für die Oberamts
Bezirke
Nagold, Freudenstadt, Nro. 19.
Freitag,
und Herrenberg. 18 3 4 .
7. Merz.
Mil Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen ? zirks - Behörden.
Nagold, Freuden stadt, Horb. Dem K. Ministerium des Innern ist die Anzeige gemacht worden, daß die Vorschrift der Verfügung vom 13. April 1327 in Betreff der polizeilichen Aufsicht auf den Verkehr mii LinueuGarn und auf die Leinwand- Weberei (Ncg.Bl. S. 124) nach welcher „zum Verlauf auf Markten keine andere „Garnstränge zugclaffen werden sollen, als „die nach Fadenhunderten unterbunden „seien, (h. 12.1"
aus einzelnen Märkten des Landes nicht mehr beachtet werden soll, und als Grund hiefür die zweckwidrige Behandlung im Unterbinden der Garne angeführt werde.
Hiedurch hat gedachtes K. Ministerium sich veranlaßt gesehen, folgendes zu erkennen zu geben:
Bekanntlich sei die erwähnte Ministerial- Verfüguug dasErgebniß der von allen Then len des Landes eingezogencn Aeußerungen der Behörden und der Lachverständigen, und keine Bestimmung sei so allgemein verlangt worden, als die jetzt angefochtene.
Durch die Unterbindung der Garnsiränge nach Fadenhundertcn sollte zunächst die Con- Irolc der richtigen Fadenzahl der Stränge, wobei der häufigste Betrug verübt werde, gesichert werden, imdem in der hiedurch dem Käufer und den AulfichtsBchörden möglich gemachten l ichteren und schnelleren Abzäh» lung der Faden ein nicht unwirksamer Ab- haltungSGrund von etwaigen Unrichtigkeiten und Betrügereien >ür den Verkäufer gefun» den worden scy.
Sodann Hache man sich davon die weitern Vortheile versprochen, daß die breitere Oberfläche des unterbundenen Strangs die gleich, förmige Wirkung des Garnsiedens und Blai- chens begünstigen, so w>e daß das Geschäft des Zettelns durch die Unterbindung werde erleichtert werden.
Zwar soll sich von diesen Dorthcilen gerade das Kegentheil ergebe», indem die unterbundenen Stränge in> Sieden, Färben rc. ungleich anSsallen, und den Webern die Mühe der Auflösung einer Menge von Knoten verursachen, und das Beharren aus der fraglichen Anordnung nach dem Bericht eine- Oberamts zur Folge gehabt haben, daß beinahe kein Garn mehr auf den dortigen Markt