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belegt, eine weitere strafbare Renitenz aber nach Befund der Umständen Von Seiten deS Oberamts auf hievon erhaltene Anzeige des Zunftvorstands mit höherer Geld- oder auch Freiheitsstrafe gerügt werden werde, was um so erforderlicher erscheint, als, abgese­hen von dem strafbaren Ungehorsam, inso­fern zu einer gültigen Wahl der Zunflvor» sicher zwei Drittheile der stimmberechtigten Meister erforderlich sind, eine solche, im Falle diese nicht Vorhanden, erneuert werden müßte, wodurch die gehorsame Meister in gedoppelte Kosten versetzt würden, denen jedoch der Re­greß gegen die ungehorsame Vorbehalten bleibt.

Den 2or Nov. iKZF.

K. Oberamt.

Ober-- und Kameralantt Horb.

Horb. sAn die Schultheißen-und Accisseämter, die Acciffe von Contrakten über liegende Güter betreffend.j Da nach ss. 11 des Accissegesetzes die Ac- cisse von allen Contrakten über liegende Güter rc. bei der gerichtlichen Erkennt- niß zu bezahlen ist, so erhalten sämmt- liche Schultheißenämter die Weisung, zu jeder Stadt- oder Gemeinderaths- Sitzung in welcher über Contrakte er­kannt wird, den Accisser zum Empfang des Accissebetrags einzuladen, und vor geschehener Entrichtung desselben über keinen Contract zu erkennen.

Der Accisser hat ein Verzeichniß darüber vorzulcgen und solches mit je­dem Quartal zu schließen, der Ortsvor­stand aber hat am Ende des Verzeich­nisses zu beurkunden, daß mehreres an ContraktAccisse in diesem Quartal nicht zu erheben gewesen sey.

Ueber diejenige Contrakte, welche von Anfang des gegenwärtigen Quar­tals bis zum Empfang dieser bezirks-

amtlichen Verfügung vorgekommen sind, haben die Ortsvorstände unverweilt.ein Verzeichniß zu fertigen, und die Acci« ser den Accissebetrag einzuziehen.

Den 15. Nov. 183Z.

* K. Ober- und Cameralamt.

Oberamt Herrenberg.

Herrenberg. Bei dem hiesigen Ober- amt ist ein silberner Eßlöffel niedergelegt, welchen ein Mann der sich für einen dies­seitigen Amtsangehörigen ausgegeben, einem Silberarbeiter in Calw etwa vor lL Wo­chen zur Ausbesserung überbracht hat.

Da nun der wirkliche Eigeuthümer die­ses Eßlöffels bisher nicht erkundigt werden konnte, so wird hiemit öffentlich bekannt ge­macht, daß wer etwa Ansprüche hieran ma­chen zu können glaubt, sich binnen 4 Wo­chen beim Oberamt dahier zu melden hat, indem nach Ablauf dieser Zeit anderwärts hierüber verfügt werden würde.

Den g. Nov.

K. Oberamt.

Hcrrenberg. sBauAkkord.j Ueber die Erbauung eines neuen oberamtlichen Poli- zeiGesängniffes nebst GesangenwärterWoh- nuiig, wird am

Montag den 2. December dieses Jahrs Morgens 8 Uhr

ein öffentlicher AbsireichsAkkord vorgenom­men werden.

Indem man dieses hiemit bekannt macht, und die zu Uebernahme eines solchen Ak­kords geeignete Handwerksleute zu dieser Verhandlung cinladet, wird jedoch ausdrück- lich bemerkt, daß nur solche Männer hiebei werden zugelassen werden, welche sich über gutes Prädikat und Fähigkeit zur CautionS- Leistung durch ausdrücklich für diefc Ver­handlung ausgestellte von dem Vorgesetzten Oberamt beglaubigte gemeinderäthliche Zeug­nisse, und sofern sie dem Obcramt und dem AmtsversammlungsAusfchufi nicht persönlich bekannt sepn sollten, durch Zeugnisse eines öffentlich angestellten BauBeamten, über er-