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lung milder Beiträge auszustellen. Dasselbe steht sich daher veranlaßt, die Ortsvorstehcr darauf aufmerksam zu machen, daß zunächst die OrtsCaffen es sind, welche in Fallen un­verschuldeten Unglücks von notorisch uuver- mdglicheu Einwohnern in Anspruch zu neh- men sind und daß daher nur in ganz aus­serordentlichen Fällen die Hülfe mildthatiger Menschen öffentlich angerufen werden mag, weßwegen, wo jene nicht vorhanden, keine gemeinderathliche Zeugnisse ansgefertigt wer­den sollen und das Oberamt fernerhin zu möglichster Verhütung des Mißbrauchs die letzter« jeden Versuch zu Ausstellung der er­forderlichen Erlaubiüßscheine strenge zurück- weisen wird.

Den 19. Merz 1S54.

K. Oberamt.

Nagold. Da aus dem Kassenbericht der Oberamtspflcge auf den Monat Februar zu ersehen gewesen ist, daß mehrere Gemein den deö Bezirks mit ihren Steuerzahlungen auf das laufende bereits zu ^tel verflossene Etatsjahr mehr oder weniger im Rückstand stnd, so werden die betreffenden Ortsvor- stände aufgeforoert, ungesäumt solche Anord­nungen zu treffen, daß die Ablieferung des Wer'lait neu bis zum Schlüsse dieses Monats zuverlaßig erfolgt.

Die Säumigen haben mißliebige Maß­regeln zu rwarten, wenn ihre Gemeinden im Kassenbericht der Amtspflege aus den 1. April ortwährend im Rückstand erscheinen.

Den ry. Merz rzz 4 -

K. Oberamt.

Qoeranr sqer cht Nagold.

Ebbausen, Gerichlsbezirks Nagold. ssSsthuldenLiquidation.^ Ueber das Ver­mögen weil. Christian Gauß, ge» wesenen Bäckers in Lohausen, ist auf den Fall , daß kein NachlaßVergleich zu Stande kommen sollte, der Gant rechtskräftig erkannt worden.

Dessen Gläubiger und Bürgen wer­den daher aufgefordert, bei der am

Donnerstag den 17. April d. I.

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus in Ebhausen statt habenden LiquidationsVerhandlung ent­weder persönlich oder durch gesetzlich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre For­derungen und, deren VorzugsRechte zu liquidiren, und sich über einen Nachlaß zu erklären.

Wer dieß zu thun unterläßt, und dessen Ansprüche aus den GerichtsAkten nicht schon ersichtlich sind, wird durch das in nächster OberamtsgerichtsSitzung hierauf ergehende PräclusivErkenntniß von der Masse ausgeschlossen.

Den 10. Merz 18Z4.

K. Oberamtsgericht, Akt. Rieker.

Oberschwandorf, Gerichtsbezirk Nagold. sSchuldenLiquidation.^ Ueber das hinterlassene Vermögen weil. Chri­stian Graf^ gewesenen Bürgers und Wagners zu Oberschwandorf ist der Gant erkannt worden, im Fall kein Ver­gleich geschehen kann.

Dessen Gläubiger und Bürgen ha­ben daher am

Samstag den 12. April d. I.

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhatis in Oberschwandorf entweder persönlich oder durch gesetzlich Bevollmächtigte bei der SchuldcnLiqui- dation zu erscheinen, ihre Forderungen und deren Vorzugsrechte zu beweisen, auch sich über einen Vergleich zu er­klären. Wer dieser Vorladung nicht Folge leistet, und die Ansprüche nicht aus den Akten ersichtlich sind, wird in