4. Reichskleiderkarle gilt jetzt 18 Monate

8oria1e ^b8tufunF 6er kerugsmöZIiLklceiten - Lekter Leösrk bevorruZt

In den nächsten Wochen wird die 4. Rcichs- kleiderkarte ausgegeben. Ihr Verwrgungs- zeitranm reicht vom 1. Januar 1943 bi^ znm 30 Juni 1944, erstreckt sich also a n f 18 Mo­li a t e gegenüber >6 Monaten bei der 3. Reichs- kleiderkarte. Die hcrvortretcndcn Kennzeichen der neuen Kleiderkartc sind die .soz r a le .All­st u funkl der Bezugsmöglichkeitcn (z. B- für Oberbekleidiuia) zugunsten der Mindervcr- sorgten und die Bevorzugung der jugend­lichen zu Lasten der Erwachsenen.

Bei den Erwachsenen (Männern und Frauen) findet eine Verminderung von 140 Punkten ans 100 Punkte statt, hagegen wer­den für Knaben, Mädchen und Kleinkinder 120 Punkte wie in der 3. Kleiderkarte bc.be- halten. Die Säuglingskarte bleibt unver-

""Was die Fälligkeitstermine be­trifft so sind für Männer sechsmal zehn Punkte gleichmäßig über.die anderthalbiah- rige Laufzeit verteilt, und zwar werden ie- weils 10 Punkte gültig ab 1. Februar, 1. Mai. 1. August und 1. Oktober 1943 sowie ab 1. Ja­nuar und 1. März 1944. Die restlichen 40 Punkte werden erst nach Aufruf gültig. Für Frauen sind siebenmal 10 Punkte gleich­mäßig über die Laufzeit verteilt, und zwar werden hier jeweils 10 Punkte gültig ab 1. Januar. 1. März, 1. Mai, 1. August und 1. Oktober 1943 sowie ab 1. Januar und 1. März 1944. die letzten 30 Punkte werden ebenfalls erst nach Aufruf gültig. Dabei muß es von der Entwicklung der Versorgungslage abhängig gemacht werden, ob und wann die nach Aufruf fälligen Punkte aufgerufen wer­den können. ^ ^ .

Für Knaben, Mädchen und Klein­kinder sind sechsmal 20 Punkte gleichmäßig über die Laufzeit verteilt, und zwar werden für Mädchen vom vollendeten 3. bis zum voll­endeten 15. Lebensjahr und für Kinder im L und 3. Lebensjahr jeweils 20 Punkte gültig ab 1. Januar, 1. Mai. 1. Sesitember 1943, 15. Januar. 15.» und 15. Mai 1944 und für Knaben vom vollendeten 3^ bis zum voll- endeten 15. Lebensjahr jeweils 20 Punkte ab 15. Januar, 15. Mai und 15. September 1943, 1. Februar, 1. April und 1. Juni 1944.

Mäntel auf Bezugschein ohne Punkte Um Oberbekleidung und den zur Herstellung erforderlichen Oberstoff bevorzugt an Ver­braucher lenken zu können, die einen echten Bedarf Nachweisen, sind Männer- und Fraucnwintermäntel, Männerauzüye oder deren Einzelteile nicht mehr in die 4 . Rcichskleiderkarte ausgenommen worden.

Während Männer- und Frauenwintermän­tel bisher auf Bezugschein und gegen Abgabe von 30 Punkten für Männer und 25 für Frauen abgegeben wurden, können sie jetzt nur noch auf Bezugschein ohne Punktabgabe bezogen werden, wenn kein tragbarer Mantel vorhanden ist. Verbraucher, die einen echten Bedarf haben, ersparen da­durch gegen früher 30 bzw. 25 Punkte. Der alte Mantel muß im allgemeinen abgegeben werden.

Während Knaben- und Mädchenwinter- mäntel bisher gegen Abgabe von 50 Punkten für Knaben und 37 Punkten für Mädchen abgegeben wurden, können sie jetzt nur auf Bezugschein und gegen ei>w ermäßigte Punktabgabe von 25 Punkten für Knaben- nnd 20 für Mädchcnwintermäntel bezogen werden. Die beschränkte Pnnktpflicht ist im Gegensatz zu der Regelung für Männer und Frauen öeibehalten worden, weil Knaben und Mädchen 1. 120 Punkte erhalten (gegenüber nur 100 für Erwachsene), 2. die Punktbewer­tung für Knaben und Mädchen günstiger ist als für Erwachsene, 3. Zusatzkleiderkarten für Jugendliche ausgegeben werden.

Während Männeranzüge und deren Einzelteile bisher gegen Abgabe von 80 Punk- tcA auf die 3. Reichskleiderkarte bezogen wer­den konnten, werden sie jetzt nur noch auf Bezugschein gegen Abtrennung von 20 Punk­ten abgegeben, wenn weniger als zwei trag­bare Anzüge vorhanden sind. Verbraucher, die echten Bedarf haben, ersparen also gegen­über der früheren Regelung 60 Punkte.

Vom 10. .November ab dürfen Rund­funkgeräte nur noch gegen Bezugscheine, die auf dem Wirtschaftsamt zu beantragen siyd, abgegeben werden. Dies gilt auch für die beim Handel noch vorliegenden Bestände, die innerhalb einer Woche bei der Wirtschafts­stelle Deutscher Rundfunkgroßhändler bzw. . beim örtlichen Wirtschaftsamt zu melden sind. *

An Haushaltungsschulen sind die hauswirtschaftlichen Unterrichtsstoffe so um­fangreich, baß für kaufmännische Fächer, wie Maschinenschreiben, Stenographie usw. kein Raum bleibt. Die Stundentafel ist damit nicht mehr zu belasten. Andernfalls kann der Besuch wlcher Anstalten nicht mehr auf das Pflicht- mhr angerechnet werden.

Um. bestimmte Fragen zu klären, die Pch im Hinblick aus die stärkere Mehrarbeit der 6stellten Kriege ergeben, bat der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz eine Anordnung erlassen: Angestellten mit einem Monatsgehalt bis zu 600 Mark wird im allgemeinen die Mehrarbeit vergütet Hat e>n Betrieb aber die Normalarbeitszeit von . 48 Wochenstunden nicht voll ausgenützt, z. B nur 45 Stunden gearbeitet, so kann er die Ubiutszcit auf 48 Stunden ohne besondere Mehrarbeitsbezahlung erhöhen.

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Mit Rücksicht auf die notwendige Pavier- t soweit darauf überhaupt sucht verzichtet werden kann,Dauer- ^v Zensur die Lohnzahlung verwen- ^twerden. Statt Abrechnung auf der Tüte lsud hlerbei Abrechnuiigszettel oder -streifen Geldbetrag beiziilcgcm während auf der Tüte selbst nur noch der Name und Arbeits­platz zu vermerken find.

Neu ist die Einbeziehung des Schuh­werks in das System der 4. Rrichskleidcr- karte. Schuhe für Jugendliche werden nicht mehr auf Bezugschein, sondern nur noch auf Kontrollabschnitte der 4. Reichskleiderkarte ab­gegeben, und zwar jährlich ein Paar Lcdcr- Straßenschuhc sowie zwei Paar sonst.ge Schube (leichte Sommerschuhe, Barsußsanda- len, Turnschuhe, Hausschuhe und Ueberscliuhe). Dadurch wird der vereinfachte Schuhbezug der Jugendlichen jederzeit sichergestellt, und Wege zum Wirtschaftsamt (Kartenstelle) wer- den erspart. Die zwischen dem l. Oktober 1942 und 31. Dezember 1942 bezogenen Schzche wer­den auf die Kontrollabschnitte der 4. Neichs- kleiderkarte angerechnct.

Bei Schuhen für Erwachsene Pnnktpflicht

Schuhe für Erwachsene sind nicht in die 4. Rcichskleiderkarte einbezogen worden, sondern werden nach wie vor auf Bezugschein abgegeben. Bei der Einlösung der Beznc^ scheine werden aber Punkte abgetrennt, und zwar für Leder-Straßenschuhe 6 Punkte, für leichte Straßenschuhe oder Ueberschnhe drei Punkte, für Haus- und Turnschuhe 3 Punkte und für Berufsschuhe zwei Punkte. Durch die Punktpflicht sollen die Verbraucher zur Sparsamkeit im Bezug angehalten werden.

Um eine gerechte Verteilung und einen regelmäßigen Warennachschub sicherzustellen, sind außer den Schuhen auch einige neue Artikel in die 4. Reichskleiderkarte ausge­nommen worden, deren Punktzahl aus den, Katalog zur 4. Rcichskleiderkarte ersichtlich ist. Da die Laufzeit der neuen Karte um zwei Monate verlängert worden ist, enthalt sie ie einen Nähmittelabschnitt und einen Strumpfbezugsnachweis mehr als die 3. Reichskleiderkarte. ,

Die Punktpflicht für Arbeits- und Be, rufsbekleidunä bleibt unverändert. Bei Ausstellung eines Bezugscheines werden für Arbeitsbekleidung etwa ein Drittel der im Warenwertverzeichnis aufgeführten Punkte, für Berufsbekleidung etwa ein Fünftel abge­trennt. Neue Richtlinien für die Ausstellung von Bezugscheinen über Arbeits- und Berufs­bekleidung erscheinen demnächst.

Hinsichtlich der äußeren Ausgestaltung der 4. Reichskleiderkarte ist zu sagen, daß ihr

Format und ihr Aussehen unverändert blei­ben, dagegen ist das Wasserzeichen geändert worden. Die Männer- und Franenkarten enthalten je 10 Kontrollabschnitte mit den Ziffern 1 bis 10 für besondere Zuteilungen. Da einige Waren mit halben Punkten bewertet sind, sind 20 Punkte der 4. Ncichs- klcidcrkarte halbiert worden. Die Punktbewer­tung für die einzelnen Waren ist im übrigen im 'allgemeinen unverändert.

Der Geltungsbereich der 4. Reichsklcider- karte umfaßt das gesamte Reichsgebiet ein­schließlich Elsaß, Lothringen. Luxemburg. Süd-Steiermark, Süd-Kärnten, Kram, sowie das Protektorat, dagegen nicht das General­gouvernement iind die besetzten Gebiete.

Zur Zeit gelten im Reich die folgenden Ncichsklciderkartcn: a) Zweite ReichSkleider- karte für Männer, Frauen. Knaben, Mädchen und Kleinkinder bis 31. August 1913, b) dazu­gehörige Znsabkleiderkarte für Jugendliche bis 31. August 1913, <-) Dritte Reichskleiderkarte für Männer, Frauen, Knaben. Mädchen und Kleinkinder bis 30. Juni 1944. 6) dazugehörige Znsntzkleiderkarte tür Jugendliche bis 30. Juni 1944, el Zweite Säuglingskleiderkarlc biS auf weiteres. ^

Koppelung mit 2. und 3. R-ichsklriderkarte

Die Punkte der 2. und 3. Reichskleiderkarte können in Verbindung mit fälligen Punkten der 4. Reichskleiderkarte ansgenntzt werden, doch erstreckt sich diese K o P P e l n n g s m ö g- lichkeit nicht auf Wintermäntel für Män­ner, Frauen und Kinder von 3 bis 15 Jah­ren, Männeranzügc und deren Einzelteile, die im Warenwertverzeichnis der 4. Reichs- kleidcrkarte nicht enthalten sind, sowie ans den zu ihrer Herstellung erforderlichen Ober- stosf. Die vorgenannten Waren können ohne Bezugschein nur gegen fällige Punkte der 2. und 3. Reichskleiderkarte, dagegen unter Mitverwendung der 4. Reichskleiderkarte nur gegen Bezugschein bezogen werden.

Burschen und Maiden von 16 bis 18 Jahren sind gegenüber Knaben und Mädchen insofern benachteiligt, als sie die 4. Neichs- kleiderkarte für Erwachsene mit nur 100 Punkten und höherer Punktbewertung als in den Knaben- und Mädchcnkarten erhalten. Zum Ausgleich erhalten Burschen und Mai­den vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gleichzeitig mit der Ausgabe der 4. Reichskleiderkarte eine Zusatzklei­derkarte mit 30 Punkten, die zu je einem Drittel am 1. April 1943, 1. Oktober 1943 und 1. April 1944 fällig'werden.

-4us §tadt und Kreis Calw

Tag der Deutschen Hausmusik

In diesem Jahr schon am 14. November

Am 14. November findet zum zehntenmal derTag der Deutschen Hausmusik" statt. Er steht im Zeichen Sebastian Bachs, des Alt­meisters deutscher Hausmusik, unifder Streich­instrumente. Fm Mittelpunkt stehen die Hausmusiktage in Leipzig. Der Reichserzie­hungsminister hat angeordnet, daß dieser Tag in den Schulen eindrucksvoll gestaltet werden soll, die Reichsjngendführuna hat den Einsatz der Spielscharen geregelt. Auch die Reichs­frauenführung setzt sich für den Hausmusiktag ein. Das Deutsche Volksbildungswerk stellt sich mit seinen Musikschulen und Musikabtei- lungen in den Dienst dieses Tages, der Reichs­beauftragte für die Werkscharen hat die Durch­führung von^ Hausmusikstunden in Betrieben geregelt. Der Neichsarbeitsführer endlich hat den Einsatz der Gaumusikzüge angcordnet.

Gedenkstunde in Althengstett

Vergangenen Sonntag ehrte die Gemeinde Althengstett in einer würdigen Feierstunde im Gasthaus zumHirsch" die Gefallenen der Be­wegung, des ersten Weltkriegs und des gegen­wärtigen Ringens. Sprecher der HI. und Lie­der des BDM. gaben der Gedenkstunde ein feierliches Gepräge. Pg. Kachele umriß mit kurzen Worten den Kampf Deutschlands, der mit dem ersten Weltkrieg seinen Anfang nahm und durch Not und Elend über die Fahre 1918 und 1923 zum heutigen großen Frccheitskampf führte. Ortsgruppenleiter Schwa mmle ehrte die Gefallenen des 9. November sowie die toten Helden der Gemeinde, deren Namen feierlich verlesen wurden. Die Feier war getragen vom Geiste der Opferbereitschaft und tiefen Dankes gegenüber denen, die ihr Höchstes für Deutsch­lands Zukunft gaben.

Das schöne Schwabenland

In Stamm heim und Altbu >.g er­freute die NSG.Kraft durch Freude" die Be­völkerung durch den Lichtbilder-VortragDas schöne Schwabenland". Der schwäbische Rezi­tator Carl Lachenmann verstand es hervor­ragend, alsReiseführer" durchs schwäbische Land und was das Ganze erst zum kostbaren Erlebnis werden ließ durchs schwäbische Ge­müt im Zuhörer jene Lebensadern frei­kriegen die immer in Gefahr sind, durch die Schwere des Alltags verschüttet oder in ihrer kraftspendenden Entfaltung gehemmt zu wer­den. Die ausgezeichneten Farbaufnahmen, die die Schönheiten unserer Schwabenheimat ver­mittelten und des Rezitators Vortragskunst, die uns die reiche Fülle schwäbischen Gemüts erleben ließ, bereiteten der Hörerschaft ciniqe köstliche Stunden.

Wohnungsvermietungen neu geregelt

Kinderreiche und Kriegsopfer bevorrechtigt

Zu der Anordnung des Reichsmarschalls als Beauftragter für den Vierjahresplan über die Vermietung freiwerdender Wohnungen sind Wtzt bie Ausführungsbestimmungen ergangen. Sie bringen vor allem eine Musteranord- nung, die von den einzelnen Gemeinden er­lassen werden kann. Darin wird bestimmt, daß

frei werdende Wohnungen oder Neubauwoh­nungen, die bezugsfertig werden, an kinder­reiche Familien oder Familien von Kriegs­versehrten und Kriegshinterbliebenen zu vermieten sind. Als kinderreich gilt eine Fa­milie, in deren häuslicher Gemeinschaft minde­stens vier Kinder unter 18 Jahren leben. Doch kann die Gemeinde bestimmen, daß auch bereits eine Familie mit drei Kindern als kinderreich gilt. Adwstiv- und Pileaekinder zählen mit.

Den kinderreichen Familien stehen Familien von Kriegsversehrten mit einem und mehr Kindern sowie von Kriegshinterbliebenen mit mindestens zwei Kindern gleich. Die Pflicht zur Vermietung an die bevorrechtigten Grup­pen gilt jedoch nur für einen gewissen Pro­zentsatz der freiwerdenden Wohnungen. Die Anordnung gilt nicht für Wobnungen in Häusern mit einer oder zwei Wohnungen, ferner nicht für Wohnungen mit nur einem Zimmer oder einem Zimmer und Küche. Eine weitere Ausnahme ist insbesondere auch für Werkwohnungen vorgesehen. Soweit eine Wohnung unter die Anordnung fällt, hat der Vermieter sie binnen zwei Wochen bei der Ge­meinde anzumelden. Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, aus dem Kreise der in Betracht kommenden Familien von Kinder­reichen, Kriegsversehrten oder Kriegshinter­bliebenen sich einen Mieter auszusuchen.

Die Musteranordnung bietet auch die Mög­lichkeit, Wohnungen für andere dringliche Un­terbringung von Familien zu sichern. W o h- nunastausch ist beim Wohnungsamt zu melden, das aber die Wohnung zugunsten des Tauschmieters freizugeben hat. Verträge, die gegen die Musteranordnung abgeschlossen wer­den, sind nichtig. Eine so vermietete Woh­nung kann mit polizeilichem Zwang geräumt werden.

/Itts cke/r /Vac/r-a/LEemcke/r

Herrenberg. Aus dem Standesregister. Ehe­schließungen: Bisinger, Wilhelm, Architekt hier und Kehrer, Gertrud von hier; Weinhardt, Hermann, Bauhilfsarbeiter in Affstätt und Maria Vetter von Affstätt; Ruckhaberle, Erich, Kaufmann von Bondorf und Lydia Reichart von hier; Böß, Paul, Hafner hier und Pauline Friedrich von hier. Sterbefälle: Schlotterbcck, Johann Georg, Landwirt und Waldschütz in Nufringen, 52 I.; Kettner, Ernst Friedrich, Schüler in Herrenberg, 8 I.; Joos, Wilhelm Friedrich, Maurermeister in Herrenberg, 78J.; Kienzlin, geb. Dengler, Maria, Landwirtsehe­frau in Affstätt, 74 Jahre.

Leonberg. In dem Anwesen des Zimmer­meisters Schach in der Stuttgarter Straße brach gestern nachmittag Feuer aus, das in einem zwischen Sclj-.ner und Werkstatt liegenden Schuppen entstanden sein muß. Der rasch alar­mierten Feuerwehr gelang es in einstündiger Löscharbeit, den Brand nicderzukämpfen.

Vivnsti»!»» «Ivr m

Hitlerjugend Gef. 1/401. Mittwoch: 20 Uhr Antreten der Scharen SZ., 1, 2 und 3 (Win­terdienstuniform) am Dienstzimmer. SZ. mit Instrumenten, Scharen 2 und 3 (Calw) mit Bastelzeug (Werkzeug, Holz usw.). Freitag: 19.45 Uhr Antreten der Scharen 47 (Han­delsschule) in tadelloser Winterdicnstuniform vor Bau 6. Sonntag: Freist). Jugendfilm

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Roman von Eustel Medenbach.

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Siehst du. ich mußte ja selbst an deinen Tod glauben", fährt Werner fort.An jenem . Abend, als du hinauskrochst zu den vorgescho­benen Posten . Einige Stunden später dran­gen die Russen in unserenGraben ein. Kegen Morgen nahmen wir ihn im Gegenstoß wieder. Graben und Gelände waren voll verstümmelter Leichen. Deutsche Russen. Alles lag blutig und vielfach unkenntlich versetzt durch­einander. Ich habe vor den zerfetzten Körpern gestanden. Nach dir gesucht

Werner atmet schwer.Nach drei Taoen schrieb ich an Maria. Ich schickte ihr die Sa­chen, die du mir zur Beförderung gegeben hat­test. Schrieb ihr ganz ausführlich. Einfach die nack'en Tatsachen."

Es waren keine", sagte Traskasa kurz.Aber du mußtest alles so annehmen. Das sebe ich ein. Als unter dem Druck eures Gegenstoßes dis russische Front weit zurückgenommen wurde, mußte ich als Gefangener mit."

Warst du schwer verwundet?"

Nein. Gar nicht."

Werner ist ein klein wenig verwundert.

Traskasa sieht es.Als die Sturmkolonnen über mich hinweqgingen, traf mich ein Kolbon- schlag auf den Kopf und warf mich um. Als ich wieder zu mir kam, befand ich mich bei dem russischen Stab. Die wollten allerlei wissen", er lächelt ganz schwach, als er daran denkt, sie haben natürlich nichts erfahren."

Natürlich nicht", sagt Werner überzeugt Also, ich glaubte felsenfest an deinen Tod. Sonst hätte ich Maria auch nicht den heute so verhängnisvollen Rat gegeben."

Traskasa hebt den Kopf und wird aufmerk, sam.Welchen Rat. Werner?"

Wenn ich es ihm fetzt sage, ist alles aus, denkt Werner verzweifelt. Er wird mir seine Verachtung ins Gesicht schreien oder wortlos^ gehen. Aber ich will trotzdem nichts verschwei­gen.

Es muß eine Wendung geben", sagte er mühsam.

Sei still, Werner", sagt Traskasa dumpf. Ich weiß jetzt, was du Maria geraten Haft. Dann hast wohl also auch?"

Werner versteht sofort die halbe Frage.Ja­wohl, ich habe damals im Auftrag Marias deine Todeserklärung bei Gericht beantragt. Aber das war schon lange vor Marias Wieder­verheiratung. Ich weiß nicht mehr, zu welchem Zweck Maria die Erbfolge Nachweisen mußte. Ein vollgültiger Beweis für deinen Tod ich meine eine Urkunde -- lag nicht vor. Daher mußte ich diesen Weg beschreiten, und die To­deserklärung bei Gericht beantragen."

Werner spricht sehr sachlich. Er versucht auch keine Entschuldigung. Das hat alles keinen Zweck. Was geschehen ist, läßt sich nicht mehr umb iegen.

Etwas in Traskajas Gesicht erschüttert ihn. Er steht auf und geht die drei Schritte um den Tisch herum auf ihn zu.

Du es wird noch alles gut werden

Aber Werner glaubt selbst nicht daran. Diese Möglichkeit ist so gut wie ausgeschlossen. Vor einem Jahr wäre es vielleicht noch geganaen. Aber heute? ' '

Werner spricht ganz leise, als könne er da­mit den Schlag mildern, den er jetzt gegen den Freund führen mußte.Maria hat ein Kind. Einige wenige Monate alt. Es ist ein Mäd­chen."

Traskasa scheint zuerst nicht zv verstehen. Werner kommt es wenigstens so vor.

Es ist ein Mädchen", sagt er nochmals.

Du lügst", fährt da Traskasa wild auf.Du lügst. Das ist nicht wahr."

Werner sieht das aufgewühlte Gesicht auf sich zukommen. Schritt für Schritt weicht er zu­rück. Es ist mehr, als ein Mensch ertragen kann, was ihm da aus des Freundes Auoen entgegen brennt. Oual, Hatz, alles, was diese Welt an Leid zu vergeben hat, flackert darin.

Du lügst", schreit Traskasa noch einmal.

Ich belüge dich doch nicht. Wie könnte ich. Ich weiß doch, wie furchtbar dich das trifft. Es verbaut

Traskajas Gesicht verzerrt sich furchtbar. Schweig", sagt er plötzlich ganz leise. Und nochmals:Schweig".

Vor dieser unheimlichen, starren Ruhe be­ginnt sich Werner richtig zu fürchten. Wenn er noch geschrien, getobt hätte. Aber das da. Werner wird diesen Blick nie vergessen.

Traskasa steht unbeweglich.

Hast du sonst noch Neuigkeiten?" fragt er Nach einer Weile.Du findest einen dankba­ren Zuhörer an mir."

Nein, das ist alles", würgt Werner heraus.

Es langt schließlich auch", meint Traskasa. Verkehrst du noch in ihrem Hause?"

Warum?" Werner ist hellhörig. Er weiß, daß hinter dieser Frage irgendeine Ab­sicht steht.

Früher war ich einige Male dort eingela­den. Kurz nach Marias Wiederverheiratung. Ihr Mann war sehr nett, und

Ihr Mann?" Traskasa lacht schneidend. Natürlich. Ich bin sa der Selige."

Werner holt tief Atem. Dann wagt er es. Wenn du weiker so verbittert sprichst, dich und andere quälst, dann sehe ich mich leider gezwun­gen, dir deine Fragen picht mehr zu beant­worten."

Traskasa greift nach dein Glas und trinkt es langsam aus. Dann sagt er:Geh zu Maria. Sogar öfter. Dabei, wirst du durch geschickte, unverfängliche Fragen Einblick in diese Ehe zu gewinnen suchen. Du wirst dich umsehen

Werner steht auf und geht einige Schritte im Zimmer auf und ab.Verlange, was du willst, ich will keine Mühen scheuen, um dir gefällig zu sein. Aber in diesem Falle mache ich nicht mit. Begreife doch, daß es mir direkt unmöglich ist, einen Menschen, den ich zudem noch achte, zu bespitzeln."

Dann bleibt mir eien nichts anderes übrig, als eine Auskunftei zu beauftragen. Diese Leute gehen zwar meistens etwas weniger rnrl