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Intelligenz- M Blatt
für die Oberamts- Bkzirke
für die Oberamts Nagold, Freudenstadr, Nro. 23.
Freitag,
und Herrenberg. 18 3 4.
21. Mer).
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. V
Verfügungen der Königlichen Be- zirks-Behörden.
Nagold. Freudenstadt. Horb, s Auswanderung nach Polen betreffend.^ Schon unterm 4. Sept. rZzz, Int.Bl. Nro. 71, haben die Obcrämter, diejenigen Amtsangrhörigen, welche nach Polen auszuwandern, beabsichtigen, verwarnt, ihre Liegenschaften bälder zu verkaufen, als bis sie die zur Einwanderung nach Polen erforderliche Erlaubniß erhalten haben werden, und dabei sich erboten, den Autwan- derungslustigen über die Bedingungen, von welchen diese Erlaubnißerthcilung von Seiten der Kais. Russischen Königs Polnischen Negierung abhängig gemacht wird, Belehrung zu crtheilen. — Nichts desto weniger kommt es uicht selten vor, daß Personen, ohne sich zuvor ihrer Zulassung in Polen versichert zu haben, unüberlegter Weise Hab und Gut verkaufen und sich reisefertig machen, dadurch aber sich muthwillig in die nachthciligsie Lage versetzen.
Ein solches zweckwidriges Benehmen, wird nur daraus erklärlich, daß die betref- skiidkn Personen, von dev dißsalls bestehen- -
lscher' schen Buchdruckerei.
den Verordnungen keine genügende Kennt« niß haben.
Die Ortsvorstände werden daher angewiesen, in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß diejenigen Angehörigen denselben, welche nach Polen auszuwaudcrn gedenken, wenn sie sich vor Schaden hüten wollen, durchaus bei ihrem Oberamte, über die Bedingungen, an welche die Erlaubniß zur Einwanderung nach Polen (auch Rußland) geknüpft ist, belehren zu lassen haben, wobei indessen bemerkt wird, daß die Einrich- tung getroffen worden sehe, daß Abdrücke der dießfallsigen Verordnungen bei der F. W. Vischerschen Buchdruckcrei dahier zu haben sind.
Den iS- Merz 1654.
^ K. Lberamt.
Oberamt Nagold.
Nagold. Er kommt neuerlich häufig vor, daß das Lberamt von angeblich unver- möglichen Amtßaugchörigen, gestützt auf ge- mnnderäthliche Zeugnisse, aus verschiedenen Dcranlastungen, wie Behufs eines Hausbaues, wegen erlittenen Verlust? eines LttückS Vieh oder irgend eines sonstigen Unfalls angegangen wird. Certificate zu Einsamm-