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temn Rollen überbringen sollen, indem man sonsten sie und die viele andere Peer fonen, welche an diesen Tagen kommen werden, nicht abfertigen könnte.

Den 12. Nov. 1835 .

K. Kameralamt.

Altenstaig Stadt, Egen Hau­se n, Enzthal, Simmersselber Stabs, GerichtöbezirkS Nagold. sSchul- denLiquidationen.j Von dem Königl. Oberamtsgericht hat die Unterzeichnete Stelle den Auftrag erhalten, das Schul­denwesen, der hienachbemerkten Personen,' tv» möglich im außergerichtlichen We^e, durch Vergleich zu erledigen.

Es werden deßwegen die Schulden- Liquidationen dieser Personen, verbunden mit einem VergleichsVersuche, an den hienachbemerkten Tagen und Orten, je auf dem Rathhause jeden Orts, und jedesmal

Morgens 8 Uhr

vorgenommen werden, und es ergehet nun an sämmtliche Gläubiger, und an deren etwaige Bürgen, die Aufforderung, an den hienachgesetzten Tagen, Orten Und Stunden entweder in Person, oder durch gesetzlich Bevollmächtigte zu er­scheinen , ihre Forderungen gesetzlich zu liquidiren, und über einen Borg- oder NachlaßVergleich sich zu erklären.

Gegen die nichterscheinenden, so wie aus den Akten nicht bekannten Gläubi­ger, wird in der nächsten Sitzung des Königl. Oberamtsgerichts der Ausschluß, Bescheid von der gegenwärtigen Masse ausgesprochen, von den nicht erscheinen­den , jedoch aus den Akten bekannten Gläubigern aber wird angenommen wer­den, daß sie den Erklärungen, der Er­

scheinenden Leitreten.

Es wird liquidirt, gegen:

t) weil. Jakob Hammer, gewesener Maurer von Altenstaig Stadt,

Montag den 9. Dezember l. I.,

2) weil. Joh. Georg Kübler, gewese, nen Schuhmachers von Egenhausen,

Dienstag den 10. Dezember l. I.,

3 ) weil. Joh. Georg Huzel, gewese­nen Schullehrers vom Enzthal,

Montag den 16. Dezember l. I. auf dem Rathhaus zu Simmersfeld.

Altenstaig den 9. Nov. 1835 .

K. Amtsnotariat,

Str 0 h.

Nagold. sZunftVersammlungen.j Das hiesige K. Oberamt hat nach Um- siuß von Z Jahren bei dem Vereine der Schmidts, der Wagner, der Sattler und Seckler, der Hafner, der Huthmacher, der Schuhmacher und Sailer, wieder­holte Versammlungen beschlossen, und die Unterzeichneten mit dem Vorsitz in diesen Versammlungen beauftragt.

Diese werden nun an nachfolgenden Tagen, auf dem hiesigen Rathhaus statt finden, und die im Art. 100 der allgemeinen GewerbeOrdnung von Nro. 1 bis 6 bezeichnete Gegenstände werden zur Berathung beziehungs­weise zur Beschlußnahme kommen.

Die Mitglieder dieser verschiedenen Vereine werden hiermit cingeladen, sich bei den betreffenden Versammlungen ein­zufinden ; jeder Meister aber wird bei der im Art. 102 der GewerbeOrdnung festgesetzten LegalStrafe von 1 fl. auf­gefordert, am Tage, der sein Gewerbe betreffenden Versammlung, so viele wahl­fähige Meister zu Obermeistern ent-