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für die Oberamts
Nagold-, Freudenstadk-
Nro. 25 .-
Dienstag,
Blatt
Bezirke
^ Horb und Herrenberg.
18 3 4 .
1. April.
Mit A > l e r» ö ch st c r Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Bischer'sch en Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
ObcramL Nagold.
Nagold. sRecrutenEinlicserung.fs Da vermöge Decrets des K. Oberr.Raths vom 19. Merz.d. I. die Heuer ausgchobenen Re- cruten des hiesigen' OberamtsBrzirks am Donnerstag den 17. April Morgens frühe bei dem K. Infanterie Regiment in Stuttgart einzutreffen haben, so erhalten die Orts- Vorstände anmit den Auftrag, allen denjenigen. jedoch mit Ausschluß der in die Reserve aufgcnommcnen, welche zur Einreihung bezeichnet worden sind und nicht die gesetzliche Einstandssumme hinterlegt haben, auszuer- lezen, daß sie sich Dienstag den ig. April Nachmittags pracise i Uhr auf hiesigem Rathhause unfehlbar cinzufinben haben, um in die vorgeschricbencn EmlieserungsListen ausgenommen und den daraus folgenden Tag bei Tagesanbruch abgeliefert werden zu können.
Zugleich ist ihnen zu bedeuten, daß ein verspätetes Erscheinen dem K. Regiments- kommando angezeigt, und von diesem strenge gerügt werde. Auch werden die sämmtlichen
Orksvorstände dafür verantwortlich gemacht, daß den Einberufenen kein Aufenthalt in den Orten gestaltet wird, wodurch sie an ihrem präcisen Erscheinen gehindert werden.
Sodann werden mit nächstem Boten, ge» meindcrathliche Anzeigen erwartet, ob und welche CnminalStrafcn und wegen welche» Verbrechen der Eine oder der Andere der Einzuliesernden etwa schon erstanden hat.
Den 29- Merz izz 4 -
K. Oberamt.
Oberamt Freudenstadr.
Freudenstadt. An folgenden Tagen je Morgens 9 Uhr wird auf dem Nathhaus zu Dornsietten Zunstversammlung abgehalten:
Donnerstag den z. April
Roth- und Weisgerber;
Sattler und Scckler.
Freitag den 4. April
Schmidte. Wagner.
Samstag den Z. April
Schreiner und Glaser.
Die Ortsvorstände haben die im Zunftbezirk wohnenden Meister hievon sogleich in Kenntniß zu setzen, mit dem An fügen , daß, da die Zunftvorsteher neu zu wählen sind, ein jeder bet Strafe von 1 ff. zu erscheinen