bcrg, für welchen Fried. Dcngler die gesetzliche Bürgschaft geleistet hat.
Rach Russisch Polen: z) Katharine, Christian Lenz, Tuchmachers Von Nvhrüors Ehefrau mit 2 Kindern, l ür welche sich ihr Vater Joh. Georg Walz Von Egenhausen gesetzlich verbürgt hat. 9! ach Liverpool in Nordamerika: 4) Chrsisian Fried. Daublc, lediger Roth gerber von 'Ragold, für welchen der Vater Rothgerber Dauble die gesetzliche Bürgschait geleistet hat.
Den 4- Merz rgz4-
K. Oberamt.
Nagold. Sämtliche BesoldungsSteuer- Pflichtige im diesseitigen Bezirk werden unter Beziehung auf daS Neg.Bl. von Nro. zö aulgeforcert, so weit eS noch nicht unaufgefordert geschehen ist, spccifieirte Fas- sionen über ihr steuerbares Einkomnien längstens bis 20. d. M. hieher zu übergeben, Und die OrtSvorsteher werden angewiesen, denjenigen Besoldeten, welchen dieses Blatt nicht vonAmtswegcn zukommt, dasselbe unverzüglich zur Einsicht mitzulhcilcn.
Den 5. Merz is34-
K. Oberamt.
Qberamt Herrettberg.
Herrenberg. sEröffnung derBeschal- Platte.ss Das Beschälen auf der Platte Herrenberg wird Freitag den 7. Merz an sangen, und hat das Eintreffen zum Probiren und Beschälen stets fort pünktlich Morgens um b Uhr. und Abends uni 4 Uhr zu geschehen, wie sich überhaupt diejenigen, welche die K.-Anualt benützen wollen,, der bestehenden Ordnung zu lügen haben.
Den z. Merz igö4.
K. Oberamt.
Obcrcmt Horb.
Horb. Am Freitag den '7. Merz werden auf der Bijchälplaite Horb 4 Hengste rintreffen.
DaS Beschälen nimmt am Montag den 10. Merz seinen Anfang und das Eintreffen jum Proviren und Beschälen hat stets >ort
, pünktlich Morgens um 6 Uhr und Abend» s um 4 Uhr zu geschehen.
^ Die Ortsvorsteher der — der hiesigen ! Platte zugethcilten Gemeinden haben diese» i in ihren Bezirken gehörig bekannt zu ma- z chcn. Den z. Merz 1334.
K. Oberamt.
Salzstetten, Oberamts Horb. sSchuldenLiquidation.^ Ueber das Vermögen der Theresia Abberger ledig von Salzstetten ist der Gant rechtskräftig erkannt und zur SchuldenLiquidatiou Tag- farth auf Donnerstag den 10. April l. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgeladen, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr auf dem Nachhalls zu Salzstetten persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Rezesses zu liquidiren, und die Dokumente worauf sich die Forderungen« so wie die etwaigen VorzugsRechte grüm- den, in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche ' schriftlich liquidiren, wird zu Folge ober- ^ amtsgerichklichen Beschlusses vom 12. Febr. 18Z4 im Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften, angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kalhcgorie beitreten.
Die nicht angczeigten Forderungen werden in der nächsten Gerichtssitzung nach der LiquidationsHandlung durch