Z"b im Betretungsfall anher liefern zu lassen.

Den ii. Juni izz4.

K. Lberaint, Friz.

Freudenstadt. fBerichtigung.fi In der Bekanntmachung vom zten, betreffend die Errichtung einer Sparkasse, hat sich ein Druckfehler eingeschlichen: die der Sparkasse dargelichenen Gelber werden nemlich bis zu rOO fl. nicht blos mit 2 sondern mit 4 vom Hundert verzinst, was öffentlich bekannt zu machen ist.

Den 11. Juni 1654.

K. Oberamt, Fr>z.

Oberamt Herrenberg.

Herrenberg. sVerkauf eines Gebäu­des auf den Abbruch, so wie einiger Glocken.j Nach einem Beschlüsse der Amtsversammlung und der hierauf erfolgten Genehmigung der Königl. KreisRegierung durch Erlaß vom 2Z. vorigen Monats, soll das bisher in Herrcnberg bestandene Institut der Hochwache aufgehoben, und der auf dem Schlvßbergc bcfindlicheHochwachthurm abgetragen werden.

In Folge dessen, hat man heute beschlos- ^ sen, den Thurm an. den Meistbietenden auf den Abbruch zu verkaufen, und diese Ver­handlung am 24. Juni Vormittags um 11 Uhr auf dein hiesigen Rathhause vorzuneh­men. zu welcher die Kaufslustige hiemit ein­geladen werden.

Der untere Theil des ThurmS 25 bis zo' hoch und allwcg 24' 3" breit, ist von Mauer- und Quadersteinen erbaut, auf wel­chem sich 2 hölzerne Stockwerke befinden, die im Jahr 1315 neu erbaut worden sind, und wovon das Holzwerk noch ganz, gut er­halten ist.

Die Liebhaber hiezu können das Gebäude täglich in Augenschein nehmen, und von dem Amtspfleger nähere Auskunft erhalten.

Zugleich werden z Glocken, jede im Ge­wicht von g<r bis 100 Pfunden, verkauft

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werden, welche sich vorzüglich auf Nathhäu- ser eignen. Den 7. Juni rgz4.

K. Oberamt und AmtsverfammlungS» Ausschuß.

Obemmtsgencht Frmdmstadt.

Göttelfingen, Gerichtsbezirks Freudenstadt, s Schulden-Liquidation. j Gegen Johann Georg Frei, Fuhrmann auf dem Allmandle, Schultheißerei Gdt- telfingen, ist der Gant rechtskräftig er­kannt und zu Vornahme der Schulden« Liquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Freitag der 18. Juli d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde, Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,

Morgens 9 Uhr

in dem Wirthshaus zur Traube in Göt- telfingen entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schrift­liche Rccesse ihre Forderungen rechtsgenü­gend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Ver­gleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich­bevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des GüterpflsgerS der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt, den 9. Juni i 834 -

K. Oberamtsgericht,

Kübel.