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gebracht und solches von den Webern unun- tcrbunden zu Hause gekauft werde; diese Er­fahrung sep jedoch nach dem Inhalt der At ten keineswegs dieser Maasregel an sich, sondern »ur ihrer fehlerhaften Vollziehung und der zweckwidrigen Behandlung der Garne beim Unterbinden durch allzufeste Zusammen- schnierung und Befestigung de» bindenden FadenS mit einem Knoien zuzuschreiben.

Nach der Aeußerung der K. Commission für die Verbesserung der LeinwandGewcrbe besiehe die Manipulation bei dem Garnunterbinden einfach darinn,daß die Unterbindung mit ei­gnem an den Enden blo» zusammengeschlunge- ncn nicht in Knoten geknüpften Faden gesche­he» müsse, wo dann dicKlagcn wegen derKno- ten und ihrer schädlichen Folgen nicht mehr Vorkommen werden."

Die den Spinnern und Verkäufern hier- über zu erthcilende Belehrung könne auf den Garnmärkten am besten durch die aufgestell­ten GarnVisitatoren selbst, in andern Gegen­den aber, wo die Spinnerei und der Handel mit Garnen betrieben werde, durchAusschrei- ben der K. BezirksAemter an die Ortsbe­hörden geschehen, auch haben die Bczirks- und Ortsbehörden jede schickliche Gelegenheit zu benützen, um auf die gleichmäßige Be­folgung der für den Garnverkauf auf öffent­lichen Markten bestehenden Vorschrift bei dem Hausverkauf allmählig einzuwirken.

Hicnach haben nun die Ortsvorstände, vornehmlich aber die, der zu Märkten be­rechtigten Orte, sich zu benehmen und das Geeignete einzuleiten.

Den 4 . Merz iöz4-

K. Oberämter.

Nagold. Freuden st adt, Horb. Die Commission für die Verbesserung der LeinwandGewcrbe hat kürzlich dem Ministe- rium des Innern hinsichtlich des Samen­handels über die Mittel zu Verhütung der Betrügereien und Beschädigungen, welche sich Labei hauptsächlich die herumziehenden Sa mcnhändlcr zu Schulden kommen lassen sol ten, Vortrag erstattet.

So wünschenswerth nun zwar im All­gemeinen aus staatswirthschafllichen Grün­

den die Sicherung einer guten und betruglo- fen Bedienung des kaufenden Publikums er­scheint, und so wenig bei den eigcnlhümlichen Verhältnissen des Samcnhandels, nach wel­chen e» gleich schwierig zu sep» scheint, die gute'Waare von der; schlechten immer nach äußeren Kennzeichen mit Sicherheit zu unter­scheiden, oder später aus dem Stande der Saat in Beziehung auf die Qualttät der Waare ein untrügliches Urtheil zu fällen, an der Möglichkeit llattsindender Betrügereien, in Ansehung welcher übrigens dem K. Mi­nisterium von andern Seilen noch keine Kla­gen zugckommen sind, zu zweifeln sei,» dürfte, so scyeint doch eben die Schwierigkeit der Entdeckung verübter Betrügereien einer ge­nauer». polizeilichen Beaufsichtigung und der Wirksamkeit besonderer ControleAnstaltcn kaum zu beseitigende Hindernisse um so mehr entgegen zu stellen, als noch immer ein be­deutender Theil des erforderlichen Saatgut- aus dem Ausland bezogen wird, wo bei al­ler Vorsicht in der Wahl des auswärtigen Lieferanten die Fälle der Sendung geringerer Waare sich nicht wohl abwenden lassen, die nun der inländische Kaufmann, um nicht allzugroßen Schaden zu leiden, an seine Ue- bernehmer wieder zu verkaufen suchen wird.

Hiezu kommt, daß cS im Lande nicht an sonstigen Gelegenheiten mangelt, wo die Ge­fahr, bei Erkaufung der SaatWaare betro­gen zu werden, jedenfalls viel entfernt liegt, indem in größeren und kleineren Orten bei Königreichs sich Personen befinden, welche theils als Hauptgewcrbe. thcils als Neben­beschäftigung einen stehenden Handel mit Samen treiben, und denen es ihres eigenen Vonheils wegen und bei der großen Concur« rcnz der Verkäufer angelegen fcpn muß, ihr» 'Abnehmer- durch den Verlaus preiswürdiger Waare zufrieden zu stellen, und da auch di« herumziehenden Samenhändler, wenn sic eine Kundschaft sich erwerben und erhallen wol- len, das gleiche Interesse, wie die ansäßigen Händler, zur klaglosen Behandlung ihr,, Kunden haben müssen, somit in den beste- henden Einrichtungen und bei den überall erleichterten CommunikationöMitttln die Land-

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