Hausiren erlaubt oder nachsieht, sich der ge. setziich vorgrschriebeuen Bestrafung ausseyk.

Die Ortsvorsteher werden deßwcge» mit Ernst an die Handhabung dieser Bestim­mungen erinnert, unter dem Anfügcn, daß Nachlaßigkeiten, die sie sich hierin zu Schul­den kommen lassen, unnachsichtlich abzurügen wären.

Den Ll. August iöz4-

K. Oberämter.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Witte ndorf, Gerichtsbezirks Freu­denstadt. sVerlorene SchuldUrkunde.j Derjenige Pfandschein, welcher dem Christian Ade von Wittendorf, für ein dem Georg Friedrich Böttinger daselbst gegebenes Anlehen von 100 fl. laut Unterpfandsbuchs Bd. i, Bl. Z68, unter dem 11. Januar 1826 ausge­stellt worden, und auf welchem die Zu­rückbezahlung des CapitalS beurkundet ist, findet sich nicht mehr vor. Auf Anrufen des Schuldners ergeht nun an den etwaigen Jnnhaber dieser Schuld- Urkunde die Aufforderung, solche unter Nachweisung seiner Ansprüche an die­selbe innerhalb dreißig Tagen um so ge­wisser der Unterzeichneten Stelle vorzu­legen, als nach Ablauf dieser Frist der Pfandschein für kraftlos erklärt würde.

Den 18. August 1824.

K. Oberamtsgericht, Kübel.

Außeramtttche Gegenstände.

Unteriflingen, Oberamts Freu­denstadt. sGeld auszuleihen.j Bei der diesseitigen Gemeindepflege sind gegen zweifache Versicherung und Zprocentige Verzinsung 700 fl. auszuleihen. Lieb­

haber hiezu wollen sich mit Informativ« Unterpfandsscheinen versehen in Bälde wenden an

den 22. August 18 Z 4 -

Schultheiß Winter. Nagold. sGeld auszuleihen.j Bei dem Unterzeichneten sind gegen gesetzliche zweifache Versicherung i 50 fl. Pfleg­schaftsgeld zum Ausleihen parat.

Den 22. August 1824.

Jakob Friedrich Sautter, bei der Kirche.

Wildberg. Unterzeichnete hat sich mit Erlaubniß hier niedergelassen und gibt im Weißuähen, Kleidermachen, Stramin- und Spitzennähen, wie auch im Sticken und Stricken Unterricht. Da sie schon vieles Zutrauen von Seite hiesiger Einwohner besitzt, so hat sie sich entschlossen, auch Auswärtige unter sehr billigen Bedingungen in Kost, Logik und Lehre aufzunehmen.

Zugleich verbindet sie mit obiger Anzeige, daß sie acht französischen i'i-sti-sZon Senf den Topf zu 24 kr. oder dem Pfund nach zu 22 kr. in Commission zu verkaufen habe. Um geneigten Zu­spruch bittend

den 22. August 1824.

Lotte Schreiber aus Stuttgart.

Warth, Oberamts Nagold. sGeld auszuleihen.j Bei dem Unterzeichneten liegen gegen gesetzliche Versicherung 200 fl. Pflcgschaftsgeld zum Ausleihen parat» Den 22. August 1824-

Martin Rothfuß, Küfer.