12Z

Schloß Schwandorf. sHolz- Verkauf.fi Die Unterzeichnete Stelle verkauft im öffentlichen Aufstreich

am Freitag den 4. April d. I. ungefähr

4000 Stück buchene Wellen und ungefähr

4 Klafter buchenes Prügelholz.

Es werden deßbalb hiezu die Kauf­lustigen bestichst cingeladen, mit dem Bemerken daß Morgens 9 Uhr mit dem Verkauf angefangcn wird.

Den 27. Merz 18Z4.

Freiherrlich Gustav von Kcchler'sches Rentamt,

Maie r.

M ü hringen, Oberaints Horb. sF l 0 ß h 0 l z - V erk a u f.fj Am Montag den 7. April V. I. Vormittags 11 Uhr werden aus der diesseitigen herr­schaftlichen Waldung zu Mühringen die Raito genannt, in der RentamtsKanz- lci daselbst 200 Stück starkes Floß­holz parthieenweis im Aufstreich verkauft, und die H.H. Stadt- und Ortsäorste- her geziemend ersucht, solches in den be­treffenden Gemeinden besonders aber den Holzhändlern gefällig bekannt machen zu lassen.

Den 20. Merz 18Z4.

Freiherrl. v. Münch'sches Rentamt, Fischer.

Außeramtliche Gegenstände.

Stuttgart. sAuswanderungs- sache.fj Unter Beziehung auf unsere An­kündigung in dem schwäbischen Merkur, der würtembcrgischcn Zeitung, dem Land­boten und Beobachter, wodurch das Pu»

blikum in Kenntniß gesetzt worden ist, f daß wir von den Häusern k SolmS und Comp, in Strasburg und 8 Hr. ou RvSelle und Comp, in Havre welche die Ueberschiffung und Verpfle« k gung deutscher Auswanderer von Havre s aus, nach Nordamerika besorgen, zum z Zweck der Abschließung von Akkorden, - mit einer GeneralVollmacht versehen worden scyen, machen wir nun bekannt, daß unter dem heutigen der Herr Gast» geber Laitenberger zum deutschen Haus in Herrenberg als BezirksAgent von z uns aufgestellt nnd legitimirt worden ^ ist, die Auswanderungslustigen nicht nur zu belehren, sondern auch Akkorde mit denselben zu schließen und zu un­serer Bestätigung vorzulcgc.r.

Den 10. Merz 18Z4.

Dibolds öffentliches Bureau.

E bhause n, Oberamts Nagold. Da ^ seit neuerer Zeit das ruchlose Geschwätz f theils im Orte selbst, theils auswärts im ; Umlauf geht, daß wir wegen einer von schlimmen Leuten muthmaßlich angeschul­digten Erhöhung unsers Wasserwdhrs in eine bedeutende Strafe verfallen könn­ten, so bringen wir hiemit zur öffentli­chen Kenntniß, daß sich Jedermann die- 8 ser frevelhaften Aussagen zu hüten hat, ! wenn nicht anders gegen sie verfahren H werden soll, und daß man aber deßwe- ^ gen zuvor das höhere Resultat, ob es denn auch wirklich so sei abzuwartcn hat.

Auch wird hie und da an unserem Credit geschmälert, was uns veranlaßt, solche schlechten Leute sowohl auf sich k selbst zurückzuweisen, als sie auch darauf > ernstlich aufmerksam zu machen, daß sie ! doch thätig vor ihrer eigenen Thüre fe-