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für die Lberawts- k

Nagold, Freudenstadt N r o. 46.

Freitag,

Blatt

Bezirke

Horb und Herrenberg.

18 3 4.

13. Juni.

Mi,t A > t e r h L ch st c r G e » e h m i s u ng.

Im Verlag der F. W.Vi sch er'scheu Buchdruckerei

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Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

-Nagold. Freuden stadt. Horb. Es sind den OrtsPolizeistelleu schon früher und namentlich in der neuern Zeit ernstliche Weisungen wegen Handhabung der über die Fremdenpolizei, besonders über die Paß- k visirung bestehenden Vorschriften ertheilt wer- k den, nichts desto weniger stellt sich dieselbe S hin und wieder als sehr mangelhaft dar; l man ist daher veranlaßt den OrtsPolizci- ^ stellen die genauesie und strengste Beobach- i tung der in der bemerkten Beziehung beste- s henden und bekannten Vorschriften wieder­holt zur Pflicht zu machen und ihnen die geschärfteste Aufmerksamkeit bei strenger Ver­antwortlichkeit zu empfehlen. Insbesondere dient zu Wahrung des Zwecks einer sorgfäl­tigen FremdenPolizei, wenn die Vorschrift' der Verordnung vom ri.Sept. rgo?, §. 12, (Neg.Bl. S. 44 ö), in Betreff der Beher­bergung fremder Personen überall neu ein­geschärft und ihre Einhaltung -sorgfältig con- trolirt wird; dis OrtSPolizeistellcn werden daher angewiesen sogleich diese Vorschrift bekannt'zu'machen, und dabei die Verfü­

gung zu treffen, daß überall und in alle« Orten der Bezirke, mit der Anzeige der beherbergten Ausländer zugleich die Pässe derselben oder die sonstigen zur Legitimation über ihre Personen dienenden Beweismittel der Polizeistelle vorgelegt werden. Eine solche Legitimation muß dann sorgfältig ge- prüft und kann erst dann mit dem Visa versehen werden. Findet eine OrtsPolizei- stelle, daß die vorgeschriebene Grenzvisirung unterblieben ist, so muß sie die Nachholung derselben bei dem nächsten BezirkSPolizciamt (Obcramt) in der Rciserichtung de« Frem- den, durch eine, auf der Reiseurkundc er- theilte Weisung cinlciten.

Den 10. Juni töz 4 >

K. Oberämier.

Oberamt Freudenstadt.

Freudenstadt. sSteckbrief.s Gottlieb Aeeb, Seckler und Bürger von Pfalzgrafen» weiler, hat 'sich vor einigen Tagen Von Hau» entfernt, und zieht wie schon öfter geschah, in den benachbarten Oberämtern ohne allen Ausweis umher, dem liederlichen Leben nach.

Die Polizeibehörden werden ersucht, den