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probte Tüchtigkeit und Zuverläßigkeit auSzu- weisen Vermögen.

Die UeberschlagsDummen betragen für Maurer- und SteinhauerArbeit ,zzg st.

GypscrAcbeit . . . 2 i 4 fl-

ZimmerArbcit . . 179z fl-

SchreincrArbcit ^ . Lz 2 st-

GlaserArdeit' ' . . . 88 st-

SchlogcrÄrbeit . . . ÜLi fl.

HafncrArbeit . . . . 9 fl.

PfläflercrArbeit . . . 20 fl.

Zusammen 4520 fl.

Die Riste und die KoflensVoranschlage können übrigens bei dem Oberamt auch vor der AbstreichSVeryandlung cingeschenwerden.

Zugleich mit dieser AkkordsVcrhandlung wirs der Versuch gemacht werden, falls sich Liebhaber hiezu zeigen, welche annehmliche Anerbietungen machen, den bisherigen Ge- fangnißThurm das Bronnthor genannt, auf den Abbruch zu verkaufen; auch hievon kann vor dem Verkauf Einsicht genommen werden, und ist sich des Falls an das Oberamt zu wenden.

Den zo. Lkt. igzz.

K. Oberamt und AmtSversammlungsAuSschuß.

Kameralamt Horb.

Horb. sBranntweinPatentistrung.j In dem nächsten Monat wird der Um- geldsCommissar bei Gelegenheit des Kel- lerAbstichs auch die für das Kalender jahr 18Z4 geltende BranntweinPatenti» strunz vornehmen.

Die Schultheißenämter haben dieß öffentlich bekannt zu machen, damit die zu der Fabrikation, dem Haustrverkauf und dem Ausschank des Branntweins berechtigte Personen, wenn sie etwas vor­zubringen haben, noch ln dem Monat November den Accisser ersuchen, daß er ste bei der Anwesenheit des UmgeldsCom-

mifsärs Vorbescheiden möchte, indem das Kameralamt bei den UmgeldsEinzügen auf die Beschwerden Einzelner keine Rück­sicht nehmen kann, sondern die Patent!« sirungsCommission dergleichen Beschwer­den im December zu erledigen hat, wor« nach sodann der in diesem Monat für das ganze Jahr gemachte Ansatz in 4 gleiche QuartalNaten zerschlagen wird.

Spezereihändler sind bloö zum Essig« schank berechtigt, zum Branntwein- und Liqueurschank nicht. Wer Branntwein im Großen, nemlich eine Maas und darüber verkaufen will, hat jedesmal den Unterkäufer beizuziehen und die Accisse mit s kr. vom Gulden Erlös zu ent­richten.

Den 12. Nov. 1833 .

K. Kameralamt.

Horb. sHolzgeldEinzug.j Das Ka­meralamt wird das Holzgeld in dem K- Forsthaus zu Thummlingen einziehen am Montag den 2. December Morgens 9 Uhr

von den Orten Haiterbach, Dornstetten, NeuNuifra, Altheim, Cresbach, Herzogs­weiler, Ober- und Unterwaldach, Ober­thalheim und Vesperweiler. Am Dienstag den Z. December Morgens 8 Uhr

in den Orten Thumlingen, Salzstetten, Heiligenbronnen, Hörschweiler, Lüzen- Hardt.

Die Löblichen Stadt- und Dorfschult­heißenämter werden ersucht, solches öffent­lich und mit dem Anfügen bekannt zu machen, daß der Einzug am Dienstag zur Mittagszeit geschlossen werde, und daß die Gemeindepfleger die Sechser und Groschen in versiegelten und überschriöi.