haben die neugewählten Gemeinderäthe, Gemeinde- und Sliftungspfleger zur Beeidigung auf dem RathhauS dahier zu erscheinen.
Den 2z. August 1354-
K. Oberamt, Friz.
Freudenstadt. In dem auf der Ge- ueindemarkung Dictersweiler gelegenen Wald- Hohenstein wurde am iz. dieß eine Arre-