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Intelligenz- M Blatt

für die Oberamts- Bkzirke

für die Oberamts Nagold, Freudenstadr, Nro. 23.

Freitag,

und Herrenberg. 18 3 4.

21. Mer).

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. V

Verfügungen der Königlichen Be- zirks-Behörden.

Nagold. Freudenstadt. Horb, s Auswanderung nach Polen betreffend.^ Schon unterm 4. Sept. rZzz, Int.Bl. Nro. 71, haben die Obcrämter, diejenigen Amtsangrhörigen, welche nach Polen aus­zuwandern, beabsichtigen, verwarnt, ihre Liegenschaften bälder zu verkaufen, als bis sie die zur Einwanderung nach Polen er­forderliche Erlaubniß erhalten haben wer­den, und dabei sich erboten, den Autwan- derungslustigen über die Bedingungen, von welchen diese Erlaubnißerthcilung von Sei­ten der Kais. Russischen Königs Polnischen Negierung abhängig gemacht wird, Beleh­rung zu crtheilen. Nichts desto weniger kommt es uicht selten vor, daß Personen, ohne sich zuvor ihrer Zulassung in Polen versichert zu haben, unüberlegter Weise Hab und Gut verkaufen und sich reisefertig ma­chen, dadurch aber sich muthwillig in die nachthciligsie Lage versetzen.

Ein solches zweckwidriges Benehmen, wird nur daraus erklärlich, daß die betref- skiidkn Personen, von dev dißsalls bestehen- -

lscher' schen Buchdruckerei.

den Verordnungen keine genügende Kennt« niß haben.

Die Ortsvorstände werden daher ange­wiesen, in ihren Gemeinden bekannt zu ma­chen, daß diejenigen Angehörigen denselben, welche nach Polen auszuwaudcrn gedenken, wenn sie sich vor Schaden hüten wollen, durchaus bei ihrem Oberamte, über die Be­dingungen, an welche die Erlaubniß zur Einwanderung nach Polen (auch Rußland) geknüpft ist, belehren zu lassen haben, wo­bei indessen bemerkt wird, daß die Einrich- tung getroffen worden sehe, daß Abdrücke der dießfallsigen Verordnungen bei der F. W. Vischerschen Buchdruckcrei dahier zu haben sind.

Den iS- Merz 1654.

^ K. Lberamt.

Oberamt Nagold.

Nagold. Er kommt neuerlich häufig vor, daß das Lberamt von angeblich unver- möglichen Amtßaugchörigen, gestützt auf ge- mnnderäthliche Zeugnisse, aus verschiedenen Dcranlastungen, wie Behufs eines Haus­baues, wegen erlittenen Verlust? eines LttückS Vieh oder irgend eines sonstigen Unfalls angegangen wird. Certificate zu Einsamm-