12 !

für die Oberamts

Nagold-, Freudenstadk-

Nro. 25 .-

Dienstag,

Blatt

Bezirke

^ Horb und Herrenberg.

18 3 4 .

1. April.

Mit A > l e r» ö ch st c r Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'sch en Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

ObcramL Nagold.

Nagold. sRecrutenEinlicserung.fs Da vermöge Decrets des K. Oberr.Raths vom 19. Merz.d. I. die Heuer ausgchobenen Re- cruten des hiesigen' OberamtsBrzirks am Donnerstag den 17. April Morgens frühe bei dem K. Infanterie Regiment in Stutt­gart einzutreffen haben, so erhalten die Orts- Vorstände anmit den Auftrag, allen denjeni­gen. jedoch mit Ausschluß der in die Reserve aufgcnommcnen, welche zur Einreihung be­zeichnet worden sind und nicht die gesetzliche Einstandssumme hinterlegt haben, auszuer- lezen, daß sie sich Dienstag den ig. April Nachmittags pracise i Uhr auf hiesigem Rath­hause unfehlbar cinzufinben haben, um in die vorgeschricbencn EmlieserungsListen aus­genommen und den daraus folgenden Tag bei Tagesanbruch abgeliefert werden zu können.

Zugleich ist ihnen zu bedeuten, daß ein verspätetes Erscheinen dem K. Regiments- kommando angezeigt, und von diesem strenge gerügt werde. Auch werden die sämmtlichen

Orksvorstände dafür verantwortlich gemacht, daß den Einberufenen kein Aufenthalt in den Orten gestaltet wird, wodurch sie an ihrem präcisen Erscheinen gehindert werden.

Sodann werden mit nächstem Boten, ge» meindcrathliche Anzeigen erwartet, ob und welche CnminalStrafcn und wegen welche» Verbrechen der Eine oder der Andere der Einzuliesernden etwa schon erstanden hat.

Den 29- Merz izz 4 -

K. Oberamt.

Oberamt Freudenstadr.

Freudenstadt. An folgenden Tagen je Morgens 9 Uhr wird auf dem Nathhaus zu Dornsietten Zunstversammlung abgehalten:

Donnerstag den z. April

Roth- und Weisgerber;

Sattler und Scckler.

Freitag den 4. April

Schmidte. Wagner.

Samstag den Z. April

Schreiner und Glaser.

Die Ortsvorstände haben die im Zunft­bezirk wohnenden Meister hievon sogleich in Kenntniß zu setzen, mit dem An fügen , daß, da die Zunftvorsteher neu zu wählen sind, ein jeder bet Strafe von 1 ff. zu erscheinen