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werbe und das Alter seiner Eltern und Geschwister.
4 ) Eine genaue Bezeichnung des Handlnngö- Bezirks, so wie der Waarcn und Arbeiten. für welche Berechtigung nachgesucht wird,
5) das Prädikat dcS DitksiellerS, welche Strafen er schon erstanden habe, und wegen welchen Vergehen,
6) die Gründe des Gesuchs, hierunter ist namentlich auszusühren:
s) ob der Bittsteller einen in seinem Wohnort zu seiner Nahrung hinlänglichen Absatz nicht finden tonne, b) seinen ^Unterhalt aus andeim Wege zu erwerben iücht»im Stande sehe.
7) Seine VermögensVilhältniste,
g) ob der Bittsteller aus eigene Rechnung oder aus Rechnung eines andern das HaufirGemerbe betreiben wolle.
So lange nemlich der Patentnachsuchcnde nicht volljährig oder von der Minderjährigkeit dlspensirt ist, kann er nie ein Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben.
Ferner ist in dem gemcinderälhlichcn Zeugniß zu beurkunden: wodurch sich der PatentNachsuchende bisher ernährt habe, ob er schon einmal um ein Hausirpatent cingekommen, und welche Resolution hieraus ersolgt sehe, oder ob er bereits im Besitz eines Patents sehe, und dann warum er um Abänderung, Erweiterung ro. desselben bitte.
Sucht der Bittsteller um Erweiterung seines HandeisBezirks, Führung anderer oder mehrerer Waaren- nach, oü.er bittet derselbe einen" Begleiter mit sich nehmen zu dürfen, so sind außer den obigen Verhältnissen hinsichtlich des Bittstellers so wie des Begleiters — in dem Zeugnisse hauptsächlich auch die Beweggründe zu entwickeln.
Wünscht ein PatcntNachsuchendcr sein Eheweib als Begleiterin mit sich zu neh men, so ist, wenn dieselbe unmündige Kinder haben, in dem Zeugniß seiner zu beurkunden, auf welche Art für dieselbe in Abwesenheit der Eltern gesorgt scpe. Ist der PatentNachsuchende ledig, so hat sich das
Zeugniß auch darüber außzusprechcn, ob seine Eltern, oder welche von seinen Geschwistern schon Handel treiben, mit welchen Waaren, und in weichein Bezirk sie zu handeln berechtigt sepen, wobei das Datum .des BerechtigungsDecretS auch anzugcben ist.
Bei de» Patcntgcsucheu von Zigeunern ist noch besonders zu beurkunden, ob sie mit den zu einer geordneten Lebensweise ersorderlichen Wohnungen versehen fepen. Unter keinen Umständen wird den aus einem Gewerbe umherziehenden Zigeunern die Begleitung von Kindern unter lü Jahren soder falls er Kinder unter >4 Jahren besitzt, die Begleitung seiner Ehe,rau gestattet.
Endlich wird bemerkt , daß die Hausir- -patentGcsuche, welche sich nicht aus den Lberamtsbczirk beschränken, .nur vierteljährig und zwar je aus den e. Jan. ,. LPril 1. Juli und i. Ott. K. Kreißrcgicrung zur Entscheidung vorgeiegi werden.
Ausnahmsweise und nur aus dringenden Gründe» iöanen einzelne Gesuche auch ausser diese» Zeinen vvrgelrage» werden.
. De» 1Z. Juni lözz.
K. Oberamt.
Horb. Die Dcrwalt.ungsActuare -und Gemeinderäiye des Oberaintsbeziris werden mit Beziehung aus die Betaniumachtnigen stm Nagoider Jntelllgenzb.latt vom >5. März und 9. April Nro. 22 und Lg, und im Tübinger Wochenblatt vom 5. April d. I. Nro. 27 erinnert, die Attoroe sür die Skeu- ersaz-Geschäsie binnen g Lagen hierher vor- , zuiegen, widrigenfalls dieselben aus Kosten ^ der Säumigen durch Wartbotcn abgeholt ^ werden.
Den iz. Juni lgzz.
K. Oberamt,
Horb. sContuige-ttsAusscheidung.sj Die definitive EviitingeiitsAusscheidung belauft sich sür das Jahr igzZ bis aus die Nummer IlZ.
Sämtliche Lchuldheißenamter haben dieses mit dem Beifügen bekannt zu machen, daß alle diejenigen, welche nach obiger Nummer so gen, frei sepen.
Len 15. Juni izzz.
K. Lberamt.