nommen, daß sie der Mehrzahl der Gläu
biger ihrer Kathegorie beitreten.
Die nicht angezeigten Forderungen werden in der nächsten Gerichtssitzung »u-ch der LiquidationsHandlung durch PräciusivBeschkid von der Masse ausgeschlossen.
Den Z. Merz 18A4.
K. Gerichtsnotariat, Bazlen.
M ü h l.sSchuldenLiquidation.j Ueber das Vermögen des Maier Marx Gott-. hilf, jüdischen Handelsmanns von Mühl ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchmdenLiquidation Tagfarth auf Montag den 7. April l. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgeladen, bei dieser Verhandlung Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus zu Mühl persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu «rscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Rezesses zu liquidiren, und die Dokumente worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen VorzugsRechte gründen in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird zu Folge ober- amtsgerichtlichcn Beschlußes vom 12. Febr. 1804 im Fall eines Vergleichs so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kathegorie beitreten.
Die nicht angezeigten Forderungen,
werden ln der nächsten Gerichtssitzung nach der LiquidationsHandlung durch PräclustvBescheid von der Masse ausgeschlossen.
Den 3. Merz L824.
K. Gerichtsnotariat, Bazlen.
Effringen, Oberamtsgerichtsbe- zirks Nagold. sGläubiger Aufruf.^ Dis unbekannten Gläubiger des Maurer Michael Stradinger werden in Folge oberamtsgerichtlichen Auftrags vom 5. Merz d. I. aufgerufen, ihre Forderungen dem Schultheißenamte Effringen binnen Zo Tagen um so gewisser anzuzeigen, als man sie sonst bei der aussergerichtlichen Erledigung des Stradinger'schen Schuldenwesens unberücksichtigt lassen müßte.
Den 17. Merz 1804.
K. Amtsnotariat Wildberg und
Gemeinderath Effringen. Vär. Amtsnotar Peter.
Oberjettin gen, Gerichtsbezirks Herrcnberg. sGläubigerAufruf.j Auf das eingetretene Ableben des Jakob Böß, Schmidts und Gemeindepfiegers dahier, werden alle diejenigen, welche an den Verstorbenen Ansprüche, insbesondere aus etwa eiugegangenen BürgschaftsVerbind- lichkeiteu zu machen haben, aufgesordert, solche binnen Zo Tagen bei dem Waisengericht dahier anzumelden und nachzu- weisen, widrigenfalls sie die aus ihrem Stillschweigen für sie entspringenden Nachtheile lediglich sich selbst anzuschuldigen haben würden.
Den iL. Merz 1834.
K. Amtsnotariat Bondorf und Waisengericht in Oberjetiingen. Väl. Amtsnotqr Hausse.