Bittelbronn, Oberamts Horb. ^Gläubiger Vorladung.j Nachdem die Unterzeichneten Stellen vom K. Ober; amtsgericht Horb mit außergerichtlicher Erledigung der Schuldjache des Schul­lehrers und Geometers Kronenbitter in Bittelbronn beauftragt sind, werden des­sen sämtliche Gläubiger und Bürgen hiemit aufgefordcrt, am

Donnerstag den 18. Juli l. I. auf dem Rathhaus daselbst, und zwar wo möglich in Person zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechtsgenügend nach-, zuwcisen, und sich über die zu erwar­tenden Vergleichsvorschläge zu erklären. Diejenige, welche hiebei weder in Per­son noch durch gehörig Bevollmächtigte erscheinen und auch schriftlich ihre For­derungen und deren Beweise bis dahin nicht einreuhen, haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn sie bei dieser Schul- denAuseinandersetzung nicht berücksich­tigt werden.

Den 12. Juni 1833 .

K. Gerichtsnotariat Horb, und

Gemeinderath Bittelbronn, Vät. Gerichtsnotar,

B a z l e n.

Eisenbach, Stabs Göttelfingcn. sLiegenschaftsVerkauf.j Von der Liegen­schaft, welche Christian Theurer, Bauer und Anwalt zu Eisenbach besitzt, und welche in Folgendem bestehet, als:

1 Baurenhaus zu Eisenbach,

1 Kellerhütte mit Wohnung,

2-/2 Vrtl. 7^ Nth. Garten 'beim Haus,

2 i-/; Vrtl. 12 Rth. Wies dabei,

1 Mrg. Z'/, Vrtl. I2ch Rth. und

5 Mrg. 17 Rth. Mäh-

feld im vbern Feld,

.2 Mrg. 1 Vrtl. 29°/r Rth. den Boksacker,

6 Mrg. 2 Vrtl. iZ Rth. die Bu» senwiese auf Hochdorfer Markung,

117 Mrg. 1 Vrtl. 16 Rth. Wal­dungen ln mehreren Stücken und an der Sägmühle im Schorrenthas, muß im Wege der HilfsVollstreckung ungefähr die Hälfte verkauft werden, daher die sämmtliche Liegenschaft stück­weise in Aufstreich kommt, nachdem, ! wenn sich Liebhaber zur Hälfte zeigen, -.ein Gesammtverkauf der Hälfte versucht ; wird, oder wenn dieß nicht ist, der Ver­kauf derjenigen Stücke genehmiget wird, .aus welchen am besten gelöst worden.

Die VerkaufsHandlung wird am Montag den 1. Juli d. I. im Wirlhs- hause, zur Traube in Gdttelfingen vor­genommen, und werden die Liebhaber hiezu mit dem Bemerken eingeladen, daß sich Fremde mit bekannten Bürgen oder obrigkeitlichen Verm'ogensZeugnissen versehen sollen.

Den ZO. Mai 1833 .

,K. Amtsnotariat Dornstetten,

und

iGemeinderath Göttelfingen. 'Vllt. Amtsnotar " Hofaker.

Emmingen, Oberamts Nagold. sAuswanderung.^ Jakob Friedrich Renz von Emmingen wandert nach Russich- Polen aus, und hat zum gesetzlichen Bürgen Jakob Renz von da aufgestellt, es werden daher alle, die eine Forderung 'oder sonstige Ansprüche an denselben zu