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lung milder Beiträge auszustellen. Dasselbe steht sich daher veranlaßt, die Ortsvorstehcr darauf aufmerksam zu machen, daß zunächst die OrtsCaffen es sind, welche in Fallen unverschuldeten Unglücks von notorisch uuver- mdglicheu Einwohnern in Anspruch zu neh- men sind und daß daher nur in ganz ausserordentlichen Fällen die Hülfe mildthatiger Menschen öffentlich angerufen werden mag, weßwegen, wo jene nicht vorhanden, keine gemeinderathliche Zeugnisse ansgefertigt werden sollen und das Oberamt fernerhin zu möglichster Verhütung des Mißbrauchs die letzter« jeden Versuch zu Ausstellung der erforderlichen Erlaubiüßscheine strenge zurück- weisen wird.
Den 19. Merz 1S54.
K. Oberamt.
Nagold. Da aus dem Kassenbericht der Oberamtspflcge auf den Monat Februar zu ersehen gewesen ist, daß mehrere Gemein den deö Bezirks mit ihren Steuerzahlungen auf das laufende bereits zu ^tel verflossene Etatsjahr mehr oder weniger im Rückstand stnd, so werden die betreffenden Ortsvor- stände aufgeforoert, ungesäumt solche Anordnungen zu treffen, daß die Ablieferung des Wer'lait neu bis zum Schlüsse dieses Monats zuverlaßig erfolgt.
Die Säumigen haben mißliebige Maßregeln zu rwarten, wenn ihre Gemeinden im Kassenbericht der Amtspflege aus den 1. April ortwährend im Rückstand erscheinen.
Den ry. Merz rzz 4 -
K. Oberamt.
Qoeranr sqer cht Nagold.
Ebbausen, Gerichlsbezirks Nagold. ssSsthuldenLiquidation.^ Ueber das Vermögen weil. Christian Gauß, ge» wesenen Bäckers in Lohausen, ist auf den Fall , daß kein NachlaßVergleich zu Stande kommen sollte, der Gant rechtskräftig erkannt worden.
Dessen Gläubiger und Bürgen werden daher aufgefordert, bei der am
Donnerstag den 17. April d. I.
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus in Ebhausen statt habenden LiquidationsVerhandlung entweder persönlich oder durch gesetzlich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen und, deren VorzugsRechte zu liquidiren, und sich über einen Nachlaß zu erklären.
Wer dieß zu thun unterläßt, und dessen Ansprüche aus den GerichtsAkten nicht schon ersichtlich sind, wird durch das in nächster OberamtsgerichtsSitzung hierauf ergehende PräclusivErkenntniß von der Masse ausgeschlossen.
Den 10. Merz 18Z4.
K. Oberamtsgericht, Akt. Rieker.
Oberschwandorf, Gerichtsbezirk Nagold. sSchuldenLiquidation.^ Ueber das hinterlassene Vermögen weil. Christian Graf^ gewesenen Bürgers und Wagners zu Oberschwandorf ist der Gant erkannt worden, im Fall kein Vergleich geschehen kann.
Dessen Gläubiger und Bürgen haben daher am
Samstag den 12. April d. I.
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhatis in Oberschwandorf entweder persönlich oder durch gesetzlich Bevollmächtigte bei der SchuldcnLiqui- dation zu erscheinen, ihre Forderungen und deren Vorzugsrechte zu beweisen, auch sich über einen Vergleich zu erklären. Wer dieser Vorladung nicht Folge leistet, und die Ansprüche nicht aus den Akten ersichtlich sind, wird in