haben, außer er würde vor dem Ende der Wahlhandlung einen, vom Lrtsvorsteher be­urkundeten Sütnmzeikel an daß K. Oberamt cinsenden.

Den 20. Merz igz-.

K. Lberamt,

^ Friz.

Forstamt Altenstaig.

Alten staig. sHolzPreise.j Die in der Nro. 1Z bekannt gemachte Holz« preise bedürfender weitern Berichtigung, daß durch Dekret vom 613 Merz 1824 ber Preiß für das tannene Lang­holz unter 10 Zoll und weniger als 5cU Lauge auf Z -/^ kr. per CubikSchuh be­stimmt worden ist.

Den 14. Merz 18Z4.

K. Forstamt.

Effringen, Oberamtsgerichtsbe­zirks Nagold. sGläubiger Aufruf.j Die unbekannten Gläubiger des Maurer Mi­chael Stradinger werden in Folge ober- amtSgerichtliche>i Auftrags vom 5. Merz d. I. aufgerufen, ihre Forderungen dem Schultheißenamte Effringen binnen Zo Tagen um so gewisser anzuzeigen, als man sie sonst bei der aussergerichtlichen Erledigung des Stradinger'schen Schul­denwesens unberücksichtigt lassen müßte.

Den 17. Merz 1824.

K. Amtsnotariat Wildberg und

Gemeinderath Effringen. Väi. Amtsnotar Peter.

P f a l z g ra fe nw e i le r, Gerichts­bezirks Freudenstadt. sGläubiger Auf­rufs Alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtögrunde eine Forderung an den kürzlich verstorbenen Johann Georg Luz gewesenen Bürger und Bäcker von hier, zu machen glauben, werden hiemit

aufgcfordert, solche innerhalb Zo Tagen hiesigem Waisengericht auzuzeigen, wi­drigenfalls sie sich jm Unterlaßungsfalle selbst zuzuschrciben hätten, wenn sie spater gar keine Befriedigung mehr e» halten würden.

Bemerkt wird, daß nach dem war« ^ sengerichtlichen Anschlag das AktivVer, ^ mögen 22 fl. 3 kr. dagegen das bereits ^ bekannte PassivVermdgen ZZ fl. 57 kr. betragt.

Den 24. Merz 1824.

Waisengericht.

V«U. K. Amtsnotariat Dornstetten.

H ofa ker.

Altenstaig Stadt. sNutz - und Klafterholz-, Fuhr- und FlößerlohnAk- kord.j Ueber die Beischaffung des im Stadtwald Prismen iter und 2ter Ab- theiluug zur Nutzung kommenden Hol­zes wird auf hiesigem Rathhaus den 16. April d. I. Morgens 8 Uhr auf 6 bis 8 Jahre, d. h. auf so lange, als in dem Abhang gegen dem Schnaitbach der ordnungsmäßige Hieb dauern wird, ein Akkord hinsichtlich der Beifuhr und des Flbßens vom Brennholz in die hie­sige Stadt, so wie einer theilweisen Ab­fuhr von Langholz an die Nagold vor­genommen werden.

Indem hiedurch die Liebhaber ein­geladen werden, mögen sie in der Zwi­schenzeit über die Lage der Waldungen Wege, Floßcinrichtungen rc. Einsicht nehmen,und sich darnach berechnen.

Deu 25 .' Merz 1/824.

. . Stadtschultheißenamk,

§ Speidel.