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hohen Behörde dahin, daß sämtliche Gültpflichtigen eines Orks sich zur Be» richtigung in Geld verstehen sollten, da» mit die GefällEinzugskosten erspart werden und diese Ersparniß durch etwas billigere Preiße den Abgabepflichtigen zu gut komme.
In Gemäßheit dieser hohen Bestimmung sind die Fruchtpreiße billig regu- lirt worden, worüber den Schultheißen- Aemtern bereits Preißzettel zugesendet worden sind.
Der Ortsvorstand hat dieseVergün» stigung der Gemeinde vorzutragen und binnen 8 Tagen eine gemeinderäthliche Erklärung darüber einzusenden:
ob sämtliche Schuldner zur Berichtigung in Geld geneigt seien? in welchem Fall dann der Kastenknecht nicht dahin abgeschickt werden würde, indem das Geld auf den Grund des GültEinzugsRegisters erhoben werden könnte.
Man versieht sich zu dem Ortsvor- stande, daß er sich angelegen seyn lassen werde, seine Amtsuntergebenen zur Annahme dieses die Erleichterung derselben und die Ersparung unuöthiger Kosten bezweckenden Ansinnens geneigt zu machen, indem auf solche Orte, wo sämtliche Gültpflichtige sich zur Geldzahlung verstehen, auch bei künftigen Preisbestimmungen besondere Rücksicht genommen werden wird.
Sollte dessen ungeachtet für Heuer j die ganze Gemeinde sich nicht dazu verstehen, so steht es dennoch jedem einzelnen frei, seinen Theil in Geld zu berichtigen, auch ist bekannt machen zu lassen, daß wenn der Einzug durch den
Kastenknecht vorgenommen werden wüßte, und Liebhaber zur käuflichen Uebernah« me eines Theils oder des ganzen ein» gezogenen FruchtQuantumS vorhanden wären, der Kastenknecht den Auftrag habe, in Gegenwart des Ortsvorstehers einen Aufstreich zu veranstalten und die Frucht den Käufern gegen baare Be» zahlung sogleich abzugeben, vorausgesetzt, daß kein niedriger, als der oben bestimmte Preis erlößt würde.
Den 6. Dec. 1853 .
K. Kameralamt,
Hofkameralamt Herrenberg.
Herren der g. sWeinverkauf.j Bis Donnerstag den 19. Dec. Vormittags 10 Uhr werden im Psarrkeller zu Gült« stein 2 Aimer 8 Jmi 1852ger Wein, Lauf» fener Gewächs, aimer- oder halbaimer, weife oder im Ganzen im öffentlichen Aufstreich gegen baare Bezahlung ver» kauft, wozu die Liebhaber eingeladen werden.
Den 8. Dec. r 833 .
K. Hofkameralamt.
Mührkugen, Oberamts Horb. sGläubiger Aufruf.^ Die Wittwe uird Kinder des verstorbenen Handelsmanns Wolf Petersburger in Mühringen ha» ben sich nunmehr mit denjenigen Gläu» bigern desselben, welche in Gemäßheit der diesseitigen öffentlichen Aufforderung vom 25 . Jan. l. I. ihre Ansprüche geltend gemacht haben, auf dem Wege des Vergleichs abgefunden, und es könnte jetzt die EventualTheilung ohne weiteren Anstand erledigt werden.
Um jedoch ganz sicher zu gehen, werden nach dem Wunsche der Erben