bcrg, für welchen Fried. Dcngler die ge­setzliche Bürgschaft geleistet hat.

Rach Russisch Polen: z) Katharine, Christian Lenz, Tuchmachers Von Nvhrüors Ehefrau mit 2 Kindern, l ür welche sich ihr Vater Joh. Georg Walz Von Egenhausen gesetzlich verbürgt hat. 9! ach Liverpool in Nordamerika: 4) Chrsisian Fried. Daublc, lediger Roth gerber von 'Ragold, für welchen der Va­ter Rothgerber Dauble die gesetzliche Bürgschait geleistet hat.

Den 4- Merz rgz4-

K. Oberamt.

Nagold. Sämtliche BesoldungsSteuer- Pflichtige im diesseitigen Bezirk werden un­ter Beziehung auf daS Neg.Bl. von Nro. aulgeforcert, so weit eS noch nicht unaufgefordert geschehen ist, spccifieirte Fas- sionen über ihr steuerbares Einkomnien läng­stens bis 20. d. M. hieher zu übergeben, Und die OrtSvorsteher werden angewiesen, denjenigen Besoldeten, welchen dieses Blatt nicht vonAmtswegcn zukommt, dasselbe un­verzüglich zur Einsicht mitzulhcilcn.

Den 5. Merz is34-

K. Oberamt.

Qberamt Herrettberg.

Herrenberg. sEröffnung derBeschal- Platte.ss Das Beschälen auf der Platte Her­renberg wird Freitag den 7. Merz an san­gen, und hat das Eintreffen zum Probiren und Beschälen stets fort pünktlich Morgens um b Uhr. und Abends uni 4 Uhr zu ge­schehen, wie sich überhaupt diejenigen, welche die K.-Anualt benützen wollen,, der bestehen­den Ordnung zu lügen haben.

Den z. Merz igö4.

K. Oberamt.

Obcrcmt Horb.

Horb. Am Freitag den '7. Merz wer­den auf der Bijchälplaite Horb 4 Hengste rintreffen.

DaS Beschälen nimmt am Montag den 10. Merz seinen Anfang und das Eintreffen jum Proviren und Beschälen hat stets >ort

, pünktlich Morgens um 6 Uhr und Abend» s um 4 Uhr zu geschehen.

^ Die Ortsvorsteher der der hiesigen ! Platte zugethcilten Gemeinden haben diese» i in ihren Bezirken gehörig bekannt zu ma- z chcn. Den z. Merz 1334.

K. Oberamt.

Salzstetten, Oberamts Horb. sSchuldenLiquidation.^ Ueber das Ver­mögen der Theresia Abberger ledig von Salzstetten ist der Gant rechtskräftig er­kannt und zur SchuldenLiquidatiou Tag- farth auf Donnerstag den 10. April l. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprü­che an das vorhandene Vermögen ma­chen wollen, werden hiermit vorgeladen, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr auf dem Nachhalls zu Salzstetten per­sönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unter­liegt, durch Einreichung eines schriftli­chen Rezesses zu liquidiren, und die Do­kumente worauf sich die Forderungen« so wie die etwaigen VorzugsRechte grüm- den, in der Urschrift vorzulegen.

Von denjenigen Gläubigern, welche ' schriftlich liquidiren, wird zu Folge ober- ^ amtsgerichklichen Beschlusses vom 12. Febr. 18Z4 im Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften, ange­nommen, daß sie der Mehrzahl der Gläu­biger ihrer Kalhcgorie beitreten.

Die nicht angczeigten Forderungen werden in der nächsten Gerichtssitzung nach der LiquidationsHandlung durch