ZL6

vorgeschlagenen Verminderungen berAbga- den, beweisen hinlänglich die Rechtlichkeit Meiner Regierung u>K die wohlwollende Vorsorge für Meine Unlerthancn.

^..Bei diesen Verhältnissen war Ich es der Würde Meiner Krone schuldig, so wie den Rücksichten gegen Meine Milvcrbündete im deutschen Bunde streng aus Meinen ver- faffungSmäßigen.Rechten zu beharren, über­zeugt, daß die pstichkmäßige Prüfung Mei­ner angegebenen Gründe die gutgesinnte Mehrheit der Kammer der Abgeordneten zur unumwundenen Anerkennung Meiner Rechte, so wie zur glücklichen Lösung der eingerretenen Verhältnisse führen würde.

,Meine Erwartung ist nicht getäuscht wor­den; unsere Verfassung, durch Mich und die beiden Kammern treu gehandhabt, gibt uns auch für die Zukunft da» beste Mittel, die in ganz Deutschland verbreitete wohlbekannte Faktion unschädlich zu ma- chcn, eine Faktion, die durch Verra.th am gemeinschaftlichen Vaterland« auf denUm- sturz aller bestehenden Regierungen hinär- beitet. . . -

Diese Verhältnisse sind er, welche uns im Gefühl der Selbsterhaltung die heilige Pflicht auflegen, treu und fest auf allen Verpflichtungen de» deutschen Bundes un­erschütterlich zu halten, und auch für die Zukunft alles zu befördern, was die Bande dieses Bundes enger schließen würde.

Zn diesem Sinne sehe Ich eSals eines der glücklichsten Ereignisse an, daß eS den Bemühungen Meines guten Nachbars und treuen Freundes, des Königs von Baicrn Majestät, und den Meinigen gelungen ist, nach zwölfjährigen Unterhandlungen den HandelsDerein mit den Kronen von Preus. sen und Sachsen und den übrigen vcrbüii. beten deutschen Fürsten zu Stande zu brin- gen. Es ist ein nationales Band mehr für den deutschen Bund, dessen Dauer und Ei­ligkeit jeder ächte Deutsche wünschen muß. wenn er wie Ich den Millen hat, den in- nern so wie den äußern Frieden Deutsch­lands kräftig entgegen zu wirken."

Den ii. Dec. 1855-

K. Oberamt, Engel.

Oberamtsgericht Nagold. Untertha lheim, Gcrichtsbezirks Nagold. sVerlorneSchuldurkunde.^j Von der UnterpfandsBehdrde in Unterthal- heim ist der Unterzeichneten Stelle die Bitte vorgetragen worden, einen von Johannes Schlotter von Unterthalheim gegen Matthias Schlotter, ledig von da, überein verzinßliches Kapital von 206fi. unterm 17. Okt. 1828 ausgestellten, und eod. durch Cession an Martin Wal; von Schiettingen übergangenen Pfand­schein zu amortisiren, da diese Schuld kürzlich getilgt, der Pfandschein aber verloren gegangen sey.

Es wird daher der unbekannte Inn- Haber dieses SchuldDokuments -hiemlt öffentlich ausgesordert, dasselbe binnen des Termins von 60 Tagen von heute ungerechnet, bei der Unterzeichneten Stelle vorzulegen, und seine Ansprüche darauf geltend zu machen, widrigenfalls nach fruchtlosem Ablauf dieses Termins das erwähnte SchuldDokument für kraftlos würde erklärt werden.

Beschlossen im K. Oberamtsgericht

Nagold den 5 . Dec. 1800.

Oberamrsrichter H 0 ffaker.

KameralamL Horb.

Horb. sKameralamtlicher Erlaß an Pie Ortsvorsteher, die Berichtigung der Gültsrüchte in Geld betreffend.^ Die K. Finanzkammer hat zu Gunsten der Gültpflichtigen gestattet, daß die Bezah­lung der Fruchtgülten in Geld begün­stigt und hiefür annehmbare. Preiße be­stimmt werden dürfen. ' l Insbesondere geht die Absicht dieser