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vielen Jahren von Haus abwesenden! Wenn, wie man hoffen darf, ein Vrr Matthäus Nceff von Pfalzgrafenweiler, ? gleich zu Stande kommt, so wird hier

geb. den 5 o. Mai 1765, ist schon im Jahr 1820 im Betrag von 45z si. an seine PräsumtivErben gegen Caution aus­gefolgt worden, und es soll nun, nach­dem der Verschollene, wenn er noch am Leben ist, das ?oste Lebensjahr zurück- gelegt hat, die definitive Vertheilung vor sich gehen.

Es ergeht daher hiermit an den Ver­schollenen oder seine etwaigen LeibesEr- ben die Aufforderung, sich innerhalb neun­zig Tagen bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, unter der Androhung, daß

auf die Verweisung unverwcilt vorge­nommen werden/ und es haben dann diejenige Gläubiger, deren Forderungen bis dahin nicht geltend gemacht, noch aus den Akten bekannt sind, alle aus dieser Versäumniß für sie entstehenden Nachtheile lediglich sich selbst beizumeffen.

Den 17. Merz 18Z4.

K. Gerichtsnotariat und Stadtrath. Vät. Gerichtsnotar Bazlen.

Salzstetten, Oberamts Horb. sSchuldenLiquidation.j Ueber das Ver­

mach erfolglosem Ablauf dieser Frist Mat-, mögen der Theresia Abberger ledig von

thäus Neeff für todt angenommen, und das Vermögen seinen nächsten Seiten­verwandten zugetheilt werden wird.

Freudenstadt den 10. Merz 18Z4.

K. Oberamtsgericht, Kübel.

Horb. sGläubiger Aufruf.j Severin Brischar, Zeugmacher dahier, wünscht sich mit seinen Gläubigern auf ausser- gerichtlichem Wege abzufinden, und es hat das K. Oberamtsgericht auf seine Bitte den hiesigen Stadtrath und das Gerichtsnotariat mit Vornahme eines VergleichsVersuchs beauftragt. Dem zu Folge werden sämtliche Gläubiger des Brischar hiemit aufgefordert, bei der am Dienstag den 22. April l. I. vorzunehmenden Liquidations- und Ver- gleichsVerhandlung, und zwar wo mög-

Salzstetten ist der Gant rechtskräftig erkannt und zur SchuldenLiquidation Tagfarth auf Donnerstag den 10. April l. I- bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprü­che an das vorhandene Vermögen ma­chen wollen, werden hiermit vorgeladrn, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr auf dem Rathhaus zu Salzstetten per­sönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unter­liegt, durch Einreichung eines schriftli­chen Rezesses zu liquidsten, und die Do­kumente worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen VorzugsRechte grün­den, in der Urschrift vorzulcgen.

Von denjenigen Gläubigern, welch»

lich in Person, oder doch durch gehörig ! schriftlich liquidsten, wird zu Folge ober-

zu einem Vergleich Bevollmächtigte Mor­gens 8 Uhr auf dem Rathhaus allhier zu erscheinen, und dis Beweise ihrer Ansprüche vorzulegen.

amksgerichtlichen ^Beschlusses vom 12. Febr. 18Z4 im Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung -es Verkaufs der Liegenschaften, ange-